Anfrage bzgl. Vertrag zwischen Land Tirol und Rotes Kreuz Tirol gemeinnützige Rettungsdienst GmbH

Anfrage an: Landesregierung Tirol
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

den vollinhaltlichen Vertrag, inklusive aller Anhänge, Nebenabsprachen und Änderungen seit Errichtung zwischen Land Tirol und Rotes Kreuz Tirol gemeinnützige Rettungsdienst GmbH betreffend den öffentlichen bodengebundenen Rettungsdienst und Krankentransport in Tirol.

Ebenso den alten Vertrag (gültig von 2011 bis 2020) zu ebendiesem Thema.

Ergebnis der Anfrage

Die Information wurde nicht erteilt. Begründet wird dies mit dem Betriebsgeheimnis, sowie einem möglichen wirschaftlichen Schaden sowohl für das Land Tirol als auch den Auftragnehmer. Die teilweise Veröffentlichung wird verweigert, da die Schwärzung von Teilen unverhältnismäßig aufwändig sein soll wegen dem Umfang der Verträge.
Das Landesverwaltungsgericht Tirol ist dieser Argumentation nicht gefolgt. (Erkenntnis unten zu finden)

Das Land Tirol hat entgegen der Anfrage die Verträge auf Papier (mehrere hundert Seiten) via Post verschickt. Außerdem ist die angeforderte Information nur zum Teil übermittelt worden. Eine vollständige - dem Urteil entsprechende Übermittlung - steht noch immer aus.

nach erneuter Aufforderung alle Anhänge zu übermitteln, wurden einige wenige Änderungen übermittelt, aber insbesondere ein im Erkenntis erwähnter und mehrfach im Vertrag genannter Anhang (Anhang 4.1.e) wurde wieder nicht übermittelt.

Antwort verspätet

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  • Datum
    2. September 2025
  • Frist
    30. September 2025
  • 17 Follower:innen
Stefan Wehinger
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Landesregierung Tirol Details
Von
Stefan Wehinger
Betreff
Anfrage bzgl. Vertrag zwischen Land Tirol und Rotes Kreuz Tirol gemeinnützige Rettungsdienst GmbH [#3571]
Datum
2. September 2025 01:40
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Landesregierung Tirol
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Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
den vollinhaltlichen Vertrag, inklusive aller Anhänge, Nebenabsprachen und Änderungen seit Errichtung zwischen Land Tirol und Rotes Kreuz Tirol gemeinnützige Rettungsdienst GmbH betreffend den öffentlichen bodengebundenen Rettungsdienst und Krankentransport in Tirol. Ebenso den alten Vertrag (gültig von 2011 bis 2020) zu ebendiesem Thema.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehinger Anfragenr: 3571 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3571/ Postanschrift Stefan Wehinger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehinger
Landesregierung Tirol
Dies ist eine automatisch generierte Empfangsbestätigung durch das E-Mailsystem des Amtes der Tiroler Landesregier…
Von
Landesregierung Tirol
Betreff
AW: Anfrage bzgl. Vertrag zwischen Land Tirol und Rotes Kreuz Tirol gemeinnützige Rettungsdienst GmbH [#3571]
Datum
2. September 2025 01:40
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Dies ist eine automatisch generierte Empfangsbestätigung durch das E-Mailsystem des Amtes der Tiroler Landesregierung. Ihr E-Mail ist im Postfach des Amtes der Tiroler Landesregierung eingelangt und wird sofern erforderlich an die zuständige Stelle weitergeleitet. Für eine gesicherte (verschlüsselte) Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare<http://www…. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens bzw. zur Durchführung des Verfahrens werden personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen zum Datenschutz und Ihren Rechten sowie zum rechtswirksamen Einbringen finden Sie unter www.tirol.gv.at/information<http://w…. Amt der Tiroler Landesregierung Eduard-Wallnöfer-Platz 3 6020 Innsbruck Tel: +43 512 508
