Anfrage zur Ausgestaltung Ihrer Büroordnung sowie zu Erfahrungen bei der Umsetzung der Informationsfreiheit

Anfrage an: Leoben

Guten Tag,

für den Chaos Computer Club Wien arbeite ich aktuell an Guidelines, wie Gemeinden (und andere Behörden) die Informationsfreiheit mithilfe der Digitalisierung nutzen können, um die Verwaltungseffizienz zu steigern. In der Zeit (https://www.zeit.de/2025/24/amtsgeheimn…) erschien ein Artikel über Ihre Gemeinde, wie sie die Informationsfreiheit bereits jetzt versuchen umzusetzen. Daher interessieren mich Ihre Erfahrungswerte mit der Umsetzung.

Im Besonderen interessiert mich Ihre Büropraxis, daher beantrage ich gem §§ 2,3 Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft:

1) Ihre derzeitige Bürordnung
1.1) sollten Sie nicht die vollständige Büroordnung zur Verfügung stellen können, beantrage ich zumindest folgende Auskunft:
1.1.1) Wie regelt Ihre derzeitige Büroordnung den Umgang mit amtlichen oder unternehmerischen Informationen?
1.1.2) Gibt es etablierte automatisierte Prozesse in der Büroordnung, um Informationen in Dokumenten zu markieren, die der Geheimhaltung unterliegen (Stichwort: Vertrags- und Dokumente-Markup-Language bzw. VDML)?
1.1.3) Welchen Prozess sieht die Büroordnung vor, um das allgemeine Interesse an einer Information festzustellen? Wann bzw. in welchen Zeitabständen oder aus welchen Anlässen wird überprüft, ob an einer bestehenden Information (die nach Beginn Ihrer Transparenzinitiative entstanden ist) nachträglich ein allgemeines Interesse entstanden ist?
1.1.4) Welchen Prozess haben sie zur Beauskunftung von Auskunftsbegehren definiert?
1.1.5) Wie finden sie angefragte Informationen auf? bzw. wie ist ihr ELAK strukturiert?

2) Die in Ihrer Gemeinde ab 1. September gültige Bürordnung, sofern sie bereits beschlossen wurde oder der Beschlussfassung nichts mehr im Weg steht.
2.1) sollten Sie nicht die vollständige künftige Büroordnung zur Verfügung stellen können, beantrage ich zumindest folgende Auskunft:
2.1.1) Wie regelt die künftige Büroordnung den Umgang mit amtlichen oder unternehmerischen Informationen?
2.1.2) Gibt es etablierte automatisierte Prozesse in der Büroordnung, um Informationen in Dokumenten zu markieren, die der Geheimhaltung unterliegen (Stichwort: Vertrags- und Dokumente-Markup-Language bzw. VDML)?
2.1.3) Welchen Prozess sieht die Büroordnung vor, um das allgemeine Interesse an einer Information festzustellen? Wann bzw. in welchen Zeitabständen oder aus welchen Anlässen wird überprüft, ob an einer bestehenden Information (die nach Inkrafttreten des IFG entstanden ist) nachträglich ein allgemeines Interesse entstanden ist?
2.1.4) Welchen Prozess haben sie zur Beauskunftung von Auskunftsbegehren definiert?
2.1.5) Wie finden sie angefragte Informationen auf? bzw. wie ist ihr ELAK strukturiert?

Ich stelle diese Anfrage für den Verein Chaos Computer Club Wien (https://c3w.at/) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle daher die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29. Mai 2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten "social watchdog". In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz (auch vor Inkrafttreten des IFG) geboten sein kann, dem Auskunftswerber Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren.

Sollte keine oder nur teilweise Antwort gewährt werden, beantrage ich hiermit die Ausstellung eines Bescheids nach § 7 Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz.

Unabhängig meines Auskunftsersuchens nach dem Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz würde ich mich über weitere Informationen und Erfahrungsberichte zur Umsetzung der Informationsfreiheit freuen!

