Definition und Berechnung von Kennzahlen zum Infektionsgeschehen während der Corona Pandemie

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Definition und Berechnung von Kennzahlen zum Infektionsgeschehen des BMASGPK (vormals BMSGPK) während der Corona-Pandemie (01.03.2020 bis 01.07.2023), für die Verwendung im Epidemiologischen Meldesystem (EMS), das Dashboard COVID-19, für offizielle Dokumente und Publikationen, Presseaussendungen oder vom BMSGPK beauftragte Modellierungen.

Anfrage zu den Kennzahlen zum Infektionsgeschehen:

Frage 1: Wie wurde im Frühjahr 2020 ein mit SARS-CoV-2 infizierter Fall definiert und benannt?
Frage 2: Wie hat sich diese Definition und Benennung im zeitlichen Verlauf der Pandemie verändert? (BITTE jede Veränderung der Definition und Benennung mit jeweiligem Datum anführen)
Frage 3: Wie wurde im Frühjahr 2020 die Inzidenz (Zahl der mit SARS-CoV-2 neu infizierten Personen / 100.000) berechnet? (BITTE genaue Definition und Berechnung des Zählers und Nenners angeben)
Frage 4: Wie hat sich diese Berechnungsmethode im zeitlichen Verlauf der Pandemie verändert? (BITTE jede Veränderung der Berechnungsmethode mit jeweiligem Datum anführen)
Frage 5: Inwieweit entsprachen diese Definitionen und Berechnungsmethoden der Inzidenz den geltenden wissenschaftlich epidemiologischen Standards, der eine genaue Kenntnis über den Nenner und den Zähler des für die Inzidenzschätzung verwendeten Quotienten voraussetzt?
Frage 6: Wie wurde im Sommer 2021 die Inzidenz von geimpften Personen berechnet? (Bitte exakte Definition und Berechnungsmethode des Zählers und Nenners angeben, inkl. der exakten Definition des Begriffs „geimpfte Person“)
Frage 7: Wie wurde im Sommer 2021 die Inzidenz von ungeimpften Personen berechnet? (Bitte exakte Definition und Berechnungsmethode des Zählers und Nenners angeben, inkl. der exakten Definition des Begriffs „ungeimpfte Person“)
Frage 8: Wie wurde im Sommer 2021 ein Vergleich der Inzidenz von geimpften und ungeimpften Personen berechnet und wie wurden verzerrenden Faktoren („Confounder“) dabei berücksichtigt? (BITTE alle bei der Berechnung berücksichtigten „Confounder“ aufzählen und exakt anführen wie sie in der Berechnung berücksichtigt wurden)
Frage 9: Wie bewerten das BMASGPK rückblickend die Berechnungsmethode und die Kommunikation des Vergleichs der Inzidenz von geimpften und ungeimpften Personen?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    9. September 2025
  • Frist
    7. Oktober 2025
  • 0 Follower:innen
Martin Sprenger
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Martin Sprenger
Betreff
Definition und Berechnung von Kennzahlen zum Infektionsgeschehen während der Corona Pandemie [#3683]
Datum
9. September 2025 09:26
An
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Definition und Berechnung von Kennzahlen zum Infektionsgeschehen des BMASGPK (vormals BMSGPK) während der Corona-Pandemie (01.03.2020 bis 01.07.2023), für die Verwendung im Epidemiologischen Meldesystem (EMS), das Dashboard COVID-19, für offizielle Dokumente und Publikationen, Presseaussendungen oder vom BMSGPK beauftragte Modellierungen. Anfrage zu den Kennzahlen zum Infektionsgeschehen: Frage 1: Wie wurde im Frühjahr 2020 ein mit SARS-CoV-2 infizierter Fall definiert und benannt? Frage 2: Wie hat sich diese Definition und Benennung im zeitlichen Verlauf der Pandemie verändert? (BITTE jede Veränderung der Definition und Benennung mit jeweiligem Datum anführen) Frage 3: Wie wurde im Frühjahr 2020 die Inzidenz (Zahl der mit SARS-CoV-2 neu infizierten Personen / 100.000) berechnet? (BITTE genaue Definition und Berechnung des Zählers und Nenners angeben) Frage 4: Wie hat sich diese Berechnungsmethode im zeitlichen Verlauf der Pandemie verändert? (BITTE jede Veränderung der Berechnungsmethode mit jeweiligem Datum anführen) Frage 5: Inwieweit entsprachen diese Definitionen und Berechnungsmethoden der Inzidenz den geltenden wissenschaftlich epidemiologischen Standards, der eine genaue Kenntnis über den Nenner und den Zähler des für die Inzidenzschätzung verwendeten Quotienten voraussetzt? Frage 6: Wie wurde im Sommer 2021 die Inzidenz von geimpften Personen berechnet? (Bitte exakte Definition und Berechnungsmethode des Zählers und Nenners angeben, inkl. der exakten Definition des Begriffs „geimpfte Person“) Frage 7: Wie wurde im Sommer 2021 die Inzidenz von ungeimpften Personen berechnet? (Bitte exakte Definition und Berechnungsmethode des Zählers und Nenners angeben, inkl. der exakten Definition des Begriffs „ungeimpfte Person“) Frage 8: Wie wurde im Sommer 2021 ein Vergleich der Inzidenz von geimpften und ungeimpften Personen berechnet und wie wurden verzerrenden Faktoren („Confounder“) dabei berücksichtigt? (BITTE alle bei der Berechnung berücksichtigten „Confounder“ aufzählen und exakt anführen wie sie in der Berechnung berücksichtigt wurden) Frage 9: Wie bewerten das BMASGPK rückblickend die Berechnungsmethode und die Kommunikation des Vergleichs der Inzidenz von geimpften und ungeimpften Personen?
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Martin Sprenger Anfragenr: 3683 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3683/ Postanschrift Martin Sprenger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Martin Sprenger
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrter Herr Sprenger, in der Folge beantworten wir Ihre Fragen: Frage 1: Wie wurde im Frühjahr 2020 ein…
Von
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
AW: Definition und Berechnung von Kennzahlen zum Infektionsgeschehen während der Corona Pandemie [#3683]
Datum
7. Oktober 2025 11:54
Status
image001.png
5,6 KB


Sehr geehrter Herr Sprenger, in der Folge beantworten wir Ihre Fragen: Frage 1: Wie wurde im Frühjahr 2020 ein mit SARS-CoV-2 infizierter Fall definiert und benannt? Ein SARS-CoV-2 infizierter Fall ist - für Surveillance Zwecke - ein bestätigter Fall gemäß der jeweils gültigen Falldefinition, siehe auch Antwort auf Frage 2. Frage 2: Wie hat sich diese Definition und Benennung im zeitlichen Verlauf der Pandemie verändert? (BITTE jede Veränderung der Definition und Benennung mit jeweiligem Datum anführen) 31.01.2020 Bestätigter Fall: Person mit labordiagnostischem Nachweis von 2019-nCoV 05.03.2020 Bestätigter Fall: Person mit labordiagnostischem Nachweis von SARS-CoV-2, unabhängig von der Symptomatik. 16.4.2020 Bestätigter Fall: Jede Person mit direktem labordiagnostischen Nachweis von SARS-CoV-2, unabhängig von der Symptomatik. 23.12.2020 Bestätigter Fall: Jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-2 spezifischer Nukleinsäure, unabhängig von klinischer Manifestation ODER Jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-2 spezifischem Antigen UND die die klinischen Kriterien erfüllt ODER Jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-2 spezifischem Antigen UND die die epidemiologischen Kriterien erfüllt 26.5.2021 Bestätigter Fall: Jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-2 spezifischer Nukleinsäure, unabhängig von