Stefan Wehinger
Guten Tag, meine Anfrage "Anfrage bzgl. Vertrag zwischen Land Tirol und Rotes Kreuz Tirol gemeinnützige Rettungsd…
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AW: Anfrage bzgl. Vertrag zwischen Land Tirol und Rotes Kreuz Tirol gemeinnützige Rettungsdienst GmbH [#3571]
Datum
30. September 2025 11:21
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Landesregierung Tirol
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Guten Tag, meine Anfrage "Anfrage bzgl. Vertrag zwischen Land Tirol und Rotes Kreuz Tirol gemeinnützige Rettungsdienst GmbH" vom 02.09.2025 (#3571) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Stefan Wehinger
Landesregierung Tirol
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Landesregierung Tirol
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AW: Anfrage bzgl. Vertrag zwischen Land Tirol und Rotes Kreuz Tirol gemeinnützige Rettungsdienst GmbH [#3571]
Datum
30. September 2025 11:21
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Landesregierung Tirol
Sehr geehrter Herr Wehinger! Zu Ihrem Schreiben vom 30.09.2025 kann Ihnen von der Abteilung Einsatzorganisationen…
Von
Landesregierung Tirol
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VD-165/1/24-2025; Anfrage bzgl. Vertrag zwischen Land Tirol und Rotes Kreuz Tirol gemeinnützige Rettungsdienst GmbH [#3571]
Datum
30. September 2025 15:43
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anfragebzgl-vertragzwischenlandtirolund.eml
4,1 KB
Sehr geehrter Herr Wehinger! Zu Ihrem Schreiben vom 30.09.2025 kann Ihnen von der Abteilung Einsatzorganisationen Folgendes mitgeteilt werden: Gemäß § 11 Abs.1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG), BGBl. I Nr. 5/2024, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2025, ist auf schriftlichen Antrag des Informationswerbers, wenn der Zugang zur Information nicht gewährt wird, vom informationspflichtigen Organ hierüber binnen zwei Monaten nach Einlagen des Antrages ein Bescheid zu erlassen. Nachdem im gegenständlichen Fall die Information nicht gewährt wird und Sie bereits für diesen Fall in Ihrem Schreiben vom 02.09.2025 (siehe Anlage) einen Antrag auf Erlassung eines Bescheides gestellt haben, beginnt die 2-monatige Frist mit 02.09.2025 zu laufen und endet somit am 02.11.2025. Mit freundlichen Grüßen Dr.in iur. [geschwärzt] Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Einsatzorganisationen Herrengasse 3, 6020 Innsbruck Tel: +43 512 508 [geschwärzt] einsatzorganisationen@tirol.gv.at www.tirol.gv.at/feuerwehr-rettung - UNSER LANDHAUS – Tag der offenen Tür 26. OKTOBER, 10 BIS 17 UHR [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] #[geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] (#[geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] > [geschwärzt] [#[geschwärzt]] > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] "[geschwärzt]" <[geschwärzt]> > [geschwärzt] "[geschwärzt]" <[geschwärzt]> > > [geschwärzt], > > [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] > > [geschwärzt] > > > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > > > > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Landesregierung Tirol
Kein Nachrichtentext
Von
Landesregierung Tirol
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Briefpost
Betreff
Datum
23. Oktober 2025
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Warte auf Antwort
Kein Nachrichtentext
An Landesregierung Tirol Details
Von
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Briefpost
Betreff
Datum
26. Oktober 2025
