Anfrage bzgl. Vertrag zwischen Land Tirol und Rotes Kreuz Tirol gemeinnützige Rettungsdienst GmbH

Anfrage an: Landesregierung Tirol
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

den vollinhaltlichen Vertrag, inklusive aller Anhänge, Nebenabsprachen und Änderungen seit Errichtung zwischen Land Tirol und Rotes Kreuz Tirol gemeinnützige Rettungsdienst GmbH betreffend den öffentlichen bodengebundenen Rettungsdienst und Krankentransport in Tirol.

Ebenso den alten Vertrag (gültig von 2011 bis 2020) zu ebendiesem Thema.

Ergebnis der Anfrage

Die Information wurde nicht erteilt. Begründet wird dies mit dem Betriebsgeheimnis, sowie einem möglichen wirschaftlichen Schaden sowohl für das Land Tirol als auch den Auftragnehmer. Die teilweise Veröffentlichung wird verweigert, da die Schwärzung von Teilen unverhältnismäßig aufwändig sein soll wegen dem Umfang der Verträge.
Die Beschwerde ist eingebracht, das weitere Vorgehen liegt somit beim Landesverwaltungsgericht Tirol.
Die öffentliche mündliche Verhandlung findet am 2.12.2025 um 10:30 im Landesverwaltungsgericht Tirol, Verhandlungssaal 5, statt.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. September 2025
  • Frist
    30. September 2025
  • 17 Follower:innen
Stefan Wehinger
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Landesregierung Tirol Details
Von
Stefan Wehinger
Betreff
Anfrage bzgl. Vertrag zwischen Land Tirol und Rotes Kreuz Tirol gemeinnützige Rettungsdienst GmbH [#3571]
Datum
2. September 2025 01:40
An
Landesregierung Tirol
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
den vollinhaltlichen Vertrag, inklusive aller Anhänge, Nebenabsprachen und Änderungen seit Errichtung zwischen Land Tirol und Rotes Kreuz Tirol gemeinnützige Rettungsdienst GmbH betreffend den öffentlichen bodengebundenen Rettungsdienst und Krankentransport in Tirol. Ebenso den alten Vertrag (gültig von 2011 bis 2020) zu ebendiesem Thema.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehinger Anfragenr: 3571 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3571/ Postanschrift Stefan Wehinger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehinger
Landesregierung Tirol
Dies ist eine automatisch generierte Empfangsbestätigung durch das E-Mailsystem des Amtes der Tiroler Landesregier…
Von
Landesregierung Tirol
Betreff
AW: Anfrage bzgl. Vertrag zwischen Land Tirol und Rotes Kreuz Tirol gemeinnützige Rettungsdienst GmbH [#3571]
Datum
2. September 2025 01:40
Status
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Dies ist eine automatisch generierte Empfangsbestätigung durch das E-Mailsystem des Amtes der Tiroler Landesregierung. Ihr E-Mail ist im Postfach des Amtes der Tiroler Landesregierung eingelangt und wird sofern erforderlich an die zuständige Stelle weitergeleitet. Für eine gesicherte (verschlüsselte) Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare<http://www…. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens bzw. zur Durchführung des Verfahrens werden personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen zum Datenschutz und Ihren Rechten sowie zum rechtswirksamen Einbringen finden Sie unter www.tirol.gv.at/information<http://w…. Amt der Tiroler Landesregierung Eduard-Wallnöfer-Platz 3 6020 Innsbruck Tel: +43 512 508
Stefan Wehinger
Guten Tag, meine Anfrage "Anfrage bzgl. Vertrag zwischen Land Tirol und Rotes Kreuz Tirol gemeinnützige Rettungsd…
An Landesregierung Tirol Details
Von
Stefan Wehinger
Betreff
AW: Anfrage bzgl. Vertrag zwischen Land Tirol und Rotes Kreuz Tirol gemeinnützige Rettungsdienst GmbH [#3571]
Datum
30. September 2025 11:21
