Ausreisen

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

1. Wie viele Drittstaatsangehörige haben im Zeitraum 2023 und im Zeitraum 1. Halbjahr 2024 das Hoheitsgebiet verlassen? Bitte um Auflistung nach Art der Rückkehr und Staatsangehörigkeit und Monat. Handelt es sich dabei um sämtliche Drittstaatsangehörige oder um eine Gruppe mit besonderen Merkmalen (zB mit Rückkehrentscheidung)?

2. Sie haben in 15846/AB angeführt, dass bis Ende August 8.126 Ausreisen von Drittstaatsangehörigen verzeichnet wurden. In der angeführten Tabelle sind aber nur 5.515 Personen angeführt.
a. Wie erklären Sie sich den Unterschied?
b. Im selben Zeitraum gab es rund 20.000 Einstellungen im Asylverfahren. Dazu führen Sie regelmäßig an, dass diese Personen in andere Länder weitergezogen sind. Warum werden diese dann nicht bei diesen Ausreisen von Drittstaatsangehörigen verzeichnet?
c. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass Personen in dieser Statistik verzeichnet sind?
d. Schließen sie aus, dass mehr Drittstaatsangehörige ausgereist sind, als in dieser Statistik angeführt sind?
a. In der Detailstatistik des BFA zum Jahr 2022 ist angeführt, dass 2.341 Ukrainer:innen freiwillig ausgereist wären. In den ersten drei Quartalen wurden laut BFA-Statistik 261 freiwillige Ausreisen verzeichnet. Gehen Sie also davon aus, dass in den ersten 3 Quartalen nur 261 Ukrainer:innen aus Österreich ausgereist sind?
i. In der parlamentarischen AB 15846 (S.20) führen Sie aber an, dass 1088 freiwillige Ausreisen von Ukrainer:innen verzeichnet wurden. Wie erklären Sie sich diesen Unterschied?

3. Wie viele „Frontex-Charteroperationen“ mit österreichischer Beteiligung fanden im Zeitraum 2023 und im Zeitraum 1. Halbjahr 2024 statt? Bitte um Aufschlüsselung nach Zieldestination, Fluglinie, Anzahl der abgeschobenen Personen, Monat, Anzahl der begleitenden Beamt:innen und Rolle Österreichs (als Organizing Member State oder Participating Member State).

4. Gab es im Zeitraum 2023 und im Zeitraum 1. Halbjahr 2024 aus Österreich sogenannte „Collecting Return Operations“? Wenn ja, bitte um Aufschlüsselung nach Zieldestination, Fluglinie, Anzahl der abgeschobenen Personen und Anzahl der begleitenden österreichischen Beamt:innen.

5. Bei wie vielen der zwangsweisen Außerlandesbringungen im Zeitraum 2023 und im Zeitraum 1. Halbjahr 2024 lag zum Zeitpunkt der Ausreise mindestens eine strafrechtliche Verurteilung vor? Bitte um Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit, Monat der Ausreise und Art der Außerlandesbringung (Abschiebung oder Dublin-Überstellung).
a. Wie viele davon sind EU- oder EFTA-Bürger:innen?
b. Wie viele davon sind aus Serbien, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro oder dem Kosovo?
c. Wie viele davon sind aus anderen als den oben genannten Drittstaaten?

