Stellungsnahme des BMEIA zu Haftbefehlen gegen israelische Politiker

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Am 21. November 2024 veröffentlichte das BMEIA folgende Stellungnahme:

"Die Bestätigung der Haftbefehle des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gegen den israelischen Premierminister Netanyahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Gallant sind unverständlich und nicht nachvollziehbar. Es wirkt abstrus, eine Äquivalenz zwischen Mitgliedern einer demokratisch gewählten Regierung und dem Anführer einer Terrororganisation herzustellen.

Völkerrecht ist nicht verhandelbar und gilt immer und überall. Auch im Kampf gegen den Terror der Hamas. Vergessen wir aber nicht, dass es sich beim Konflikt in Gaza um eine asymmetrische Auseinandersetzung handelt: Auf der einen Seite steht mit Israel die einzige Demokratie im Nahen Osten, auf der anderen eine Terrororganisation, deren erklärtes Ziel die Vernichtung des Staates Israel ist.

Bei allem Respekt vor der Unabhängigkeit des Internationalen Strafgerichtshofes wird mit dieser Entscheidung dem Völkerrecht ein Bärendienst erwiesen und die Glaubwürdigkeit des Gerichtshofs beschädigt.".

Abseits der ungewohnt saloppen Wortwahl (Bärendienst) stellen sich insbesondere folgende Fragen:

1. Wie beurteilt das BMEIA die Methoden der Kriegsführung seitens Israel seinerseits, wenn in diesem assymetrischen Krieg gegen Hamas, bisher ca. 43,000 Palestinenser, überwiegend Frauen und Kinder getötet wurden? Demgegenüber sollen ca. 1200 Israelische Bürger getötet worden sein. Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob dies nicht bereits ein Krieg gegen die gesamte Palestinänsische Bevölkerungsgruppe darstellt oder zumindest keine angemessenen oder hinreichend wirkungsvolle Anstregungen unternommen werden, zivile Opfer zu vermeiden. Hierbei handelt es sich durchaus um völkerrechtlich relevante Überlegungen, gelten jene Regelungen doch eben gerade unabhöngig davon, welche Verbechen die Gegenseite begangen hat.

2. Wie beurteilt das BMEIA die Plausibilität der völkerrechtswidrigen Zerstörung von lebensnotwendiger Infrastruktur, wie Krankenhäuser und Wasseraufbereitungsanlagen und Lebensmittellieferungen? Wurden zu der oft behaupteten Angabe, es wäre hier immer dem Grundsatz der Verhältnismäígkeit gefolgt worden und dies wären legitime militärische Ziele jemals Beweise vorgelegt?

3. Wie beurteilt das BMEIA durch Nichtregierungsorganisationen und UN-Organisationen erhobene Foltervorwürfe gegen israelische Militär- und Polizeiangehörige, sowie die durch Nichtregierungsorgansiationen erhobenen Vorwürfe der mangelnden Unabhängigkeit der israelisches Justiy in diesem Zusammenhang?

4. Wie beurteilt das BMEIA den Einsatz von Gewalt durch paramilitärische Siedlerverbände und die damit verbundene grossflaechige Zerstörung von Eigentum, Vertreibung und sogar Tötung von palestinänsischen Zivilisten im Westjordanland?

5. Hat das BMEIA jemals im Zuge des aktuellen Konfliktes evaluiert, ob etwaige Genehmigungen zur Ein-, Aus- oder Durchfuhr von Kriegsmaterialien noch im Einklang mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen Österreichs stehen? Wenn ja, wan geschah dies zuletzt?
Gab oder gibt es dazu vonseiten des BMEIA Zweifel? Wenn ja, in wievielen Fällen wurden bewilligungen eingeschränkt, widerrufen oder mit Bedingungen versehen? Nach Möglichkeit bitte um Angabe der entsprechenden Kategorien der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union.
Wenn nein, warum nicht?

6. Wie stellt das BMEIA sicher, dass diese Verpflichtungen nicht durch Exporte über Drittländer, wie die USA umgangen werden können und letztlich diese Militärgüter beispielsweise von Siedlern im Westjordanland verwendet werden? Diese Frage stellt sich insbesondere, nachdem bereits im vergangenen Jahr Minister Ben-Gvir öffentlich Maschinengewehre aus den USA (M16) zur "Selbstverteidigung" an jene Siedler ausgehöndigt hat. Im Westjordanland wurden bisher 732 Palestinänser durch israelische Siedler und Sicherheitsdienste getötet, davon 162 Minderjöhrige). Dies entspricht beinahe einer Verdopplung im Vergelich des Vorjahreszeitraumes.