An
Landesregierung Tirol
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Landesverwaltungsgericht Tirol
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Landesverwaltungsgericht Tirol
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Briefpost
Betreff
Datum
11. November 2025
Status
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Landesverwaltungsgericht Tirol
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Von
Landesverwaltungsgericht Tirol
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Briefpost
Betreff
Datum
22. Dezember 2025
Status
Landesregierung Tirol
Sehr geehrter Herr Wehinger! Ich nehme Bezug auf das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes, Zl LVwG-2025/14/2…
Von
Landesregierung Tirol
Betreff
Anfrage bzgl. Vertrag zwischen Land Tirol und Rotes Kreuz Tirol gemeinnützige Rettungsdienst GmbH [#3571]
Datum
31. Dezember 2025 13:08
Status
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5,4 KB


Sehr geehrter Herr Wehinger! Ich nehme Bezug auf das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes, Zl LVwG-2025/14/2712/9-2025, und darf Ihnen dazu mitteilen, dass entsprechend den einschlägigen Bestimmungen im Zusammenhang mit Informationsbegehren die anfallenden Barauslagen vom Informationsbegehrenden zu tragen sind. Entsprechend dem aktuell gültigen Tarif fallen daher Kosten pro Kopie in Höhe von 20 cent an. In den auch im Internet veröffentlichten Handlungsempfehlungen wird daher explizit darauf hingewiesen, dass bei nicht bloß unbeträchtlichen Kosten der Betroffene vorab darüber zu informieren ist und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ist, ob allenfalls die Information kostengünstiger, z.B. durch Einsicht in den betreffenden Akt vor Ort gegebenenfalls mit anschließender Einschränkung der Seiten, von denen eine Abschrift begehrt wird, in Anspruch genommen werden möchte. Im Hinblick auf die Frage, ab wann von nicht unbeträchtlichen Kosten auszugehen ist, gibt es aktuell noch keine gesicherten Werte. Im Hinblick darauf, dass im gegenständlichen Fall davon auszugehen ist, dass das betreffende Konvolut rund 350 Seiten umfasst und somit bei einer Gesamtabschrift Kosten von rd. € 70,- anfallen, ist davon auszugehen, dass es sich nicht um bloß unbeträchtliche Kosten handelt. Es wird Ihnen daher die Gelegenheit gegeben, mitzuteilen, ob sie eine vollumfänglich Abschrift wünschen, die wir Ihnen auf dem Postweg übermitteln können, oder ob sie eine kostengünstigere Variante durch Einschau in den Akt vor Ort wünschen. Mit freundlichen Grüßen
Stefan Wehinger
Guten Tag, Ich bitte um die elektronische Übermittlung der Verträge, die Erstellung von physischen Kopien ist nic…
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Stefan Wehinger
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AW: Anfrage bzgl. Vertrag zwischen Land Tirol und Rotes Kreuz Tirol gemeinnützige Rettungsdienst GmbH [#3571]
Datum
6. Januar 2026 00:20
An
Landesregierung Tirol
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Guten Tag, Ich bitte um die elektronische Übermittlung der Verträge, die Erstellung von physischen Kopien ist nicht notwendig. §9 Abs. 1 IFG normiert, dass die Information in "tunlicher Form möglichst direkt zugänglich zu machen" ist. Bei 350 Seiten scheint die elektronische Form die Tunlichste. Insbesondere ist für die Behörde damit kein Mehraufwand (Einscannen zB.) gegeben, da die Verträge ja bereits vollständig in elektronischer Form verfügbar sind. Sie können die Verträge gerne an meine E-Mail Adresse <<E-Mail-Adresse>> senden, alternativ komme ich auch gerne mit einem USB Stick vorbei. Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehinger Anfragenr: 3571 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3571/ Postanschrift Stefan Wehinger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesregierung Tirol
