Anfrage zu den Kennzahlen zum Sterbegeschehen während der Corona-Pandemie

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Definition und Berechnung von Kennzahlen zum Sterbegeschehen der AGES während der Corona-Pandemie (01.03.2020 bis 01.07.2023), für die Verwendung im Epidemiologischen Meldesystem (EMS), das Dashboard COVID-19, für offizielle Dokumente und Publikationen, Presseaussendungen oder von der AGES beauftragte Modellierungen.

Frage 1: Wie wurde im Frühjahr 2020 ein Sterbefall aufgrund von COVID-19 definiert?
Frage 2: Wie hat sich diese Definition im zeitlichen Verlauf der Pandemie verändert? (BITTE jede Veränderung der Definition mit jeweiligem Datum anführen)
Frage 3: In der gesetzlich vorgeschriebenen „Anzeige des Todes“ wird die Haupttodesursache folgendermaßen definiert: „Die unmittelbar zum Tod führende Krankheit, Verletzung oder Komplikation (nicht die Art des Todeseintritts wie z.B. Herz-Kreislaufversagen oder Atemstillstand. Vorausgegangene Ursachen, falls vorhanden: Krankheitszustände, welche zu der unter a) angeführten unmittelbaren Ursache geführt haben, mit der zugrunde liegenden Todesursache.“ Wie wurde diese Definition bei der Kodierung bzw. Erfassung von COVID-19 „unmittelbar zum Tod führende Krankheit“ berücksichtigt?
Frage 4: Warum wurde diese jahrzehntelang bewährte Methode der Todesursachenbestimmung durch befugte Ärztinnen und Ärzte bei COVID-19 verlassen?
Frage 5: In welchem Zeitraum bzw. wie lange wurde „Jede verstorbene Person, die zuvor COVID-19 positiv getestet wurde, in der Statistik als „COVID Tote/r“ geführt, unabhängig davon, ob sie direkt an den Folgen der Viruserkrankung selbst oder „mit dem Virus“ (an einer anderen potentiellen Todesursache) verstorben ist“ als Sterbefall aufgrund von COVID-19 gezählt?
Frage 6: In welchem Zeitraum bzw. wie lange wurde jeder „laborbestätigter Fall von Covid-19 innerhalb von 28 Tagen vor dem mit Ausgang Tod“ als Sterbefall aufgrund von COVID-19 gezählt?
Frage 7: In welchem Zeitraum bzw. wie lange wurde jeder „laborbestätigter Fall von Covid-19 mit Ausgang Tod, wobei zwischen Status „Erkrankung“ und Status „Tod“ der Status „Genesen/Geheilt“ nicht vorgelegen ist“ als Sterbefall aufgrund von COVID-19 gezählt?
Frage 8: Wie oft wurden aufgrund der in Frage 5, 6 und 7 zitierten Definitionen während der Corona-Pandemie (01.03.2020 bis 01.07.2023), von befugten Ärztinnen und Ärzten ausgestellten Anzeigen des Todes zugunsten von COVID-19 als Todesursache korrigiert?
Frage 9: Wie oft kaum es während der Corona-Pandemie (01.03.2020 bis 01.07.2023) zu einer Neuberechnung der COVID-19-Sterbefälle in der Todesursachenstatistik von der Statistik Austria?
Frage 10: Wie bewerten die AGES rückblickend die Definition, Berechnung und Kommunikation der Anzahl von COVID-19 Todesfällen?

Warte auf Antwort

  • Datum
    9. September 2025
  • Frist
    7. Oktober 2025
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Martin Sprenger
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Details
Von
Martin Sprenger
Betreff
Anfrage zu den Kennzahlen zum Sterbegeschehen während der Corona-Pandemie [#3688]
Datum
9. September 2025 09:38
An
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Definition und Berechnung von Kennzahlen zum Sterbegeschehen der AGES während der Corona-Pandemie (01.03.2020 bis 01.07.2023), für die Verwendung im Epidemiologischen Meldesystem (EMS), das Dashboard COVID-19, für offizielle Dokumente und Publikationen, Presseaussendungen oder von der AGES beauftragte Modellierungen. Frage 1: Wie wurde im Frühjahr 2020 ein Sterbefall aufgrund von COVID-19 definiert? Frage 2: Wie hat sich diese Definition im zeitlichen Verlauf der Pandemie verändert? (BITTE jede Veränderung der Definition mit jeweiligem Datum anführen) Frage 3: In der gesetzlich vorgeschriebenen „Anzeige des Todes“ wird die Haupttodesursache folgendermaßen definiert: „Die unmittelbar zum Tod führende Krankheit, Verletzung oder Komplikation (nicht die Art des Todeseintritts wie z.B. Herz-Kreislaufversagen oder Atemstillstand. Vorausgegangene Ursachen, falls vorhanden: Krankheitszustände, welche zu der unter a) angeführten unmittelbaren Ursache geführt haben, mit der zugrunde liegenden Todesursache.“ Wie wurde diese Definition bei der Kodierung bzw. Erfassung von COVID-19 „unmittelbar zum Tod führende Krankheit“ berücksichtigt? Frage 4: Warum wurde diese jahrzehntelang bewährte Methode der Todesursachenbestimmung durch befugte Ärztinnen und Ärzte bei COVID-19 verlassen? Frage 5: In welchem Zeitraum bzw. wie lange wurde „Jede verstorbene Person, die zuvor COVID-19 positiv getestet wurde, in der Statistik als „COVID Tote/r“ geführt, unabhängig davon, ob sie direkt an den Folgen der Viruserkrankung selbst oder „mit dem Virus“ (an einer anderen potentiellen Todesursache) verstorben ist“ als Sterbefall aufgrund von COVID-19 gezählt? Frage 6: In welchem Zeitraum bzw. wie lange wurde jeder „laborbestätigter Fall von Covid-19 innerhalb von 28 Tagen vor dem mit Ausgang Tod“ als Sterbefall aufgrund von COVID-19 gezählt? Frage 7: In welchem Zeitraum bzw. wie lange wurde jeder „laborbestätigter Fall von Covid-19 mit Ausgang Tod, wobei zwischen Status „Erkrankung“ und Status „Tod“ der Status „Genesen/Geheilt“ nicht vorgelegen ist“ als Sterbefall aufgrund von COVID-19 gezählt? Frage 8: Wie oft wurden aufgrund der in Frage 5, 6 und 7 zitierten Definitionen während der Corona-Pandemie (01.03.2020 bis 01.07.2023), von befugten Ärztinnen und Ärzten ausgestellten Anzeigen des Todes zugunsten von COVID-19 als Todesursache korrigiert? Frage 9: Wie oft kaum es während der Corona-Pandemie (01.03.2020 bis 01.07.2023) zu einer Neuberechnung der COVID-19-Sterbefälle in der Todesursachenstatistik von der Statistik Austria? Frage 10: Wie bewerten die AGES rückblickend die Definition, Berechnung und Kommunikation der Anzahl von COVID-19 Todesfällen?
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Martin Sprenger Anfragenr: 3688 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3688/ Postanschrift Martin Sprenger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Martin Sprenger