Sehr [geschwärzt], [geschwärzt],
 
Wir freuen uns, dich in unserer Stadt willkommen zu heißen und hoffen, dass du dich in deiner neuen Funktion als [geschwärzt] gut eingefunden hast. Bereits jetzt nehmen wir positiv wahr, dass mit dir ein frischer Wind der Transparenz im Stadtamt Einzug gehalten hat.
Wir bedanken uns für die fristgerechte Beantwortung unserer Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz. Auch wenn die angeforderten Informationen ab September 2025 ohnehin proaktiv veröffentlicht werden müssen, ist uns bewusst, dass die vollständige Umsetzung dieses gesetzlichen Erfordernisses Zeit benötigt. Wir gehen jedoch davon aus, dass bereits mit Nachdruck daran gearbeitet wird.
 
Gleichzeitig möchten wir darauf hinweisen, dass die übermittelte Antwort unseres Erachtens unvollständig ist und uns der Zugang zu bestimmten Informationen verweigert wurde. Aus diesem Grund ersuchen wir hiermit um die Erlassung eines Bescheides gemäß § 11 IFG.
 
Im Folgenden nehmen wir Bezug auf die von dir dargestellten Sachverhalte und fordern die vollständige Veröffentlichung der nachstehenden Informationen gemäß § 7 ff IFG.
 
Punkt 2:  die Veröffentlichung der Fakten, die als Entscheidungsgrundlage für den neuen Standort „Badl“ herangezogen wurden:
Deine Antwort: „„Gemäß § 2 Abs. 1 IFG ist eine Information jede amtlichen oder unternehmerischen Zwecken dienende Aufzeichnung. Fakten, die zwar bei Behörden bekannt sind, jedoch nicht in irgendeiner Form (schriftlich, digital, audiovisuell etc.) dokumentiert wurden, gelten nicht als Information im Sinne des IFG.““
 
Gemäß § 2. (1) IFG ist eine Information im Sinne dieses Bundesgesetzes jede amtlichen oder unternehmerischen Zwecken dienende Aufzeichnung im Wirkungsbereich eines Organs, im Tätigkeitsbereich einer Stiftung, eines Fonds oder einer Anstalt oder im Geschäftsbereich einer Unternehmung, unabhängig von der Form, in der sie vorhanden und verfügbar ist.
Wir ersuchen um Erläuterung, wie eine so weitreichende Entscheidung ohne aufgezeichnete Fakten getroffen werden kann.
Weiters verweisen wir auf die in der Gemeinderatssitzung vom 01.10.2025 durch Vizebürgermeister Roland Ponholzer MBA angeführten Dokumente, die sehr wohl als Entscheidungsgrundlage dienen und Informationen im Sinne des § 2 Abs. 1 IFG darstellen würden.
Wir ersuchen daher, die Verweigerung des Zuganges zu Informationen zu unterlassen, sowie um entsprechende Veröffentlichung jener Informationen, die als Entscheidungsgrundlage für den neuen Standort „Badl“ herangezogen wurden, genauer um Veröffentlichung von
 