Sehr geehrter Herr Wehinger! Entgegen Ihrer Ansicht sind die Verträge nicht in elektronischer Form vorhanden, son…
Von
Landesregierung Tirol
Betreff
AW: Anfrage bzgl. Vertrag zwischen Land Tirol und Rotes Kreuz Tirol gemeinnützige Rettungsdienst GmbH [#3571]
Datum
8. Januar 2026 17:42
Status
Sehr geehrter Herr Wehinger! Entgegen Ihrer Ansicht sind die Verträge nicht in elektronischer Form vorhanden, sondern der Vertrag aus dem Jahr 2010 nur in einer gebundenen Ausgabe mit rd. 300 Seiten sowie der Vertrag 2020 in einer gedruckten Fassung. Die "tunliche Form" der Zugänglichmachung der Information von Unterlagen, die bloß in physischer Form vorhanden sind, ist daher entweder die Erstellung einer physischen Abschrift durch Kopieren oder gegebenenfalls die Einsicht vor Ort. Sie werden daher nochmals eingeladen mitzuteilen, ob Sie, wie bereits angeboten, eine vollständige Abschrift gegen Ersatz der Barauslagen, die wir Ihnen auf dem Postweg übermitteln können, oder eine kostengünstigere Variante durch Einschau in den Akt vor Ort wünschen. Mit freundlichen Grüßen
Stefan Wehinger
Guten Tag, Ich habe Akteneinsicht genommen. Die Behörde hat am 12.12.2025 um 10:30 in einer E-Mail (!) den Vertra…
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Von
Stefan Wehinger
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AW: Anfrage bzgl. Vertrag zwischen Land Tirol und Rotes Kreuz Tirol gemeinnützige Rettungsdienst GmbH [#3571]
Datum
11. Januar 2026 21:41
An
Landesregierung Tirol
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Guten Tag, Ich habe Akteneinsicht genommen. Die Behörde hat am 12.12.2025 um 10:30 in einer E-Mail (!) den Vertrag 2020 an das Landesverwaltungsgericht übermittelt. Die Feststellung, dass dieser also nur in einer "gedruckten Fassung" vorliegen soll, ist nachweislich unwahr. Weiters hat die Behörde in einer E-Mail vom 18.12.2025 16:31 dem Landesverwaltungsgericht gegenüber angegeben "Mittlerweile wurde der gesamte Akt sowohl physisch als auch elektronisch endgültig vom Tiroler Landesarchiv übernommen", dies war bezogen auf den Vertrag aus dem Jahr 2010. Im Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts wird dies auf Seite 7, erster Absatz, ebenfalls zitiert. Die Behauptung, dass das Land Tirol im Jahr 2026 solche Verträge ausschließlich in gedruckter Fassung vorliegen haben will, wäre wenn sie wahr wäre ein handfester Skandal. Gemäß §9 Abs. 1 IFG begehre ich explizit die Information (also die Verträge) in elektronischer Form. Da die bisherige Kommunikation per E-Mail erfolgt ist, ergibt sich dies auch implizit. Sollte es notwendig sein, gewisse Teile der Information zu digitalisieren ("einscannen"), weil das Land Tirol tatsächlich noch nicht alles digitalsiert hatte, übernehme ich hierfür notwendige Barauslagen bis zu 100,-- €. Dass physisch vorliegende Informationen ausschließlich mittels Fotokopie weitergegeben werden können ist nicht korrekt - insbesondere, da der größte Teil der Information nachweislich elektronisch vorliegt. Der Aufwand die Information Einzuscannen ist höchstes gleich hoch, wie der Aufwand Kopien zu erstellen. Ein "Ausdrucken" oder Kopieren von 350 Seiten Papier und ein Versand dessen via Post, nur damit ich es dann wieder einscanne ist weder sinnvoll, wirschaftlich noch gesetzmäßig. Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehinger Anfragenr: 3571 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3571/ Postanschrift Stefan Wehinger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stefan Wehinger
