Anfrage zur Auskunftsplicht im Zusammenhang mit Gemeinderatssitzungen und öffentlichen Tagesordnungspunkten

Anfrage an: Bundeskanzleramt
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Im §6 des IFG wird unter Ziffer Absatz 1, Ziffer 5, lit a, lit a folgendes festgehalten:
5. im Interesse der unbeeinträchtigten Vorbereitung einer Entscheidung, im Sinne der unbeeinträchtigten rechtmäßigen Willensbildung und ihrer unmittelbaren Vorbereitung, insbesondere
a) von Handlungen des Bundespräsidenten, der Bundesregierung, der Bundesminister, der Staatssekretäre, der Landesregierung, einzelner Mitglieder derselben und des Landeshauptmannes, der Bezirksverwaltungsbehörden, der Organe der Gemeinde und der Organe der sonstigen Selbstverwaltungskörper, ...

Bezieht sich die unbeeinträchtigte rechtmäßige Willensbildung auch auf sämtliche Informationen, die den einzelnen Gemeinderäten zu den Tagesordnungspunkten zur Verfügung gestellt werden?
Wenn ja, können diese Informationen nach den entsprechenden Beschlüssen im Gemeinderat von Bürgern eingesehen oder angefordert werden?
Können diverse Sitzungsprotokolle öffentlicher Sitzungen, die schon in elektronischer Form vorhanden sind, als solche angefordert werden? Bisher war es nur erlaubt, in die Protokollbücher Einsicht zu nehmen, jedoch durften keine Kopien oder Fotographien angefertigt werden.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    8. September 2025
  • Frist
    6. Oktober 2025
  • 2 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Anfrage zur Auskunftsplicht im Zusammenhang mit Gemeinderatssitzungen und öffentlichen Tagesordnungspunkten [#3677]
Datum
8. September 2025 18:16
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Im §6 des IFG wird unter Ziffer Absatz 1, Ziffer 5, lit a, lit a folgendes festgehalten: 5. im Interesse der unbeeinträchtigten Vorbereitung einer Entscheidung, im Sinne der unbeeinträchtigten rechtmäßigen Willensbildung und ihrer unmittelbaren Vorbereitung, insbesondere a) von Handlungen des Bundespräsidenten, der Bundesregierung, der Bundesminister, der Staatssekretäre, der Landesregierung, einzelner Mitglieder derselben und des Landeshauptmannes, der Bezirksverwaltungsbehörden, der Organe der Gemeinde und der Organe der sonstigen Selbstverwaltungskörper, ... Bezieht sich die unbeeinträchtigte rechtmäßige Willensbildung auch auf sämtliche Informationen, die den einzelnen Gemeinderäten zu den Tagesordnungspunkten zur Verfügung gestellt werden? Wenn ja, können diese Informationen nach den entsprechenden Beschlüssen im Gemeinderat von Bürgern eingesehen oder angefordert werden? Können diverse Sitzungsprotokolle öffentlicher Sitzungen, die schon in elektronischer Form vorhanden sind, als solche angefordert werden? Bisher war es nur erlaubt, in die Protokollbücher Einsicht zu nehmen, jedoch durften keine Kopien oder Fotographien angefertigt werden.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3677 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3677/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundeskanzleramt
GZ 2025-0.720.601; Informationsfreiheitsgesetz; Gemeinderatssitzungen und öffentliche Tagesordnungspunkte (3677) I…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
GZ 2025-0.720.601; Informationsfreiheitsgesetz; Gemeinderatssitzungen und öffentliche Tagesordnungspunkte (3677)
Datum
15. September 2025 06:24
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
2025-0-720-601-1-a-ausganganherrnnamename-15-09-2025-namename.pdf
208,6 KB
image001.jpg
71,9 KB
In der Anlage wird ein Schreiben des Bundeskanzleramtes übermittelt. Freundliche Grüße