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Landesregierung Tirol
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Anfrage "Anfrage bzgl. Vertrag zwischen Land Tirol und Rotes Kreuz Tirol gemeinnützige Rettungsdienst GmbH" vom 02.09.2025 (#3571) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Stefan Wehinger
Landesregierung Tirol
Dies ist eine automatisch generierte Empfangsbestätigung durch das E-Mailsystem des Amtes der Tiroler Landesregier…
Von
Landesregierung Tirol
Betreff
AW: Anfrage bzgl. Vertrag zwischen Land Tirol und Rotes Kreuz Tirol gemeinnützige Rettungsdienst GmbH [#3571]
Datum
30. September 2025 11:21
Status
Warte auf Antwort
Dies ist eine automatisch generierte Empfangsbestätigung durch das E-Mailsystem des Amtes der Tiroler Landesregierung. Ihr E-Mail ist im Postfach des Amtes der Tiroler Landesregierung eingelangt und wird sofern erforderlich an die zuständige Stelle weitergeleitet. Für eine gesicherte (verschlüsselte) Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare<http://www…. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens bzw. zur Durchführung des Verfahrens werden personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen zum Datenschutz und Ihren Rechten sowie zum rechtswirksamen Einbringen finden Sie unter www.tirol.gv.at/information<http://w…. Amt der Tiroler Landesregierung Eduard-Wallnöfer-Platz 3 6020 Innsbruck Tel: +43 512 508
Landesregierung Tirol
Sehr geehrter Herr Wehinger! Zu Ihrem Schreiben vom 30.09.2025 kann Ihnen von der Abteilung Einsatzorganisationen…
Von
Landesregierung Tirol
Betreff
VD-165/1/24-2025; Anfrage bzgl. Vertrag zwischen Land Tirol und Rotes Kreuz Tirol gemeinnützige Rettungsdienst GmbH [#3571]
Datum
30. September 2025 15:43
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
anfragebzgl-vertragzwischenlandtirolund.eml
4,1 KB
Sehr geehrter Herr Wehinger! Zu Ihrem Schreiben vom 30.09.2025 kann Ihnen von der Abteilung Einsatzorganisationen Folgendes mitgeteilt werden: Gemäß § 11 Abs.1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG), BGBl. I Nr. 5/2024, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2025, ist auf schriftlichen Antrag des Informationswerbers, wenn der Zugang zur Information nicht gewährt wird, vom informationspflichtigen Organ hierüber binnen zwei Monaten nach Einlagen des Antrages ein Bescheid zu erlassen. Nachdem im gegenständlichen Fall die Information nicht gewährt wird und Sie bereits für diesen Fall in Ihrem Schreiben vom 02.09.2025 (siehe Anlage) einen Antrag auf Erlassung eines Bescheides gestellt haben, beginnt die 2-monatige Frist mit 02.09.2025 zu laufen und endet somit am 02.11.2025. Mit freundlichen Grüßen Dr.in iur. [geschwärzt] Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Einsatzorganisationen Herrengasse 3, 6020 Innsbruck Tel: +43 512 508 [geschwärzt] einsatzorganisationen@tirol.gv.at www.tirol.gv.at/feuerwehr-rettung - UNSER LANDHAUS – Tag der offenen Tür 26. OKTOBER, 10 BIS 17 UHR [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] #[geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] (#[geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] > [geschwärzt] [#[geschwärzt]] > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] "[geschwärzt]" <[geschwärzt]> > [geschwärzt] "[geschwärzt]" <[geschwärzt]> > > [geschwärzt], > > [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] > > [geschwärzt] > > > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > > > > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Landesregierung Tirol
Kein Nachrichtentext
Von
Landesregierung Tirol
