Rückkehrentscheidungen

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

1. Wie viele rechtskräftige Rückkehrentscheidungen wurden im Zeitraum 2023 und im Zeitraum 1. Halbjahr 2024insgesamt erlassen? Bitte um Auflistung nach den Kategorien zulässig/vorübergehend unzulässig/auf Dauer unzulässig, Staatsangehörigkeit, Monat der Erlassung und Aufschlüsselung der TOP 10 Staatsangehörigkeiten.

2. In 15846/AB führen Sie aus: „Aufforderung zur Ausreise = Rückkehrentscheidung).“ Bitte erläutern Sie diese Angabe.
a. Sind in dieser Angabe nur Personen, die eine Rückkehrentscheidung im Asylverfahren erhalten haben, enthalten?
b. Wenn nein, in wie vielen Fällen wurde eine Rückkehrentscheidung rechtskräftig als zulässig erkannt bei Personen, die einen Asylantrag gestellt haben
c. In wie vielen Fällen wurde eine Abschiebung rechtskräftig als zulässig erkannt? Bitte um Auflistung nach Land.

3. In 15846/AB haben sie die Frage
„In der Antwort zur Frage 17 in Anfragebeantwortung 13740/AB ist in der Tabelle ausgeführt: „Rückkehrentscheidung“. Welche Art der Rückkehrentscheidung (zulässig, vorübergehend unzulässig, unzulässig) ist hier gemeint? Bitte um Angabe der Daten zu den Entscheidungen im Jahr 2023 bzgl. Mehrfachantragsteller:innen.“ Beantwortet mit „Es handelt sich um eine Zusammenfassung aller Kategorien, die keiner weiteren Aufteilung unterliegen.“
Bitte erläutern Sie, was dies bedeutet.
Bedeutet dies, dass dem BMI nicht bekannt ist, wie viele Entscheidungen getroffen wurden, mit denen eine Rückkehrentscheidung als zulässig erachtet wurde?
Wenn doch, in wie vielen Fällen?
Aufgrund der Entscheidungen im Jahr 2023, wie viele Personen wurden zusätzlich ausreisepflichtig?
Wie viele davon aufgrund von Rückkehrentscheidungen, die im Rahmen eines Asylverfahrens getroffen wurden?
Bitte um Auflistung nach Monat und Herkunftsland

4. Wie viele Personen haben im Zeitraum 2023 und im Zeitraum 1. Halbjahr 2024 eine Aufforderung zur Ausreise erhalten?
a. Wie viele davon haben eine Rückkehrentscheidung erhalten?
b. Kann eine Aussage getroffen werden, wie viele Personen, die im Rahmen eines Asylverfahrens eine Aufforderung zur Ausreise erhalten haben, sich zum Zeitpunkt 31.12.2023 bzw 30.6.2024 noch in Österreich aufgehalten haben?
i. Wenn ja, wie viele?
ii. Wenn nein, warum nicht?
c. Bitte um Auflistung der rechtskräftigen Aufforderungen zur Ausreise pro Jahr und Herkunftsland seit 2014.
Bitte um Auflistung der rechtskräftigen Aufforderungen zur Ausreise in Asylverfahren im Zeitraum 2023 und im Zeitraum 1. Halbjahr 2024. Bitte um Auflistung pro Jahr und Herkunftsland.

5. Wie viele Asylwerber:innen, die ein rechtskräftig negativ abgeschlossenes Asylverfahren durchlaufen haben, wurden im Zeitraum 2023 und im Zeitraum 1. Halbjahr 2024 tatsächlich außer Landes gebracht? Bitte um Auflistung nach Staatsangehörigkeit, Monat und Art der Außerlandesbringung.
a. Wie hoch ist der Anteil an abgeschobenen Personen, die keine Asylwerber:innen waren?
b. Wie viele Personen, die abgeschoben bzw. außer Landes gebracht wurden hatten zuvor einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt?
c. Wie viele Personen, deren Asylverfahren im Zeitraum 2023 und im Zeitraum 1. Halbjahr 2024 im Rahmen eines Eil- und Schnellverfahrens mit Rückkehrentscheidung entschieden wurde, wurden im Zeitraum 2023 und im Zeitraum 1. Halbjahr 2024 abgeschoben bzw. außer Landes gebracht?
d. Wie viele Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten haben im Zeitraum 2023 und im Zeitraum 1. Halbjahr 2024 einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt? Bitte um Aufschlüsselung nach Land und Monat.

6. Wie viele freiwillige Ausreisen im Zeitraum 2023 und im Zeitraum 1. Halbjahr 2024 betrafen Asylwerber:innen, die ein rechtskräftig negativ abgeschlossenes Asylverfahren durchlaufen haben?
a. Wie hoch ist der Anteil an freiwillig ausreisenden Personen, die keine Asylwerber:innen waren?

