Zuweisungen zu Transitarbeitsplätzen und Leistungssperren im Burgenland 2024

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Fragen im Zusammenhang mit der Arbeitsvermittlung (konkret Transitarbeitsplätze) in Bezug auf sozialökonomische Betriebe (SÖB) oder gemeinnützige Beschäftigungsprojekte (GBP)durch das Arbeitsmarktservice Burgenland, bezogen auf das Kalenderjahr 2023, 2024 bzw. 2025:

1. Wie viele Personen wurden im oben genannten Zeitraum zu einer Tätigkeit in einem SÖB bzw. GBP zugewiesen?

2. Wie viele dieser Personen haben die Zuweisung abgelehnt oder die Maßnahme nicht angetreten?

3. Wie viele Sperren des Arbeitslosengelds oder der Notstandshilfe wurden im Zusammenhang mit diesen Zuweisungen verhängt?

4. Wie viele offene Stellen in SÖBs und GBPs wurden im genannten Zeitraum dem AMS Burgenland gemeldet?

5. Wie viele dieser Stellen waren im genannten Zeitraum tatsächlich besetzt, und wie viele waren im Schnitt unbesetzt?

6. Wie viele Teilnehmer:innen, die oben genannten Zeitraum eine derartige Maßnahme beendet haben, konnten innerhalb von 6 Monaten nach Ausscheiden in eine nachhaltige Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden?

Ich bitte um elektronische Beantwortung (z. B. als tabellarische Übersicht oder PDF-Datei), und ersuche Sie, die Anfrage an die zuständige Stelle bzw. an das AMS Burgenland weiterzuleiten, sofern Ihr Haus nicht direkt zuständig ist.

Ich verweise zudem darauf, dass gemäß § 3 Auskunftspflichtgesetz die Antwort unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von acht Wochen zu erteilen ist.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. April 2025
  • Frist
    18. Juni 2025
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Zuweisungen zu Transitarbeitsplätzen und Leistungssperren im Burgenland 2024 [#3395]
Datum
23. April 2025 08:20
An
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Fragen im Zusammenhang mit der Arbeitsvermittlung (konkret Transitarbeitsplätze) in Bezug auf sozialökonomische Betriebe (SÖB) oder gemeinnützige Beschäftigungsprojekte (GBP)durch das Arbeitsmarktservice Burgenland, bezogen auf das Kalenderjahr 2023, 2024 bzw. 2025: 1. Wie viele Personen wurden im oben genannten Zeitraum zu einer Tätigkeit in einem SÖB bzw. GBP zugewiesen? 2. Wie viele dieser Personen haben die Zuweisung abgelehnt oder die Maßnahme nicht angetreten? 3. Wie viele Sperren des Arbeitslosengelds oder der Notstandshilfe wurden im Zusammenhang mit diesen Zuweisungen verhängt? 4. Wie viele offene Stellen in SÖBs und GBPs wurden im genannten Zeitraum dem AMS Burgenland gemeldet? 5. Wie viele dieser Stellen waren im genannten Zeitraum tatsächlich besetzt, und wie viele waren im Schnitt unbesetzt? 6. Wie viele Teilnehmer:innen, die oben genannten Zeitraum eine derartige Maßnahme beendet haben, konnten innerhalb von 6 Monaten nach Ausscheiden in eine nachhaltige Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden? Ich bitte um elektronische Beantwortung (z. B. als tabellarische Übersicht oder PDF-Datei), und ersuche Sie, die Anfrage an die zuständige Stelle bzw. an das AMS Burgenland weiterzuleiten, sofern Ihr Haus nicht direkt zuständig ist. Ich verweise zudem darauf, dass gemäß § 3 Auskunftspflichtgesetz die Antwort unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von acht Wochen zu erteilen ist.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3395 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3395/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Betreff
Betreff versteckt
Datum
23. April 2025 08:20
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in danke für Ihre Anfrage, betreffend welche die Zuständigkeit nunmehr im Bundesminister…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Betreff
AW: Zuweisungen zu Transitarbeitsplätzen und Leistungssperren im Burgenland 2024 [#3395]
Datum
23. April 2025 10:32
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in danke für Ihre Anfrage, betreffend welche die Zuständigkeit nunmehr im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zu verorten ist. Sie erreichen das BMASGPK unter <<E-Mail-Adresse>> . In der Hoffnung, Ihnen geholfen zu haben, verbleiben wir mit freundlichen Grüßen