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Briefpost
Betreff
Datum
23. Oktober 2025
Status
Kein Nachrichtentext
An Landesregierung Tirol Details
Von
Via
Briefpost
Betreff
Datum
26. Oktober 2025
An
Landesregierung Tirol
Status
Landesverwaltungsgericht Tirol
Kein Nachrichtentext
Von
Landesverwaltungsgericht Tirol
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Briefpost
Betreff
Datum
11. November 2025
Status
Landesverwaltungsgericht Tirol
Kein Nachrichtentext
Von
Landesverwaltungsgericht Tirol
Via
Briefpost
Betreff
Datum
22. Dezember 2025
Status
Landesregierung Tirol
Sehr geehrter Herr Wehinger! Ich nehme Bezug auf das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes, Zl LVwG-2025/14/2…
Von
Landesregierung Tirol
Betreff
Anfrage bzgl. Vertrag zwischen Land Tirol und Rotes Kreuz Tirol gemeinnützige Rettungsdienst GmbH [#3571]
Datum
31. Dezember 2025 13:08
Status
image001.jpg
5,4 KB


Sehr geehrter Herr Wehinger! Ich nehme Bezug auf das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes, Zl LVwG-2025/14/2712/9-2025, und darf Ihnen dazu mitteilen, dass entsprechend den einschlägigen Bestimmungen im Zusammenhang mit Informationsbegehren die anfallenden Barauslagen vom Informationsbegehrenden zu tragen sind. Entsprechend dem aktuell gültigen Tarif fallen daher Kosten pro Kopie in Höhe von 20 cent an. In den auch im Internet veröffentlichten Handlungsempfehlungen wird daher explizit darauf hingewiesen, dass bei nicht bloß unbeträchtlichen Kosten der Betroffene vorab darüber zu informieren ist und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ist, ob allenfalls die Information kostengünstiger, z.B. durch Einsicht in den betreffenden Akt vor Ort gegebenenfalls mit anschließender Einschränkung der Seiten, von denen eine Abschrift begehrt wird, in Anspruch genommen werden möchte. Im Hinblick auf die Frage, ab wann von nicht unbeträchtlichen Kosten auszugehen ist, gibt es aktuell noch keine gesicherten Werte. Im Hinblick darauf, dass im gegenständlichen Fall davon auszugehen ist, dass das betreffende Konvolut rund 350 Seiten umfasst und somit bei einer Gesamtabschrift Kosten von rd. € 70,- anfallen, ist davon auszugehen, dass es sich nicht um bloß unbeträchtliche Kosten handelt. Es wird Ihnen daher die Gelegenheit gegeben, mitzuteilen, ob sie eine vollumfänglich Abschrift wünschen, die wir Ihnen auf dem Postweg übermitteln können, oder ob sie eine kostengünstigere Variante durch Einschau in den Akt vor Ort wünschen. Mit freundlichen Grüßen
Stefan Wehinger
Guten Tag, Ich bitte um die elektronische Übermittlung der Verträge, die Erstellung von physischen Kopien ist nic…
An Landesregierung Tirol Details
Von
Stefan Wehinger
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AW: Anfrage bzgl. Vertrag zwischen Land Tirol und Rotes Kreuz Tirol gemeinnützige Rettungsdienst GmbH [#3571]
Datum
6. Januar 2026 00:20
An
Landesregierung Tirol
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ich bitte um die elektronische Übermittlung der Verträge, die Erstellung von physischen Kopien ist nicht notwendig. §9 Abs. 1 IFG normiert, dass die Information in "tunlicher Form möglichst direkt zugänglich zu machen" ist. Bei 350 Seiten scheint die elektronische Form die Tunlichste. Insbesondere ist für die Behörde damit kein Mehraufwand (Einscannen zB.) gegeben, da die Verträge ja bereits vollständig in elektronischer Form verfügbar sind. Sie können die Verträge gerne an meine E-Mail Adresse <<E-Mail-Adresse>> senden, alternativ komme ich auch gerne mit einem USB Stick vorbei. Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehinger Anfragenr: 3571 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3571/ Postanschrift Stefan Wehinger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesregierung Tirol