6. Wie viele freiwillige Ausreisen gab es im Zeitraum 2023 und im Zeitraum 1. Halbjahr 2024? Bitte um Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit, Monat der Ausreise und Geschlecht.
a. Wie viele der freiwillig ausgereisten Personen sind EU- oder EFTA-Bürger:innen? Bitte um Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit und Monat der Ausreise.
b. In der 15846/AB führen Sie aus, dass bis August nur 371 EU- oder EFTA-Bürger:innen ausgereist sind. Gehen Sie davon aus, dass nur diese 371 Menschen aus EU oder EFTA-Ländern Österreich verlassen haben?
i. Welche Merkmale haben diese Personen, damit Sie in diese Statistik verzeichnet werden?
c. Wie viele der freiwillig ausgereisten Personen sind aus Serbien, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro oder dem Kosovo? Bitte um Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit und Monat der Ausreise.
d. Wie viele der freiwillig ausgereisten Personen sind aus anderen als den oben genannten Drittstaaten? Bitte um Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit und Monat der Ausreise.
e. Wie vielen freiwilligen Ausreisen ging ein Aberkennungsverfahren nach dem AsylG voraus?
f. Bei wie vielen der ausgereisten Personen lag zum Zeitpunkt der Ausreise mindestens eine strafrechtliche Verurteilung vor? Bitte um Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit und Monat der Ausreise.
g. Wie viele der ausgereisten Personen waren zum Zeitpunkt der Ausreise minderjährig? Bitte um Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit und Monat der Ausreise.
h. Wie viele der ausgereisten Personen wurden als vulnerabel (Art 21 der Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU) identifiziert?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Juli 2024
  • Frist
    4. September 2024
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Lukas Gahleitner-Gertz
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Lukas Gahleitner-Gertz
Betreff
Ausreisen [#3156]
Datum
10. Juli 2024 16:29
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
1. Wie viele Drittstaatsangehörige haben im Zeitraum 2023 und im Zeitraum 1. Halbjahr 2024 das Hoheitsgebiet verlassen? Bitte um Auflistung nach Art der Rückkehr und Staatsangehörigkeit und Monat. Handelt es sich dabei um sämtliche Drittstaatsangehörige oder um eine Gruppe mit besonderen Merkmalen (zB mit Rückkehrentscheidung)? 2. Sie haben in 15846/AB angeführt, dass bis Ende August 8.126 Ausreisen von Drittstaatsangehörigen verzeichnet wurden. In der angeführten Tabelle sind aber nur 5.515 Personen angeführt. a. Wie erklären Sie sich den Unterschied? b. Im selben Zeitraum gab es rund 20.000 Einstellungen im Asylverfahren. Dazu führen Sie regelmäßig an, dass diese Personen in andere Länder weitergezogen sind. Warum werden diese dann nicht bei diesen Ausreisen von Drittstaatsangehörigen verzeichnet? c. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass Personen in dieser Statistik verzeichnet sind? d. Schließen sie aus, dass mehr Drittstaatsangehörige ausgereist sind, als in dieser Statistik angeführt sind? a. In der Detailstatistik des BFA zum Jahr 2022 ist angeführt, dass 2.341 Ukrainer:innen freiwillig ausgereist wären. In den ersten drei Quartalen wurden laut BFA-Statistik 261 freiwillige Ausreisen verzeichnet. Gehen Sie also davon aus, dass in den ersten 3 Quartalen nur 261 Ukrainer:innen aus Österreich ausgereist sind? i. In der parlamentarischen AB 15846 (S.20) führen Sie aber an, dass 1088 freiwillige Ausreisen von Ukrainer:innen verzeichnet wurden. Wie erklären Sie sich diesen Unterschied? 3. Wie viele „Frontex-Charteroperationen“ mit österreichischer Beteiligung fanden im Zeitraum 2023 und im Zeitraum 1. Halbjahr 2024 statt? Bitte um Aufschlüsselung nach Zieldestination, Fluglinie, Anzahl der abgeschobenen Personen, Monat, Anzahl der begleitenden Beamt:innen und Rolle Österreichs (als Organizing Member State oder Participating Member State). 4. Gab es im Zeitraum 2023 und im Zeitraum 1. Halbjahr 2024 aus Österreich sogenannte „Collecting Return Operations“? Wenn ja, bitte um Aufschlüsselung nach Zieldestination, Fluglinie, Anzahl der abgeschobenen Personen und Anzahl der begleitenden österreichischen Beamt:innen. 5. Bei wie vielen der zwangsweisen Außerlandesbringungen im Zeitraum 2023 und im Zeitraum 1. Halbjahr 2024 lag zum Zeitpunkt der Ausreise mindestens eine strafrechtliche Verurteilung vor? Bitte um Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit, Monat der Ausreise und Art der Außerlandesbringung (Abschiebung oder Dublin-Überstellung). a. Wie viele davon sind EU- oder EFTA-Bürger:innen? b. Wie viele davon sind aus Serbien, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro oder dem Kosovo? c. Wie viele davon sind aus anderen als den oben genannten Drittstaaten? 6. Wie viele freiwillige Ausreisen gab es im Zeitraum 2023 und im Zeitraum 1. Halbjahr 2024? Bitte um Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit, Monat der Ausreise und Geschlecht. a. Wie viele der freiwillig ausgereisten Personen sind EU- oder EFTA-Bürger:innen? Bitte um Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit und Monat der Ausreise. b. In der 15846/AB führen Sie aus, dass bis August nur 371 EU- oder EFTA-Bürger:innen ausgereist sind. Gehen Sie davon aus, dass nur diese 371 Menschen aus EU oder EFTA-Ländern Österreich verlassen haben? i. Welche Merkmale haben diese Personen, damit Sie in diese Statistik verzeichnet werden? c. Wie viele der freiwillig ausgereisten Personen sind aus Serbien, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro oder dem Kosovo? Bitte um Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit und Monat der Ausreise. d. Wie viele der freiwillig ausgereisten Personen sind aus anderen als den oben genannten Drittstaaten? Bitte um Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit und Monat der Ausreise. e. Wie vielen freiwilligen Ausreisen ging ein Aberkennungsverfahren nach dem AsylG voraus? f. Bei wie vielen der ausgereisten Personen lag zum Zeitpunkt der Ausreise mindestens eine strafrechtliche Verurteilung vor? Bitte um Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit und Monat der Ausreise. g. Wie viele der ausgereisten Personen waren zum Zeitpunkt der Ausreise minderjährig? Bitte um Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit und Monat der Ausreise. h. Wie viele der ausgereisten Personen wurden als vulnerabel (Art 21 der Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU) identifiziert?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Lukas Gahleitner-Gertz Anfragenr: 3156 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3156/ Postanschrift Lukas Gahleitner-Gertz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lukas Gahleitner-Gertz