Mit freundlichen Grüßen

Warte auf Antwort

  • Datum
    6. Juni 2025
  • Frist
    1. August 2025
  • 0 Follower:innen
Erwin Ernst Steinhammer
Guten Tag, für den Chaos Computer Club Wien arbeite ich aktuell an Guidelines, wie Gemeinden (und andere Behörde…
An Leoben Details
Von
Erwin Ernst Steinhammer
Betreff
Anfrage zur Ausgestaltung Ihrer Büroordnung sowie zu Erfahrungen bei der Umsetzung der Informationsfreiheit [#3438]
Datum
6. Juni 2025 16:58
An
Leoben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, für den Chaos Computer Club Wien arbeite ich aktuell an Guidelines, wie Gemeinden (und andere Behörden) die Informationsfreiheit mithilfe der Digitalisierung nutzen können, um die Verwaltungseffizienz zu steigern. In der Zeit (https://www.zeit.de/2025/24/amtsgeheimnis-oesterreich-informationsfreiheitsgesetz-revolution/komplettansicht) erschien ein Artikel über Ihre Gemeinde, wie sie die Informationsfreiheit bereits jetzt versuchen umzusetzen. Daher interessieren mich Ihre Erfahrungswerte mit der Umsetzung. Im Besonderen interessiert mich Ihre Büropraxis, daher beantrage ich gem §§ 2,3 Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft: 1) Ihre derzeitige Bürordnung 1.1) sollten Sie nicht die vollständige Büroordnung zur Verfügung stellen können, beantrage ich zumindest folgende Auskunft: 1.1.1) Wie regelt Ihre derzeitige Büroordnung den Umgang mit amtlichen oder unternehmerischen Informationen? 1.1.2) Gibt es etablierte automatisierte Prozesse in der Büroordnung, um Informationen in Dokumenten zu markieren, die der Geheimhaltung unterliegen (Stichwort: Vertrags- und Dokumente-Markup-Language bzw. VDML)? 1.1.3) Welchen Prozess sieht die Büroordnung vor, um das allgemeine Interesse an einer Information festzustellen? Wann bzw. in welchen Zeitabständen oder aus welchen Anlässen wird überprüft, ob an einer bestehenden Information (die nach Beginn Ihrer Transparenzinitiative entstanden ist) nachträglich ein allgemeines Interesse entstanden ist? 1.1.4) Welchen Prozess haben sie zur Beauskunftung von Auskunftsbegehren definiert? 1.1.5) Wie finden sie angefragte Informationen auf? bzw. wie ist ihr ELAK strukturiert? 2) Die in Ihrer Gemeinde ab 1. September gültige Bürordnung, sofern sie bereits beschlossen wurde oder der Beschlussfassung nichts mehr im Weg steht. 2.1) sollten Sie nicht die vollständige künftige Büroordnung zur Verfügung stellen können, beantrage ich zumindest folgende Auskunft: 2.1.1) Wie regelt die künftige Büroordnung den Umgang mit amtlichen oder unternehmerischen Informationen? 2.1.2) Gibt es etablierte automatisierte Prozesse in der Büroordnung, um Informationen in Dokumenten zu markieren, die der Geheimhaltung unterliegen (Stichwort: Vertrags- und Dokumente-Markup-Language bzw. VDML)? 2.1.3) Welchen Prozess sieht die Büroordnung vor, um das allgemeine Interesse an einer Information festzustellen? Wann bzw. in welchen Zeitabständen oder aus welchen Anlässen wird überprüft, ob an einer bestehenden Information (die nach Inkrafttreten des IFG entstanden ist) nachträglich ein allgemeines Interesse entstanden ist? 2.1.4) Welchen Prozess haben sie zur Beauskunftung von Auskunftsbegehren definiert? 2.1.5) Wie finden sie angefragte Informationen auf? bzw. wie ist ihr ELAK strukturiert? Ich stelle diese Anfrage für den Verein Chaos Computer Club Wien (https://c3w.at/) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle daher die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29. Mai 2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten "social watchdog". In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz (auch vor Inkrafttreten des IFG) geboten sein kann, dem Auskunftswerber Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren. Sollte keine oder nur teilweise Antwort gewährt werden, beantrage ich hiermit die Ausstellung eines Bescheids nach § 7 Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz. Unabhängig meines Auskunftsersuchens nach dem Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz würde ich mich über weitere Informationen und Erfahrungsberichte zur Umsetzung der Informationsfreiheit freuen! Mit freundlichen Grüßen
Erwin Ernst Steinhammer Anfragenr: 3438 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3438/ Postanschrift Erwin Ernst Steinhammer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>