Direktvergaben seit 2020

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Laut den Bundesvergabegesetzen kann ein Auftrag bis zu einer bestimmten Auftragssumme direkt vergeben werden. Es gilt: „Die bei der Durchführung einer Direktvergabe gegebenenfalls eingeholten Angebote oder unverbindlichen Preisauskünfte sind entsprechend zu dokumentieren.“ (BVergG 46 §4)

Folgende Fragen betreffen ausschließlich nach der „Direktvergabe“ vergebene Aufträge.
* Wie viele Aufträge sind vom Ministerium seit 2020 in den einzelnen Jahren vergeben worden?
* Welche Gesamtsumme ist in den einzelnen Jahren vergeben worden?
* Welche Aufträge (Unternehmen und Auftragssumme) waren die zehn größten in den einzelnen Jahren?

Warte auf Antwort

  • Datum
    25. November 2024
  • Frist
    20. Januar 2025
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Direktvergaben seit 2020 [#3243]
Datum
25. November 2024 19:00
An
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Laut den Bundesvergabegesetzen kann ein Auftrag bis zu einer bestimmten Auftragssumme direkt vergeben werden. Es gilt: „Die bei der Durchführung einer Direktvergabe gegebenenfalls eingeholten Angebote oder unverbindlichen Preisauskünfte sind entsprechend zu dokumentieren.“ (BVergG 46 §4) Folgende Fragen betreffen ausschließlich nach der „Direktvergabe“ vergebene Aufträge. * Wie viele Aufträge sind vom Ministerium seit 2020 in den einzelnen Jahren vergeben worden? * Welche Gesamtsumme ist in den einzelnen Jahren vergeben worden? * Welche Aufträge (Unternehmen und Auftragssumme) waren die zehn größten in den einzelnen Jahren?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3243 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3243/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in