klinischer Manifestation Frage 3: Wie wurde im Frühjahr 2020 die Inzidenz (Zahl der mit SARS-CoV-2 neu infizierten Personen / 100.000) berechnet? (BITTE genaue Definition und Berechnung des Zählers und Nenners angeben) Inzidenz = (<Anzahl der Fälle>1) / <Population>2) )* 100000 1) Zähler: Anzahl der SARS-CoV-2 Fälle laut Falldefinition in einem bestimmten Zeitraum (z.B. vorangegangene 7-Tage für die 7-Tage-Inzidenz) 2) Nenner: Es wurden Populationsdaten der Statistik Austria jeweils zum Jahresbeginn verwendet. Frage 4: Wie hat sich diese Berechnungsmethode im zeitlichen Verlauf der Pandemie verändert? (BITTE jede Veränderung der Berechnungsmethode mit jeweiligem Datum anführen) Die Inzidenz ist eine fixe epidemiologische Kennzahl, daher hat sich die Berechnungsmethode nicht verändert. Frage 5: Inwieweit entsprachen diese Definitionen und Berechnungsmethoden der Inzidenz den geltenden wissenschaftlich epidemiologischen Standards, der eine genaue Kenntnis über den Nenner und den Zähler des für die Inzidenzschätzung verwendeten Quotienten voraussetzt? Dies ist die übliche Methode, um die Inzidenz der Allgemeinbevölkerung zu berechnen, siehe auch Antwort zu Frage 4. Frage 6: Wie wurde im Sommer 2021 die Inzidenz von geimpften Personen berechnet? (Bitte exakte Definition und Berechnungsmethode des Zählers und Nenners angeben, inkl. der exakten Definition des Begriffs „geimpfte Person“) Für die Berechnung der 7-Tage Inzidenz nach Impfstatus wurde zwischen vollständig geimpften und nicht (vollständig) geimpften Personen unterschieden: - Vollständige Impfung: abgeschlossene Impfserie (2 Dosen bei Moderna, BioNTech, AstraZeneca-Vakzine bzw. 1 Dosis bei Janssen-Vakzine) plus mindestens zwei Wochen bei einem 2-Dosis-Regime und mindestens vier Wochen bei einem 1-Dosis-Regime vergangen nach letzter Impfung); - Nicht vollständige Impfung: keine abgeschlossene Impfserie gemäß der Definition vollständig geimpfter Personen Demnach berechnete sich die 7-Tage Inzidenz nach Impfstatus wie folgt: (Anzahl der SARS-CoV-2 Fälle laut Falldefinition mit bzw. ohne vollständige Impfung innerhalb der letzten 7 Tage / Anzahl der Einwohner) * 100.000 Frage 7: Wie wurde im Sommer 2021 die Inzidenz von ungeimpften Personen berechnet? (Bitte exakte Definition und Berechnungsmethode des Zählers und Nenners angeben, inkl. der exakten Definition des Begriffs „ungeimpfte Person“) siehe Antwort auf Frage 6 Frage 8: Wie wurde im Sommer 2021 ein Vergleich der Inzidenz von geimpften und ungeimpften Personen berechnet und wie wurden verzerrenden Faktoren („Confounder“) dabei berücksichtigt? (BITTE alle bei der Berechnung berücksichtigten „Confounder“ aufzählen und exakt anführen wie sie in der Berechnung berücksichtigt wurden) Dem BMASGPK ist eine Einberechnung von Confoundern beim Vergleich der Inzidenzen nicht bekannt. Grundsätzlich gibt es bei derartigen Berechnungen immer Limitationen, siehe dazu auch eine Studie der AGES zur Schätzung der Impfeffektivität in Österreich aus diesem Zeitraum „Estimates of COVID-19 Vaccine Effectiveness against SARS-CoV-2 infections following a nationwide vaccination campaign“ (https://www.ages.at/download/sdl-eyJ0eX…) Frage 9: Wie bewerten das BMASGPK rückblickend die Berechnungsmethode und die Kommunikation des Vergleichs der Inzidenz von geimpften und ungeimpften Personen? Der Begriff der Information nach § 2 IFG erfasst nur vorliegende Aufzeichnungen. Meinungen sind damit kein tauglicher Gegenstand eines Informationsbegehrens. Mit freundlichen Grüßen