Definition und Berechnung von Kennzahlen zum Infektionsgeschehen während der Corona Pandemie

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Definition und Berechnung von Kennzahlen zum Infektionsgeschehen des BMASGPK (vormals BMSGPK) während der Corona-Pandemie (01.03.2020 bis 01.07.2023), für die Verwendung im Epidemiologischen Meldesystem (EMS), das Dashboard COVID-19, für offizielle Dokumente und Publikationen, Presseaussendungen oder vom BMSGPK beauftragte Modellierungen.

Anfrage zu den Kennzahlen zum Infektionsgeschehen:

Frage 1: Wie wurde im Frühjahr 2020 ein mit SARS-CoV-2 infizierter Fall definiert und benannt?
Frage 2: Wie hat sich diese Definition und Benennung im zeitlichen Verlauf der Pandemie verändert? (BITTE jede Veränderung der Definition und Benennung mit jeweiligem Datum anführen)
Frage 3: Wie wurde im Frühjahr 2020 die Inzidenz (Zahl der mit SARS-CoV-2 neu infizierten Personen / 100.000) berechnet? (BITTE genaue Definition und Berechnung des Zählers und Nenners angeben)
Frage 4: Wie hat sich diese Berechnungsmethode im zeitlichen Verlauf der Pandemie verändert? (BITTE jede Veränderung der Berechnungsmethode mit jeweiligem Datum anführen)
Frage 5: Inwieweit entsprachen diese Definitionen und Berechnungsmethoden der Inzidenz den geltenden wissenschaftlich epidemiologischen Standards, der eine genaue Kenntnis über den Nenner und den Zähler des für die Inzidenzschätzung verwendeten Quotienten voraussetzt?
Frage 6: Wie wurde im Sommer 2021 die Inzidenz von geimpften Personen berechnet? (Bitte exakte Definition und Berechnungsmethode des Zählers und Nenners angeben, inkl. der exakten Definition des Begriffs „geimpfte Person“)
Frage 7: Wie wurde im Sommer 2021 die Inzidenz von ungeimpften Personen berechnet? (Bitte exakte Definition und Berechnungsmethode des Zählers und Nenners angeben, inkl. der exakten Definition des Begriffs „ungeimpfte Person“)
Frage 8: Wie wurde im Sommer 2021 ein Vergleich der Inzidenz von geimpften und ungeimpften Personen berechnet und wie wurden verzerrenden Faktoren („Confounder“) dabei berücksichtigt? (BITTE alle bei der Berechnung berücksichtigten „Confounder“ aufzählen und exakt anführen wie sie in der Berechnung berücksichtigt wurden)
Frage 9: Wie bewerten das BMASGPK rückblickend die Berechnungsmethode und die Kommunikation des Vergleichs der Inzidenz von geimpften und ungeimpften Personen?

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. September 2025
  • Frist
    22. Oktober 2025
  • 0 Follower:innen
Martin Sprenger
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Martin Sprenger
Betreff
Definition und Berechnung von Kennzahlen zum Infektionsgeschehen während der Corona Pandemie [#3683]
Datum
9. September 2025 09:26
An
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Definition und Berechnung von Kennzahlen zum Infektionsgeschehen des BMASGPK (vormals BMSGPK) während der Corona-Pandemie (01.03.2020 bis 01.07.2023), für die Verwendung im Epidemiologischen Meldesystem (EMS), das Dashboard COVID-19, für offizielle Dokumente und Publikationen, Presseaussendungen oder vom BMSGPK beauftragte Modellierungen. Anfrage zu den Kennzahlen zum Infektionsgeschehen: Frage 1: Wie wurde im Frühjahr 2020 ein mit SARS-CoV-2 infizierter Fall definiert und benannt? Frage 2: Wie hat sich diese Definition und Benennung im zeitlichen Verlauf der Pandemie verändert? (BITTE jede Veränderung der Definition und Benennung mit jeweiligem Datum anführen) Frage 3: Wie wurde im Frühjahr 2020 die Inzidenz (Zahl der mit SARS-CoV-2 neu infizierten Personen / 100.000) berechnet? (BITTE genaue Definition und Berechnung des Zählers und Nenners angeben) Frage 4: Wie hat sich diese Berechnungsmethode im zeitlichen Verlauf der Pandemie verändert? (BITTE jede Veränderung der Berechnungsmethode mit jeweiligem Datum anführen) Frage 5: Inwieweit entsprachen diese Definitionen und Berechnungsmethoden der Inzidenz den geltenden wissenschaftlich epidemiologischen Standards, der eine genaue Kenntnis über den Nenner und den Zähler des für die Inzidenzschätzung verwendeten Quotienten voraussetzt? Frage 6: Wie wurde im Sommer 2021 die Inzidenz von geimpften Personen berechnet? (Bitte exakte Definition und Berechnungsmethode des Zählers und Nenners angeben, inkl. der exakten Definition des Begriffs „geimpfte Person“) Frage 7: Wie wurde im Sommer 2021 die Inzidenz von ungeimpften Personen berechnet? (Bitte exakte Definition und Berechnungsmethode des Zählers und Nenners angeben, inkl. der exakten Definition des Begriffs „ungeimpfte Person“) Frage 8: Wie wurde im Sommer 2021 ein Vergleich der Inzidenz von geimpften und ungeimpften Personen berechnet und wie wurden verzerrenden Faktoren („Confounder“) dabei berücksichtigt? (BITTE alle bei der Berechnung berücksichtigten „Confounder“ aufzählen und exakt anführen wie sie in der Berechnung berücksichtigt wurden) Frage 9: Wie bewerten das BMASGPK rückblickend die Berechnungsmethode und die Kommunikation des Vergleichs der Inzidenz von geimpften und ungeimpften Personen?