Guten Tag, Ich richte meine Nachricht ganz klar an das "Amt der Tiroler Landesregierung" bzw. deren Vertreter:inn…
An Landesregierung Tirol Details
Von
Stefan Wehinger
Betreff
AW: Anfrage bzgl. Vertrag zwischen Land Tirol und Rotes Kreuz Tirol gemeinnützige Rettungsdienst GmbH [#3571]
Datum
26. Januar 2026 23:58
An
Landesregierung Tirol
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2025-12-31-12141.pdf
16,9 KB
2026-01-05-12189.pdf
14,9 KB
2026-01-08-12269.pdf
18,1 KB
2026-01-11-12308.pdf
16,5 KB
erkenntnis-vom-22-12-2025-betr-stefan-wehinger-angelegenheit-nach-dem-ifg-zl-frw-rd-11-0-1-34-2025.pdf
430,3 KB
Guten Tag, Ich richte meine Nachricht ganz klar an das "Amt der Tiroler Landesregierung" bzw. deren Vertreter:innen und bitte um Weiterleitung an diese. Dies inkludiert in jedem Fall den Landeshauptmann von Tirol, dessen Stellvertretung sowie alle Mitglieder der Landesregierung. Meine Anfrage "Anfrage bzgl. Vertrag zwischen Land Tirol und Rotes Kreuz Tirol gemeinnützige Rettungsdienst GmbH" vom 02.09.2025 (#3571) wurde von Ihnen nach postalischer Übermittlung (Entgegennahme des RSb Briefes am 21.1.2026) der angefragten Verträge bisher nur zum Teil beantwortet. Grundsätzlich ist das Vorgehen der Behörde rechtswidrig. Ich habe explizit (siehe Anhänge an dieses Mail) die Verträge samt sämtlicher Anlagen, Änderungen und Nebenabsprachen in elektronischer Form begehrt. Trotz dieses Begehrens, welches sich auf §9 Abs. 1 IFG stützt, wurden die Verträge (mehrere hundert Seiten doppelseitig bedrucktes Papier) per Post versendet. Dieses Vorgehen wirkt äußerst willkürlich und ist im Sinne des IFG auch rechtswidrig. Das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Tirol vom 22.12.2025 (siehe Anhang) verpflichtet die Behörde die "[...] abgeschlossenen Verträge zwischen dem Land Tirol und der Rotes Kreuz Tirol gemeinnützige Rettungsdienst GmbH [...] jeweils samt sämtlicher Anlagen, Änderungen und Nebenabsprachen [...] zu übermitteln". Diesem Erkenntnis ist die Behörde nur zum Teil nachgekommen. In dieser Nachricht beziehe ich mich ausschließlich auf den aktuellen Vertrag vom 13.7.2020, eine umfassende Prüfung des alten Vertrages war mir noch nicht möglich, weshalb ich mir hier Vorbehalte weitere Informationen einzufordern. Im Vertrag vom 13.7.2020 wird die Anlage 4.1.e mehrfach erwähnt, fehlt aber vollständig. Wie man dem Erkenntnis des LvWG entnehmen kann, wurde diese Anlage auch diesem nicht übermittelt, ist aber zu übermitteln. In der ursprünglichen Anfrage wurden wie im Erkenntnis bestätigt ganz klar die Verträge "samt sämtlicher Anlagen, Änderungen und Nebenabsprachen" begehrt. Es wurden keinerlei weitere Informationen zu Änderungen oder Nebenabsprachen übermittelt, diese gibt es aber fraglos. Punkt 9 des Vertrages vom 13.7.2020 heißt "Leistungsadaption". Es ist mir als Informationswerber auch bekannt, dass mehrere Leistungsadaptionen (zB. medial kommuniziert im Sommer/Herbst 2022) stattgefunden haben. Diese Unterlagen und schriftlichen Beauftragungen sind in jedem Fall Teil der Anfrage und zu übermitteln, dies inkludiert selbstverständlich auch die Übermittlung der Anpassung der Vergütung. In Punkt 11 des Vertrages "Anpassung der Vergütung" wird ebenso klar definiert wann und wie diese angepasst werden muss. Die Anfrage hat sämtliche durchgeführten Änderungen in jedem Fall mitumfasst. Punkt 13 des Vertrages "Wertsicherung" normiert klar (13.3.), dass diese Anpassung "[...] jeweils am 1. Jänner eines jeden Jahres" eintritt. Auch diese Wertsicherungen - seit Bestehen des Vertrages - sind von der Anfrage klar umfasst und zu übermitteln, da