Kartellbeschwerde EU einleiten

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Hallo Antragsteller/in
mich würde es interessieren, wie ich als Bürger der EU und eines betroffenen Staates, anregen könnte, dass ein Kartellverfahren in die Wege geleitet wird.

Konkret geht es um die Lufthansa und die Vormachtstellung im deutschsprachigen (und angrenzenden) Raum geht. Aus Graz kann ich nichts außer LH Gruppe (abgesehen von Urlaubscharter) fliegen. Aus Wien ist der Mix in gewisse Richtungen auch nicht gerade besser. Die anderen AT Flughäfen sind auch nicht gerade besser aufgestellt. Selbst in DE ist der Mix sehr LH Orientiert. Besonders in MUC und FRA.

Das erlaubt natürlich eine sehr einseitige Preisgestaltung, welche nicht zu meinem Vorteil ist.

Danke

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Februar 2025
  • Frist
    22. April 2025
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Kartellbeschwerde EU einleiten [#3334]
Datum
25. Februar 2025 20:53
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: Hallo Antragsteller/in mich würde es interessieren, wie ich als Bürger der EU und eines betroffenen Staates, anregen könnte, dass ein Kartellverfahren in die Wege geleitet wird. Konkret geht es um die Lufthansa und die Vormachtstellung im deutschsprachigen (und angrenzenden) Raum geht. Aus Graz kann ich nichts außer LH Gruppe (abgesehen von Urlaubscharter) fliegen. Aus Wien ist der Mix in gewisse Richtungen auch nicht gerade besser. Die anderen AT Flughäfen sind auch nicht gerade besser aufgestellt. Selbst in DE ist der Mix sehr LH Orientiert. Besonders in MUC und FRA. Das erlaubt natürlich eine sehr einseitige Preisgestaltung, welche nicht zu meinem Vorteil ist. Danke Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3334 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3334/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Ihre Anfrage wurde zur Bearbeitung an die Fachabteilung weitergeleitet. **Bundesministerium für Soziales, Gesund…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: Kartellbeschwerde EU einleiten [133393]
Datum
26. Februar 2025 10:43
Status
Warte auf Antwort
Ihre Anfrage wurde zur Bearbeitung an die Fachabteilung weitergeleitet. **Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, ** **Pflege und Konsumentenschutz** Sektion I – Präsidialangelegenheiten, Supportfunktion, IT Gruppe B/Abteilung 9 – Compliance, Veranstaltungs- und Auszeichnungsmanagement, Sonderprojekte, Bürger:innenanfragen +43 0800 201611 Stubenring 1, 1010 Wien www.sozialministerium.at ( http://www.sozialministerium.at/ ) Bitte nehmen Sie unter BMSGPK DSGVO ( https://www.formularservice.gv.at/site/fsrv/Resources/SMS/DSGVO_BS_12_2024.pdf ) die Information zum Datenschutz im BMSGPK zur Kenntnis.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Guten Tag! Vielen Dank für Ihre Anfrage. Grundsätzlich ist das Sozialministerium nicht für Kartellrecht zuständi…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
AW: Kartellbeschwerde EU einleiten [133393]
Datum
28. Februar 2025 10:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag! Vielen Dank für Ihre Anfrage. Grundsätzlich ist das Sozialministerium nicht für Kartellrecht zuständig, wir können Ihnen jedoch folgende Auskunft geben: Sollten Sie Verstöße gegen das Kartellgesetz vermuten – zB weil ein Unternehmen seine Marktstellung dazu einsetzt, unangemessen hohe Preise zu verlangen – können Sie sich in Österreich direkt an die Bundeswettbewerbsbehörde wenden. Die Bundeswettbewerbsbehörde hat für Beschwerden auch ein Formular ( https://www.bwb.gv.at/beschwerdeeinbringung ) auf ihrer Website bereitgestellt und kann bei vermuteten Verstößen Ermittlungen durchführen. In einem möglichen Verfahren vor dem Kartellgericht kommt der Bundeswettbewerbsbehörde ein Antragsrecht zu, nicht jedoch Ihnen als Konsument. Weitere Informationen finden Sie hier ( https://www.konsumentenfragen.at/konsumentenfragen/Rund_um_den_Vertrag/Rechtsdurchsetzung/Bundeswettbewerbsbehoerde_Bundeskartellanwalt.html ). Abgesehen davon ist es möglich, im Falle von schuldhaften Wettbewerbsrechtsverletzungen einen individuellen Schadenersatzanspruch vor dem zuständigen Kartellgericht geltend zu machen (§§ 37a - 37m KartG). Wir hoffen, Ihnen mit dieser Information behilflich gewesen zu sein. Mit freundlichen Grüßen