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Martin Sprenger Anfragenr: 3683 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3683/ Postanschrift Martin Sprenger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Martin Sprenger
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrter Herr Sprenger, in der Folge beantworten wir Ihre Fragen: Frage 1: Wie wurde im Frühjahr 2020 ein…
Von
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
AW: Definition und Berechnung von Kennzahlen zum Infektionsgeschehen während der Corona Pandemie [#3683]
Datum
7. Oktober 2025 11:54
Status
Warte auf Antwort
image001.png
5,6 KB


Sehr geehrter Herr Sprenger, in der Folge beantworten wir Ihre Fragen: Frage 1: Wie wurde im Frühjahr 2020 ein mit SARS-CoV-2 infizierter Fall definiert und benannt? Ein SARS-CoV-2 infizierter Fall ist - für Surveillance Zwecke - ein bestätigter Fall gemäß der jeweils gültigen Falldefinition, siehe auch Antwort auf Frage 2. Frage 2: Wie hat sich diese Definition und Benennung im zeitlichen Verlauf der Pandemie verändert? (BITTE jede Veränderung der Definition und Benennung mit jeweiligem Datum anführen) 31.01.2020 Bestätigter Fall: Person mit labordiagnostischem Nachweis von 2019-nCoV 05.03.2020 Bestätigter Fall: Person mit labordiagnostischem Nachweis von SARS-CoV-2, unabhängig von der Symptomatik. 16.4.2020 Bestätigter Fall: Jede Person mit direktem labordiagnostischen Nachweis von SARS-CoV-2, unabhängig von der Symptomatik. 23.12.2020 Bestätigter Fall: Jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-2 spezifischer Nukleinsäure, unabhängig von klinischer Manifestation ODER Jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-2 spezifischem Antigen UND die die klinischen Kriterien erfüllt ODER Jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-2 spezifischem Antigen UND die die epidemiologischen Kriterien erfüllt 26.5.2021 Bestätigter Fall: Jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-2 spezifischer Nukleinsäure, unabhängig von klinischer Manifestation Frage 3: Wie wurde im Frühjahr 2020 die Inzidenz (Zahl der mit SARS-CoV-2 neu infizierten Personen / 100.000) berechnet? (BITTE genaue Definition und Berechnung des Zählers und Nenners angeben) Inzidenz = (<Anzahl der Fälle>1) / <Population>2) )* 100000 1) Zähler: Anzahl der SARS-CoV-2 Fälle laut Falldefinition in einem bestimmten Zeitraum (z.B. vorangegangene 7-Tage für die 7-Tage-Inzidenz) 2) Nenner: Es wurden Populationsdaten der Statistik Austria jeweils zum Jahresbeginn verwendet. Frage 4: Wie hat sich diese Berechnungsmethode im zeitlichen Verlauf der Pandemie verändert? (BITTE jede Veränderung der Berechnungsmethode mit jeweiligem Datum anführen) Die Inzidenz ist eine fixe epidemiologische Kennzahl, daher hat sich die Berechnungsmethode nicht verändert. Frage 5: Inwieweit entsprachen diese Definitionen und Berechnungsmethoden der Inzidenz den geltenden wissenschaftlich epidemiologischen Standards, der eine genaue Kenntnis über den Nenner und den Zähler des für die Inzidenzschätzung verwendeten Quotienten voraussetzt? Dies ist die übliche Methode, um die Inzidenz der Allgemeinbevölkerung zu berechnen, siehe auch Antwort zu Frage 4. Frage 6: Wie wurde im Sommer 2021 die Inzidenz von geimpften Personen berechnet? (Bitte exakte Definition und Berechnungsmethode des Zählers und Nenners angeben, inkl. der exakten Definition des Begriffs „geimpfte Person“) Für die Berechnung der 7-Tage Inzidenz nach Impfstatus wurde zwischen vollständig geimpften und nicht (vollständig) geimpften Personen unterschieden: - Vollständige