Warte auf Antwort

  • Datum
    3. Dezember 2024
  • Frist
    28. Januar 2025
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Stellungsnahme des BMEIA zu Haftbefehlen gegen israelische Politiker [#3255]
Datum
3. Dezember 2024 05:35
An
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Am 21. November 2024 veröffentlichte das BMEIA folgende Stellungnahme: "Die Bestätigung der Haftbefehle des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gegen den israelischen Premierminister Netanyahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Gallant sind unverständlich und nicht nachvollziehbar. Es wirkt abstrus, eine Äquivalenz zwischen Mitgliedern einer demokratisch gewählten Regierung und dem Anführer einer Terrororganisation herzustellen. Völkerrecht ist nicht verhandelbar und gilt immer und überall. Auch im Kampf gegen den Terror der Hamas. Vergessen wir aber nicht, dass es sich beim Konflikt in Gaza um eine asymmetrische Auseinandersetzung handelt: Auf der einen Seite steht mit Israel die einzige Demokratie im Nahen Osten, auf der anderen eine Terrororganisation, deren erklärtes Ziel die Vernichtung des Staates Israel ist. Bei allem Respekt vor der Unabhängigkeit des Internationalen Strafgerichtshofes wird mit dieser Entscheidung dem Völkerrecht ein Bärendienst erwiesen und die Glaubwürdigkeit des Gerichtshofs beschädigt.". Abseits der ungewohnt saloppen Wortwahl (Bärendienst) stellen sich insbesondere folgende Fragen: 1. Wie beurteilt das BMEIA die Methoden der Kriegsführung seitens Israel seinerseits, wenn in diesem assymetrischen Krieg gegen Hamas, bisher ca. 43,000 Palestinenser, überwiegend Frauen und Kinder getötet wurden? Demgegenüber sollen ca. 1200 Israelische Bürger getötet worden sein. Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob dies nicht bereits ein Krieg gegen die gesamte Palestinänsische Bevölkerungsgruppe darstellt oder zumindest keine angemessenen oder hinreichend wirkungsvolle Anstregungen unternommen werden, zivile Opfer zu vermeiden. Hierbei handelt es sich durchaus um völkerrechtlich relevante Überlegungen, gelten jene Regelungen doch eben gerade unabhöngig davon, welche Verbechen die Gegenseite begangen hat. 2. Wie beurteilt das BMEIA die Plausibilität der völkerrechtswidrigen Zerstörung von lebensnotwendiger Infrastruktur, wie Krankenhäuser und Wasseraufbereitungsanlagen und Lebensmittellieferungen? Wurden zu der oft behaupteten Angabe, es wäre hier immer dem Grundsatz der Verhältnismäígkeit gefolgt worden und dies wären legitime militärische Ziele jemals Beweise vorgelegt? 3. Wie beurteilt das BMEIA durch Nichtregierungsorganisationen und UN-Organisationen erhobene Foltervorwürfe gegen israelische Militär- und Polizeiangehörige, sowie die durch Nichtregierungsorgansiationen erhobenen Vorwürfe der mangelnden Unabhängigkeit der israelisches Justiy in diesem Zusammenhang? 4. Wie beurteilt das BMEIA den Einsatz von Gewalt durch paramilitärische Siedlerverbände und die damit verbundene grossflaechige Zerstörung von Eigentum, Vertreibung und sogar Tötung von palestinänsischen Zivilisten im Westjordanland? 5. Hat das BMEIA jemals im Zuge des aktuellen Konfliktes evaluiert, ob etwaige Genehmigungen zur Ein-, Aus- oder Durchfuhr von Kriegsmaterialien noch im Einklang mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen Österreichs stehen? Wenn ja, wan geschah dies zuletzt? Gab oder gibt es dazu vonseiten des BMEIA Zweifel? Wenn ja, in wievielen Fällen wurden bewilligungen eingeschränkt, widerrufen oder mit Bedingungen versehen? Nach Möglichkeit bitte um Angabe der entsprechenden Kategorien der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union. Wenn nein, warum nicht? 6. Wie stellt das BMEIA sicher, dass diese Verpflichtungen nicht durch Exporte über Drittländer, wie die USA umgangen werden können und letztlich diese Militärgüter beispielsweise von Siedlern im Westjordanland verwendet werden? Diese Frage stellt sich insbesondere, nachdem bereits im vergangenen Jahr Minister Ben-Gvir öffentlich Maschinengewehre aus den USA (M16) zur "Selbstverteidigung" an jene Siedler ausgehöndigt hat. Im Westjordanland wurden bisher 732 Palestinänser durch israelische Siedler und Sicherheitsdienste getötet, davon 162 Minderjöhrige). Dies entspricht beinahe einer Verdopplung im Vergelich des Vorjahreszeitraumes.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3255 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3255/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in