sie Änderungen darstellen. Punkt 14 des Vertrages "Abrechnung" dient der Prüfung des Leistungsumfanges sowie der Definition der Jahresabschlussrechnungen. Auch diese sind angefragte Informationen und zu übermitteln. Punkt 19 des Vertrages "Evaluierung des Rettungsdienstvertrages" legt klar fest, dass nach 5 Jahren (somit im Juli 2025) von seiten des Landes Tirols eine Evaluierung erfolgenn kann. Diese Evaluierung ist ebenso eine allfällige "Änderung oder Nebenabsprache" im Sinne dieser Anfrage und zu übermitteln. Punkt 23 des Vertrages normiert in 23.2., dass sämtliche Änderungen des Vertrages in jedem Fall die Schriftform bedürfen. Von der Anfrage sind in jedem Fall sämtliche Änderungen umfasst, die bisher angeführten Punkte zeigen nur beispielhaft welche offensichtlich Änderungen in der Informationserteilung fehlen. Unter anderem ist mir aufgefallen, dass in Punkt 4.1. (d) des Vertrages die Einhaltung der ÖNORM EN 1789 in der aktuellen Fassung gefordert wird. Diese wird nicht vollständig eingehalten, dementsprechend muss es hierzu Änderungsvereinbarungen geben. Ebenso werden die in Anhang 4.1.b.[2] Ausrüstungen nicht vollständig in Tirol mitgeführt. Auch hierzu muss es schriftliche Vereinbarungen zu Änderungen (auch der Vergütung) geben. Ich begehrte nochmal explizit die Übermittlung aller Informationen gemäß dem Erkenntnis des LvWG auf elektronischem Weg. Mit freundlichen Grüßen, Stefan Wehinger
Landesregierung Tirol
Dies ist eine automatisch generierte Empfangsbestätigung durch das E-Mailsystem des Amtes der Tiroler Landesregier…
Von
Landesregierung Tirol
Betreff
AW: Anfrage bzgl. Vertrag zwischen Land Tirol und Rotes Kreuz Tirol gemeinnützige Rettungsdienst GmbH [#3571]
Datum
26. Januar 2026 23:59
Status
Dies ist eine automatisch generierte Empfangsbestätigung durch das E-Mailsystem des Amtes der Tiroler Landesregierung. Ihr E-Mail ist im Postfach des Amtes der Tiroler Landesregierung eingelangt und wird sofern erforderlich an die zuständige Stelle weitergeleitet. Für eine gesicherte (verschlüsselte) Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare<http://www…. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens bzw. zur Durchführung des Verfahrens werden personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen zum Datenschutz und Ihren Rechten sowie zum rechtswirksamen Einbringen finden Sie unter www.tirol.gv.at/information<http://w…. Amt der Tiroler Landesregierung Eduard-Wallnöfer-Platz 3 << Adresse entfernt >> Tel: +43 512 508
Landesregierung Tirol
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Von
Landesregierung Tirol
Via
Briefpost
Betreff
Datum
3. Februar 2026
Status
Stefan Wehinger
Guten Tag, Der Adressat meiner Anfrage ist erneut die Vertreter des Amtes der Tiroler Landesregierung, also die M…
An Landesregierung Tirol Details
Von
Stefan Wehinger
Betreff
VD-165/1/24-2026; Anfrage bzgl. Vertrag zwischen Land Tirol und Rotes Kreuz Tirol gemeinnützige Rettungsdienst GmbH [#3571]
Datum
9. Februar 2026 01:02
An
Landesregierung Tirol
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
gmail-aw-vd-165-1-24-2026-anfrage-bzgl-vertrag-zwischen-land-tirol-und-rotes-kreuz-tirol-gemeinnuetzige-rettungsdienst-gmbh-3571.pdf
184,3 KB
