Sehr [geschwärzt],
im Hinblick auf ihre Anfrage vom 30.01.2025 liegen folgende Zahlen vor:
2020 (siehe 5568/AB, PA 5611/J):
Im Jahr 2020 gab es insgesamt 21.348 Versammlungen, davon wurden 46 Versammlungen untersagt.
B: 112 (1)
K: 104 (0)
N: 298 (1)
O: 649 (9)
S: 258 (5)
ST: 389 (1)
T: 420 (0)
V: 206 (1)
W: 18.912 (28)
2021 (siehe 9456/AB, PA 9673/J):
Im Jahr 2021 gab es insgesamt 12.804 Versammlungen, davon wurden 450 Versammlungen untersagt.
B: 179 (20)
K: 274 (7)
N: 612 (4)
O: 1.715 (9)
S: 411 (0)
ST: 682 (6)
T: 872 (3)
V: 269 (0)
W: 7.790 (401)
Für die Jahre 2022-2024 liegen keine diesbezüglichen Zahlen vor.
Hier wurden entsprechende Statistiken nicht geführt und liegen auch keinen Bezug habende parlamentarischen Anfragen vor.
Von einer anfragebezogenen retrospektiven manuellen Auswertung wird auf Grund des enormen Verwaltungsaufwandes und der damit einhergehenden Ressourcenbindung aus Gründen der Sparsamkeit,
Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns Abstand genommen.
Mit besten Grüßen
Oberst Mag. Dr. Christian PREISCHL
Referatsleiter
Bundesministerium für Inneres
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