Sehr geehrter Herr Wehinger! Entgegen Ihrer Ansicht sind die Verträge nicht in elektronischer Form vorhanden, son…
Von
Landesregierung Tirol
Betreff
AW: Anfrage bzgl. Vertrag zwischen Land Tirol und Rotes Kreuz Tirol gemeinnützige Rettungsdienst GmbH [#3571]
Datum
8. Januar 2026 17:42
Status
Sehr geehrter Herr Wehinger! Entgegen Ihrer Ansicht sind die Verträge nicht in elektronischer Form vorhanden, sondern der Vertrag aus dem Jahr 2010 nur in einer gebundenen Ausgabe mit rd. 300 Seiten sowie der Vertrag 2020 in einer gedruckten Fassung. Die "tunliche Form" der Zugänglichmachung der Information von Unterlagen, die bloß in physischer Form vorhanden sind, ist daher entweder die Erstellung einer physischen Abschrift durch Kopieren oder gegebenenfalls die Einsicht vor Ort. Sie werden daher nochmals eingeladen mitzuteilen, ob Sie, wie bereits angeboten, eine vollständige Abschrift gegen Ersatz der Barauslagen, die wir Ihnen auf dem Postweg übermitteln können, oder eine kostengünstigere Variante durch Einschau in den Akt vor Ort wünschen. Mit freundlichen Grüßen
Stefan Wehinger
Guten Tag, Ich habe Akteneinsicht genommen. Die Behörde hat am 12.12.2025 um 10:30 in einer E-Mail (!) den Vertra…
An Landesregierung Tirol Details
Von
Stefan Wehinger
Betreff
AW: Anfrage bzgl. Vertrag zwischen Land Tirol und Rotes Kreuz Tirol gemeinnützige Rettungsdienst GmbH [#3571]
Datum
11. Januar 2026 21:41
An
Landesregierung Tirol
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ich habe Akteneinsicht genommen. Die Behörde hat am 12.12.2025 um 10:30 in einer E-Mail (!) den Vertrag 2020 an das Landesverwaltungsgericht übermittelt. Die Feststellung, dass dieser also nur in einer "gedruckten Fassung" vorliegen soll, ist nachweislich unwahr. Weiters hat die Behörde in einer E-Mail vom 18.12.2025 16:31 dem Landesverwaltungsgericht gegenüber angegeben "Mittlerweile wurde der gesamte Akt sowohl physisch als auch elektronisch endgültig vom Tiroler Landesarchiv übernommen", dies war bezogen auf den Vertrag aus dem Jahr 2010. Im Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts wird dies auf Seite 7, erster Absatz, ebenfalls zitiert. Die Behauptung, dass das Land Tirol im Jahr 2026 solche Verträge ausschließlich in gedruckter Fassung vorliegen haben will, wäre wenn sie wahr wäre ein handfester Skandal. Gemäß §9 Abs. 1 IFG begehre ich explizit die Information (also die Verträge) in elektronischer Form. Da die bisherige Kommunikation per E-Mail erfolgt ist, ergibt sich dies auch implizit. Sollte es notwendig sein, gewisse Teile der Information zu digitalisieren ("einscannen"), weil das Land Tirol tatsächlich noch nicht alles digitalsiert hatte, übernehme ich hierfür notwendige Barauslagen bis zu 100,-- €. Dass physisch vorliegende Informationen ausschließlich mittels Fotokopie weitergegeben werden können ist nicht korrekt - insbesondere, da der größte Teil der Information nachweislich elektronisch vorliegt. Der Aufwand die Information Einzuscannen ist höchstes gleich hoch, wie der Aufwand Kopien zu erstellen. Ein "Ausdrucken" oder Kopieren von 350 Seiten Papier und ein Versand dessen via Post, nur damit ich es dann wieder einscanne ist weder sinnvoll, wirschaftlich noch gesetzmäßig. Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehinger Anfragenr: 3571 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3571/ Postanschrift Stefan Wehinger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>