Guten Tag, Der Adressat meiner Anfrage ist erneut die Vertreter des Amtes der Tiroler Landesregierung, also die Mitglieder der Landesregierung. Ja - offenbar gibt es massive Auffassungsunterschiede, wie das Urteil des Landesverwaltungsgerichts Tirol zu verstehen ist. Grundsätzlich hat die Behörde - und dies wird wie bereits erwähnt explizit im Urteil gefordert - den Anhang 4.1.e erneut rechtswidrig nicht übermittelt. Die ursprüngliche Anfrage war absichtlich recht "offen" formuliert, einem Umstand dem auch das Gericht gefolgt ist, indem es keinerlei Einschränkung der Informationserteilung zugelassen hat und den Grund dafür klar formuliert hat. Dass die Behörde es für notwendig erachtet sich in semantischen Wortinterpretationen zu üben, statt den klaren Auftrag des Gerichts und der österreichischen Bundesverfassung zu beachten wirft m.E. ein spannendes Licht auf die Tätigkeiten. Ich darf hier die österreichische Bundesverfassung zitieren: "Artikel 22a. (1)Die mit der Besorgung von Geschäften der Bundesverwaltung oder der Landesverwaltung betrauten Organe, die Organe der ordentlichen Gerichtsbarkeit, die Verwaltungsgerichte, der Verwaltungsgerichtshof und der Verfassungsgerichtshof haben Informationen von allgemeinem Interesse in einer für jedermann zugänglichen Art und Weise zu veröffentlichen, soweit und solange diese nicht gemäß Abs. 2 geheim zu halten sind." Dass die Informationen eben gerade nicht geheim zu halten sind, da das Interesse am Zugang überwiegt wurde vom Landesverwaltungsgericht unmissverständlich festgestellt. Es gibt keinen Grund hier "zurückhaltend" zu agieren. Ich darf aus dem Urteil (Seite 24) zitieren: "Zusammengefasst wiegt in der Gesamtbetrachtung das Interesse des Beschwerdeführers am unbeschränkten Zugang zu den Informationen schwerer als die Geheimhaltungsinteressen des Roten Kreuz Tirol. Somit ist der Beschwerde Folge zu geben und gemäß § 11 Abs 3 IFG auszusprechen, beide Verträge sind jeweils samt sämtlicher Anlagen, Änderungen und Nebenabsprachen unbeschränkt – und somit ungeschwärzt – dem Beschwerdeführer zugänglich zu machen ist. Dafür erscheint eine Frist von zwei Wochen als angemessen. Dieses Ergebnis entspricht schließlich dem Willen des Gesetzgebers, mit der Schaffung des Grundrechts auf Zugang zu Informationen nach Art 22a B-VG einen „Paradigmenwechsel“ einzuleiten, „in dem das Amtsgeheimnis endgültig beseitigt, staatliche Transparenz zur Regel und Geheimhaltung zur Ausnahme gemacht werden soll“ (AB 2420 BlgNR 27. GP, 1)." Alle Anpassungen die von mir angefragt wurden sind defacto Vertragsbestandteile - ob sie jetzt "Änderungen", "Nebenabsprachen" oder "Anhänge" oder quasi direkt Bestandteil der Verträge sind, ist unerheblich. Es steht der Behörde nicht zu, hier weitere Interpretationen vorzunehmen um irgendwie doch noch einzelne Informationen rechtswidrig zurückhalten zu können. Dieser gesamte Vorgang ist mehr als bedenklich und dem Amt der Tiroler Landesregierung unwürdig. Ich bitte erneut um Übermittlung der angefragten Informationen. Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehinger Am Di., 3. Feb. 2026 um 16:16 Uhr schrieb #Abt. Einsatzorganisationen <<Name und E-Mail-Adresse>>: > Sehr geehrt<< Anrede >> > > Offenbar gibt es Auffassungsunterschiede was unter einer Änderung eines Vertrages zu verstehen ist. > > Entsprechend dem Erkenntnis sind die am 14.7.2010 und am 13.7.2020 abgeschlossenen Verträge zwischen dem Land Tirol und der Rotes Kreuz Tirol gemeinnützige Rettungsdienst GmbH über den bodengebundenen Rettungsdienst und Krankentransport jeweils > samt sämtlicher Anlagen, Änderungen und Nebenabsprachen dem Beschwerdeführer unbeschränkt zu übermitteln. > Die von Ihnen angesprochenen Änderungen der Vergütung, die sich unmittelbar aus dem Vertrag ergeben, sowie die jährliche Wertanpassung, die ebenfalls unmittelbar im Vertrag geregelt ist, stellen nach ha. Ansicht keine Änderung des Vertrages dar. Der Vertrag ändert sich durch diese Anpassungen nicht, da Leistung und wertangepasste Gegenleistung gleich bleiben. Ebenso stellt eine Abrechnung nach ha. Ansicht keine