Impfung: abgeschlossene Impfserie (2 Dosen bei Moderna, BioNTech, AstraZeneca-Vakzine bzw. 1 Dosis bei Janssen-Vakzine) plus mindestens zwei Wochen bei einem 2-Dosis-Regime und mindestens vier Wochen bei einem 1-Dosis-Regime vergangen nach letzter Impfung); - Nicht vollständige Impfung: keine abgeschlossene Impfserie gemäß der Definition vollständig geimpfter Personen Demnach berechnete sich die 7-Tage Inzidenz nach Impfstatus wie folgt: (Anzahl der SARS-CoV-2 Fälle laut Falldefinition mit bzw. ohne vollständige Impfung innerhalb der letzten 7 Tage / Anzahl der Einwohner) * 100.000 Frage 7: Wie wurde im Sommer 2021 die Inzidenz von ungeimpften Personen berechnet? (Bitte exakte Definition und Berechnungsmethode des Zählers und Nenners angeben, inkl. der exakten Definition des Begriffs „ungeimpfte Person“) siehe Antwort auf Frage 6 Frage 8: Wie wurde im Sommer 2021 ein Vergleich der Inzidenz von geimpften und ungeimpften Personen berechnet und wie wurden verzerrenden Faktoren („Confounder“) dabei berücksichtigt? (BITTE alle bei der Berechnung berücksichtigten „Confounder“ aufzählen und exakt anführen wie sie in der Berechnung berücksichtigt wurden) Dem BMASGPK ist eine Einberechnung von Confoundern beim Vergleich der Inzidenzen nicht bekannt. Grundsätzlich gibt es bei derartigen Berechnungen immer Limitationen, siehe dazu auch eine Studie der AGES zur Schätzung der Impfeffektivität in Österreich aus diesem Zeitraum „Estimates of COVID-19 Vaccine Effectiveness against SARS-CoV-2 infections following a nationwide vaccination campaign“ (https://www.ages.at/download/sdl-eyJ0eX…) Frage 9: Wie bewerten das BMASGPK rückblickend die Berechnungsmethode und die Kommunikation des Vergleichs der Inzidenz von geimpften und ungeimpften Personen? Der Begriff der Information nach § 2 IFG erfasst nur vorliegende Aufzeichnungen. Meinungen sind damit kein tauglicher Gegenstand eines Informationsbegehrens. Mit freundlichen Grüßen
Martin Sprenger
Guten Tag, herzlichen Dank für die zeitgerechten Antworten, zu denen ich noch ein paar Nachfragen habe: Nachfrag…
An Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Martin Sprenger
Betreff
AW: Definition und Berechnung von Kennzahlen zum Infektionsgeschehen während der Corona Pandemie [#3683]
Datum
13. Oktober 2025 07:11
An
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, herzlichen Dank für die zeitgerechten Antworten, zu denen ich noch ein paar Nachfragen habe: Nachfragen zu Antworten auf Frage 1+2: Nachfrage 1: Wenn laut BMASGPK ein mit SARS-CoV-2 infizierter Fall immer als „bestätigter Fall“ definiert und benannt wurde, wie erklärt das BMASGPK die Tatsache, dass von März 2020 bis Ende Juli 2020 auf SARS-CoV-2 positiv getestete Fälle auf dem amtlichen Dashboard COVID-19 des BMSGPK - https://info.gesundheitsministerium.gv.… - als „Aktuell Erkrankte“ bezeichnet wurden? (Screenshots können bei Bedarf übermittelt werden) Nachfrage 2: Wenn laut BMASGPK ein mit SARS-CoV-2 infizierter Fall immer als „bestätigter Fall“ definiert und benannt wurde, wie erklärt das BMASGPK die Tatsache, dass von August 2020 bis zur Übernahme des Dashboards im Oktober 2020 durch die AGES, auf SARS-CoV-2 positiv getestete Fälle auf dem amtlichen Dashboard COVID-19 des BMSGPK als „Aktive Fälle“ bezeichnet wurden? (Screenshots können bei Bedarf übermittelt werden) Nachfrage 3: Wie lautete die exakte Definition des BMSGPK im Jahr 2020 für die Bezeichnung „Aktuell Erkrankte“ und „Aktive Fälle“ auf dem amtlichen Dashboard COVID-19 des BMSGPK? Nachfrage 4: War für den „Nachweis von SARS-CoV-2 spezifischem