7. Wie viele Personen, für die eine Ausreiseverpflichtung besteht und gegen die eine aufrechte zulässige Rückkehrentscheidung erlassen wurde sind zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung in Österreich aufhältig? Bitte um Auflistung nach Staatsangehörigkeit.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Juli 2024
  • Frist
    4. September 2024
  • 0 Follower:innen
Lukas Gahleitner-Gertz
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Lukas Gahleitner-Gertz
Betreff
Rückkehrentscheidungen [#3157]
Datum
10. Juli 2024 16:32
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
1. Wie viele rechtskräftige Rückkehrentscheidungen wurden im Zeitraum 2023 und im Zeitraum 1. Halbjahr 2024insgesamt erlassen? Bitte um Auflistung nach den Kategorien zulässig/vorübergehend unzulässig/auf Dauer unzulässig, Staatsangehörigkeit, Monat der Erlassung und Aufschlüsselung der TOP 10 Staatsangehörigkeiten. 2. In 15846/AB führen Sie aus: „Aufforderung zur Ausreise = Rückkehrentscheidung).“ Bitte erläutern Sie diese Angabe. a. Sind in dieser Angabe nur Personen, die eine Rückkehrentscheidung im Asylverfahren erhalten haben, enthalten? b. Wenn nein, in wie vielen Fällen wurde eine Rückkehrentscheidung rechtskräftig als zulässig erkannt bei Personen, die einen Asylantrag gestellt haben c. In wie vielen Fällen wurde eine Abschiebung rechtskräftig als zulässig erkannt? Bitte um Auflistung nach Land. 3. In 15846/AB haben sie die Frage „In der Antwort zur Frage 17 in Anfragebeantwortung 13740/AB ist in der Tabelle ausgeführt: „Rückkehrentscheidung“. Welche Art der Rückkehrentscheidung (zulässig, vorübergehend unzulässig, unzulässig) ist hier gemeint? Bitte um Angabe der Daten zu den Entscheidungen im Jahr 2023 bzgl. Mehrfachantragsteller:innen.“ Beantwortet mit „Es handelt sich um eine Zusammenfassung aller Kategorien, die keiner weiteren Aufteilung unterliegen.“ Bitte erläutern Sie, was dies bedeutet. Bedeutet dies, dass dem BMI nicht bekannt ist, wie viele Entscheidungen getroffen wurden, mit denen eine Rückkehrentscheidung als zulässig erachtet wurde? Wenn doch, in wie vielen Fällen? Aufgrund der Entscheidungen im Jahr 2023, wie viele Personen wurden zusätzlich ausreisepflichtig? Wie viele davon aufgrund von Rückkehrentscheidungen, die im Rahmen eines Asylverfahrens getroffen wurden? Bitte um Auflistung nach Monat und Herkunftsland 4. Wie viele Personen haben im Zeitraum 2023 und im Zeitraum 1. Halbjahr 2024 eine Aufforderung zur Ausreise erhalten? a. Wie viele davon haben eine Rückkehrentscheidung erhalten? b. Kann eine Aussage getroffen werden, wie viele Personen, die im Rahmen eines Asylverfahrens eine Aufforderung zur Ausreise erhalten haben, sich zum Zeitpunkt 31.12.2023 bzw 30.6.2024 noch in Österreich aufgehalten haben? i. Wenn ja, wie viele? ii. Wenn nein, warum nicht? c. Bitte um Auflistung der rechtskräftigen Aufforderungen zur Ausreise pro Jahr und Herkunftsland seit 2014. Bitte um Auflistung der rechtskräftigen Aufforderungen zur Ausreise in Asylverfahren im Zeitraum 2023 und im Zeitraum 1. Halbjahr 2024. Bitte um Auflistung pro Jahr und Herkunftsland. 5. Wie viele Asylwerber:innen, die ein rechtskräftig negativ abgeschlossenes Asylverfahren durchlaufen haben, wurden im Zeitraum 2023 und im Zeitraum 1. Halbjahr 2024 tatsächlich außer Landes gebracht? Bitte um Auflistung nach Staatsangehörigkeit, Monat und Art der Außerlandesbringung. a. Wie hoch ist der Anteil an abgeschobenen Personen, die keine Asylwerber:innen waren? b. Wie viele Personen, die abgeschoben bzw. außer Landes gebracht wurden hatten zuvor einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt? c. Wie viele Personen, deren Asylverfahren im Zeitraum 2023 und im Zeitraum 1. Halbjahr 2024 im Rahmen eines Eil- und Schnellverfahrens mit Rückkehrentscheidung entschieden wurde, wurden im Zeitraum 2023 und im Zeitraum 1. Halbjahr 2024 abgeschoben bzw. außer Landes gebracht? d. Wie viele Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten haben im Zeitraum 2023 und im Zeitraum 1. Halbjahr 2024 einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt? Bitte um Aufschlüsselung nach Land und Monat. 6. Wie viele freiwillige Ausreisen im Zeitraum 2023 und im Zeitraum 1. Halbjahr 2024 betrafen Asylwerber:innen, die ein rechtskräftig negativ abgeschlossenes Asylverfahren durchlaufen haben? a. Wie hoch ist der Anteil an freiwillig ausreisenden Personen, die keine Asylwerber:innen waren? 7. Wie viele Personen, für die eine Ausreiseverpflichtung besteht und gegen die eine aufrechte zulässige Rückkehrentscheidung erlassen wurde sind zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung in Österreich aufhältig? Bitte um Auflistung nach Staatsangehörigkeit.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Lukas Gahleitner-Gertz Anfragenr: 3157 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3157/ Postanschrift Lukas Gahleitner-Gertz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lukas Gahleitner-Gertz