Anlage, Änderung und Nebenabsprache des Vertrages dar, sondern ist die angesprochene Abrechnung eine vom Leistungserbringer vertraglich geschuldete Leistung, die von diesem jährlich zu erbringen ist. > > Die bloße Evaluierung des Vertrages, welche im Übrigen vertragskonform im Jahr 2025 begonnen aber noch nicht abgeschlossen wurde, stellt nach ha Ansicht ebenfalls keine Anlage, Änderung oder Nebenabsprache zum Vertrag dar, da die Evaluierung an sich keine inhaltliche Auswirkung auf den Vertrag hat. Es steht aber außer Frage, dass die Ergebnisse der Evaluierung allenfalls einen Anpassungsbedarf für die Zukunft aufzeigen können und diesbezüglich in der Zukunft eine Vertragsanpassung oder Vertragsänderung erfolgen kann oder könnte. Da diese allfällige Vertragsanpassung jedoch in der Zukunft liegt, ist anlässlich einer allfälligen Anpassung zu prüfen, ob für diese gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 6 IFG eine proaktive Informationspflicht vorliegt. Vertragsbestandteile die erst nach dem Zeitpunkt der Entscheidung des LVwG entstehen, sind nach ha. Ansicht jedenfalls nicht vom Erkenntnis mitumfasst. > > Es kann Ihnen jedoch in Bezug auf die Änderung der Vergütung bzw. der Wertanpassung mitgeteilt werden, dass die Entwicklung derselben unmittelbar im Rechnungsabschluss des Landes aus dem Voranschlagskonto (V.K.) 1-530008-7280062 entnommen werden kann, da über dieses Voranschlagskonto ausschließlich Zahlungen des Landes Tirol an die RD-GmbH aus dem Rettungsdienstvertrag erfolgen. https://www.tirol.gv.at/statistik-budge… > > Überdies darf ich mich für den Hinweis bedanken, dass es Ihrerseits Bedenken hinsichtlich der Einhaltung des Punktes 4.1. (d) des Vertrages gibt. Ob dieser Punkt eingehalten ist oder nicht stellt aus meiner Sicht eine fachliche Frage dar, die grundsätzlich vom Ärztlichen Leiter Rettungsdienst zu beantworten sein wird. Bis dato war mir diesbezüglich noch nichts bekannt und besteht zu diesem Punkt auch keine schriftliche Nebenabrede. > > Die tatsächlichen Anpassungen bzw. Änderungen des Vertrages werden im Anhang übermittelt. > > Mit freundlichen Grüßen > > > Mag. Gernot Reister > Amt der Tiroler Landesregierung > Abteilung Einsatzorganisationen > Abteilungsvorstand > Herrengasse 3, << Adresse entfernt >> > Tel: +43 512 508 2695 > <<E-Mail-Adresse>> > www.tirol.gv.at/feuerwehr-rettung Anhänge: - gmail-aw-vd-165-1-24-2026-anfrage-bzgl-vertrag-zwischen-land-tirol-und-rotes-kreuz-tirol-gemeinnuetzige-rettungsdienst-gmbh-3571.pdf Anfragenr: 3571 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3571/
Landesregierung Tirol
Dies ist eine automatisch generierte Empfangsbestätigung durch das E-Mailsystem des Amtes der Tiroler Landesregier…
Von
Landesregierung Tirol
Betreff
AW: VD-165/1/24-2026; Anfrage bzgl. Vertrag zwischen Land Tirol und Rotes Kreuz Tirol gemeinnützige Rettungsdienst GmbH [#3571]
Datum
9. Februar 2026 01:03
Status
Dies ist eine automatisch generierte Empfangsbestätigung durch das E-Mailsystem des Amtes der Tiroler Landesregierung. Ihr E-Mail ist im Postfach des Amtes der Tiroler Landesregierung eingelangt und wird sofern erforderlich an die zuständige Stelle weitergeleitet. Für eine gesicherte (verschlüsselte) Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare<http://www…. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens bzw. zur Durchführung des Verfahrens werden personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen zum Datenschutz und Ihren Rechten sowie zum rechtswirksamen Einbringen finden Sie unter www.tirol.gv.at/information<http://w…. Amt der Tiroler Landesregierung Eduard-Wallnöfer-Platz 3 << Adresse entfernt >> Tel: +43 512 508