Antigen“ ab 23.12.2020 ein positiver Antigen-Schnelltest ausreichend? Nachfrage 5: Würde das BMASGPK die Bezeichnung „Aktuell Erkrankte“ und „Aktive Fälle“ für auf SARS-CoV-2 positiv getestete Fälle auf dem amtlichen Dashboard COVID-19 des BMSGPK im Jahr 2020 aus heutiger Sicht als korrekt bezeichnen? Nachfrage 6: Nachdem die Bezeichnung „Aktuell Erkrankte“ und „Aktive Fälle“ für auf SARS-CoV-2 positiv getestete Fälle auf dem amtlichen Dashboard COVID-19 des BMSGPK direkt von Medien wie dem ORF übernommen und täglich in den Nachrichtensendungen veröffentlicht wurden (Screenshots können bei Bedarf übermittelt werden), stellt sich die Frage: Erfüllte das amtlichen Dashboard COVID-19 des BMSGPK im Jahr 2020 die geltenden Standards für behördliche Risikokommunikation und die Kriterien für gute Gesundheitsinformation - https://oepgk.at/schwerpunkte/gute-gesu… ? Nachfragen zu Antworten auf Frage 3+4+5: Nachfrage 7: Wenn laut BMASGPK als Zähler zur Berechnung der Inzidenz die „Anzahl der SARS-CoV-2 Fälle laut Falldefinition in einem bestimmten Zeitraum (z.B. vorangegangene 7-Tage für die 7-Tage-Inzidenz)“ herangezogen wurde, wie valide war die auf diese Weise berechneten „Inzidenz“ in Bezug auf das reale Infektionsgeschehen? Nachfrage 8: Wenn laut BMASGPK als Zähler zur Berechnung der Inzidenz die „Anzahl der SARS-CoV-2 Fälle laut Falldefinition in einem bestimmten Zeitraum (z.B. vorangegangene 7-Tage für die 7-Tage-Inzidenz)“ herangezogen wurde, hätte die damit berechnete Zahl nicht als Melderate oder Periodenprävalenz (unsystematisch gewonnene, von der Testhäufigkeit und getesteten Bevölkerungsgruppe abhängige anlassbezogene Prävalenzwerte, die über 7 Tage hinweg addiert werden) bezeichnet werden müssen? Nachfrage 9: Warum wurden zur Berechnung des Zählers nicht die wie bei der Berechnung einer Inzidenz üblich die Zahl der Neuerkrankungen an COVID-19 in einem Zeitraum von 7 Tagen herangezogen? Nachfrage 10: Wann, wie, wie oft und wo hat das BMSGPK auf die vielen Limitierungen bei der Berechnung der „Inzidenz“ (eine der wichtigsten Kennzahlen in der Pandemie und Grundlage vieler politischer Entscheidungen) hingewiesen? Nachfragen zu Antworten auf Frage 6+7: Nachfrage 11: Wenn laut BMASGPK für die Berechnung der 7-Tage Inzidenz nach Impfstatus auf diese Weise zwischen vollständig geimpften und nicht (vollständig) geimpften Personen unterschieden wurde, hat es dann jemals eine präzise „Inzidenz der Ungeimpften“ (nur Personen die niemals eine Impfung erhalten haben) gegeben? Nachfrage 12: Welcher Anteil der Bevölkerung (in Prozent) galt im August 2021 nach den oben angeführten Kriterien als „ungeimpft“ und welcher Anteil der Bevölkerung (in Prozent) hatte bis August 2021 wirklich niemals eine Corona-Impfung erhalten? Nachfragen zu Antworten auf Frage 8: Nachfrage 13: Wenn dem BMASGPK eine Einberechnung von Confoundern beim Vergleich der Inzidenzen von geimpften und ungeimpften Personen nicht bekannt ist, geht das BMASGPK dann davon aus, dass es sich die nach den oben angeführten Kriterien als „geimpfte“ und „ungeimpfte“ bezeichneten Bevölkerungsgruppen durch kein Merkmal, außer dem Impfstatus, unterscheiden? Nachfrage 14: Geht das BMASGPK davon aus, dass die angeführte Beobachtungsstudie (retrospektive Kohortenstudie) „Estimates of COVID-19 Vaccine Effectiveness against SARS-CoV-2 infections following a nationwide vaccination campaign“ in der 95,55% der Population ungeimpft waren, in der die Altersverteilung von „geimpften“ und „ungeimpften“ Personen vollkommen unterschiedlich ist, in der nicht auf Testhäufigkeit korrigiert