Konsumdialoge Wasser

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrteAntragsteller/in

hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:

Mit viel Geld fördert das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz die Veranstaltung "Österreichische Konsumdialoge: Waser" am 8/9. Oktober ?

Auf welcher Grundlage erfolgte die Entscheidung? Welche Abteilung entschied über den Förderantrag auf welcher Grundlage?

Welcher Zusammenhang besteht zwischen der Veranstaltung und dem Tätigkeitsfeld des BMSK?

Wird der BM Rauch persönlich an der Veranstaltung teilnehmen?

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    27. August 2024
  • Frist
    22. Oktober 2024
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Konsumdialoge Wasser [#3194]
Datum
27. August 2024 11:26
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: Mit viel Geld fördert das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz die Veranstaltung "Österreichische Konsumdialoge: Waser" am 8/9. Oktober ? Auf welcher Grundlage erfolgte die Entscheidung? Welche Abteilung entschied über den Förderantrag auf welcher Grundlage? Welcher Zusammenhang besteht zwischen der Veranstaltung und dem Tätigkeitsfeld des BMSK? Wird der BM Rauch persönlich an der Veranstaltung teilnehmen? Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3194 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3194/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zur Förderung der Veranstaltung „Österreichische Konsumd…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
AW: Konsumdialoge Wasser [#3194] [20240827-113552824/20240827-150439955]
Datum
16. Oktober 2024 17:07
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zur Förderung der Veranstaltung „Österreichische Konsumdialoge: Wasser“ am 8. und 9. Oktober 2024. Im Folgenden finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen: 1. Mit wie viel Geld fördert das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz die Veranstaltung „Österreichische Konsumdialoge: Wasser“? Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz fördert die Veranstaltung „Österreichische Konsumdialoge: Wasser“ gemeinsam mit der Veranstaltung „Österreichische Konsumdialoge: Lebensmittel“. Die Förderung beträgt in Summe insgesamt 20.000 €, wobei jeweils 10.000 € für den Bereich Wasser und 10.000 € für den Bereich Lebensmittel vorgesehen sind. Der entsprechende Förderantrag wurde am 14. März 2024 gestellt, und der Förderzeitraum erstreckt sich vom 1. April 2024 bis zum 31. Dezember 2024. 2. Auf welcher Grundlage erfolgte die Entscheidung? Welche Abteilung entschied über den Förderantrag? Die Entscheidung über den Förderantrag wurde auf Grundlage der Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz getroffen. Die Prüfung und Bewilligung des Antrags erfolgte durch die für die jeweiligen Themenfelder zuständige Fachgruppe in der Sektion III des BMSGPK. 3. Welcher Zusammenhang besteht zwischen der Veranstaltung und dem Tätigkeitsfeld des BMSK? Die Veranstaltung „Österreichische Konsumdialoge: Wasser“ fördert den verantwortungsvollen Umgang mit Wasser und sensibilisiert für dessen bewussten Konsum. Dies steht im Einklang mit den Aufgaben des BMSGPK, das sich sowohl dem Schutz der Verbraucher:innen im Berreich Trinkwasser als auch der Förderung der öffentlichen Gesundheit widmet. Das Ministerium unterstützt Initiativen, die zur nachhaltigen Nutzung von Ressourcen wie Wasser beitragen und das Wohlergehen der Bevölkerung stärken. Im Rahmen der „Österreichischen Konsumdialoge: Wasser“ wird auch das Thema Trinkwasser behandelt. Kinder, Jugendliche und alle anderen Interessierten haben die Möglichkeit, an verschiedenen Stationen, darunter eine „Trinkwasser-Bar“, die Qualität und Güte von Trinkwasser kennenzulernen. Sie werden für die Wichtigkeit der Sicherheit und Überprüfung von Trinkwasser sensibilisiert. Dies deckt sich mit der Zuständigkeit des Ministeriums siehe hier: https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Wasser.html 4. Wird BM Rauch persönlich an der Veranstaltung teilnehmen? Nein. Wir hoffen, dass wir Ihre Fragen beantworten konnten. Mit freundlichen Grüßen,