Fonds zur Förderung der digitalen Transformation
Verwendetes Gesetz:
Informationsfreiheitsgesetz
Fonds zur Förderung der digitalen Transformation:
1. Alle abgeschlossene Förderverträge sowie Ergänzungen (ggf. geschwärzt)
2. Alle übermittelten Endberichte (ggf. geschwärzt)
3. Ggf: schriftliche Aufforderung an den Förderungswerber oder an die Förderungswerberin zur Nachreichung der Unterlagen
4. Alle übermittelten Digitalisierungsprojektberichte (ggf. geschwärzt)
5. Alle übermittelten Endabrechnungsformulare bzw. Endkostenabrechnungen (ggf. geschwärzt) samt Endkostenstand, Belegen (insbesondere Rechnungen, Zahlungsnachweise und Jahreslohnkonten) und einer Rechnungs- und Zahlungsnachweisübersicht.
6. Alle übermittelte Detailübersichten der Kosten
7. Dokumentation über die Auszahlung der Förderung
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Datum2. September 2025
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30. September 2025
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