wurde, und die noch viele andere Limitierungen aufweist, eine valide Referenz dafür ist, dass sich die Zahl der Infektionen mit SARS-CoV-2 bei „geimpften“ und „ungeimpften“ Personen im Zeitraum Woche 5 bis 35 des Jahres 2021 unterschieden hat? Nachfrage 15: Wann, wie, wie oft und wo hat das BMSGPK angesichts der sehr emotionalen und polarisierenden öffentlichen und medialen Debatten im Spätsommer 2021 über die Rolle von ungeimpften“ Personen (Stichwörter: „Pandemie der Ungeimpften“, „Ungeimpfte sind Treiber der Pandemie“) in Erfüllung des Gesundheitsziels 6 „Durch sozialen Zusammenhalt die Gesundheit stärken“ - https://gesundheitsziele-oesterreich.at… - und der Kriterien für gute Gesundheitsinformation - https://oepgk.at/schwerpunkte/gute-gesu… - auf die vielen Limitierungen und sozialen Auswirkungen dieser Zuschreibungen hingewiesen? Nachfrage 16: Wie sehr war die sehr emotionalen und polarisierenden öffentlichen und medialen Debatten im Spätsommer 2021 über die Rolle von ungeimpften“ Personen (Stichwörter: „Pandemie der Ungeimpften“, „Ungeimpfte sind Treiber der Pandemie“) für die weiteren politischen Entscheidungen im Herbst 2021, an denen das BMSGPK wesentlich mitbeteiligt war, wie „Impfpflichtdebatte“, „Lockdown für Ungeimpfte“ verantwortlich? Nachfrage zu Antwort auf Frage 9: Nachfrage 17: Neuformulierung der Frage: War aus Sicht des BMASGPK die Berechnungsmethode und die Kommunikation des Vergleichs der Inzidenz von „geimpften“ und „ungeimpften“ Personen sachlich korrekt?" Mit freundlichen Grüßen Martin Sprenger Anfragenr: 3683 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3683/ Postanschrift Martin Sprenger << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
 Only for messages concerning International Contact Tracing (IHR Focal Points outside EU Region) Dear Madam/Si…
Von
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
Automatische Antwort: Definition und Berechnung von Kennzahlen zum Infektionsgeschehen während der Corona Pandemie [#3683]
Datum
13. Oktober 2025 07:11
Status
Warte auf Antwort
 Only for messages concerning International Contact Tracing (IHR Focal Points outside EU Region) Dear Madam/Sir, Dear colleagues! Due to technical issues email attachments from IHR focal points cannot be processed if sent to <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. In order to be able to follow through with our necessary procedures for international contact tracing, we kindly ask you to send your request directly to the Austrian international Contact Tracing Team (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>) with <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> in copy. In the case of emergency/urgent needs please call +43 50 555 36 456 (Austrian i-CT-Team). Thank you for you collaboration! Best regards,
Martin Sprenger
Guten Tag, bitte meine Nachfragen in ROT (siehe Anhang) zur "Definition und Berechnung von Kennzahlen zum Infekti…
An Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Martin Sprenger
Betreff
Definition und Berechnung von Kennzahlen zum Infektionsgeschehen während der Corona Pandemie [#3683]
Datum
23. Oktober 2025 14:02
An
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
10-2025-anfrage-bmasgpk-corona-infektionsgeschehen.pdf
50,5 KB
Guten Tag, bitte meine Nachfragen in ROT (siehe Anhang) zur "Definition und Berechnung von Kennzahlen zum Infektionsgeschehen während der Corona Pandemie" vom 13.10.2025 (#3683) in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit (bis 10.11.2025) beantworten - Danke! Mit freundlichen Grüßen, Martin Sprenger