    „Regionalbad Wörgl: Konzeptüberlegung für Vorprüfung Regionalbad Wörgl“ vom Mai 2023
    „beschriftetes Blatt mit der Bebauungsstudie mit Grundstücksnummer 266/2 / Scheiber“ vom 22.05.2023
    „Präsentation Regionalbad Nummer 2 / Milestones“ vom Juni
    „Geotechnische Bearbeitung / Voruntersuchung  und Baugrundgutachten / Angebot für das Scheiberfeld“ vom 03.07.2023
    „Stadtwerke Wörgl-Stellungnahme Bauvorhaben Regionalschwimmbad beim vermeintlich neuen Schwimmbadstandort“ vom 06.07.2023
    „eine Konzeptstudie / Janßen Bär Partnerschaft“ vom 06.07.2023 sowie die Information darüber, wer der Auftraggeber dieser Studie war und der Bekanntgabe der Kosten dieses Gutachtens
    Unterlagen zur „archäologisch-geophysikalische Prospektion“ vom 28.08.2023
    „Investitionskostenüberlegungen zum Regionalbad Wörgl (Projektorganisation, Projektphasen)“ vom August 2023
    „Bericht zur Geoschurfe“ vom Oktober 2023
    „große Konzeptstudie zum Regionalbad Wörgl / Janßen Bär Partnerschaft“ vom 02.11.2023 sowie die Information darüber, wer der Auftraggeber dieser Studie war und der Bekanntgabe der Kosten dieses Gutachtens
    „Kostenermittlung gemäß ÖNORM B1801-1 mit Leistungsgliederung“ vom November 2023 sowie „den zugehörigen Prüfbericht von einem Baumeister im Oberland“
    „Regionalbad Wörgl Projektüberblick und Status“ vom 06.11.2023
    „Kostenprognose“ vom 10.11.2023
    „Gutachten Betriebs- und Energetisches Konzept für ein Frei- und Hallenbad“ vom 23.11.2023
    „Prüfbericht des Baumeisters“ vom 29.12.2023
    „Kurzgutachten für die Abbruchkosten“ vom 28.02.2024
    „Kurzgutachten für die Errechnung des möglichen Baurechtszinses des WAVE Wörgl Verkehrswertes“ vom 02.04.2024
    „interne Papiere zu den Variantenbeschreibungen des Regionalbades Wörgl“
    „Blätter vom Bürgermeister für den Gemeinderat“ vom 03.07.2024
    „Konzeptpapier mit Entwurf für Kosten und Unterlage für das Land Tirol bzw. den Landeshauptmann“ vom 13.09.2024
    „WAVE Areal Verkehrserschließungskonzept der Firma Schlosser“ vom September 2025
 
 
Punkt 3: Veröffentlichung der Fakten, die zu einer Entscheidung für die weitere Nutzung des „Wave“-Bades führen können, insbesondere die Veröffentlichung des Bewertungsgutachten der „Wave“-Liegenschaft von 2022, dem Kostenkonzept des sanierten „Wave“-Betriebes und die Höhe des aushaftenden Gesamtsaldos vom „Wave“
Deine Antwort: „Im Anhang finden Sie das Sanierungsgutachten der Hüßing Architekten aus dem Jahr 2019. Das von Ihnen angefragte Bewertungsgutachten aus dem Jahr 2022 liegt zwar vor, kann jedoch nicht herausgegeben werden. Der Auftraggeber hat sich gegenüber dem Gutachter verpflichtet, eine Veröffentlichung zu unterlassen und würde eine vereinbarungswidrige Verwendung Schadenersatzansprüche nach sich ziehen. Gem. § 6 IFG liegt sohin ein Geheimhaltungsgrund vor.  Der von Ihnen angefragte aushaftende Gesamtsaldo ergibt sich aus der Bilanz der Wörgler Wasserwelt GmbH & Co KG. Diese ist im Firmenbuch einsehbar.“
 
Wir ersuchen um Bekanntgabe der Gründe für die Verpflichtung gegenüber dem Gutachter zur Unterlassung der Veröffentlichung, um Bekanntgabe des Auftraggebers dieses Gutachtens und um Bekanntgabe der Gründe für die Erstellung sowie der Kosten dieses Gutachtens.
 
 
Punkt 4: die Offenlegung von Studien, Angeboten, Konzepten und Auftragsvergaben, die in Zusammenhang mit der Entscheidung zu einem Neubau des Schwimmbades geführt haben
Deine Antwort: „Die von Ihnen angefragten Studien, Angebote, Konzepte und Auftragsvergaben liegen nicht vor. Die angefragten Informationen sind daher nicht vorhanden.“
 
    siehe Anführungen zu Punkt 2
Zusätzlich ersuchen wir um Veröffentlichung jener Dokumente, die Bürgermeister Riedhart in seiner Besprechung mit dem Landeshauptmann Mattle zwecks Regionalbadförderung (siehe dazu die entsprechende Ankündigung und Unterbrechung der Gemeinderatssitzung vom 09.10.2024) als Grundlage gedient haben.
 
 
Punkt 5: die Offenlegung der bis dato getätigten Aufwendungen für das „Badl“ und für das „Wave“
Deine Antwort: „Bei der Wörgl Schwimmbad GmbH sind bislang lediglich Gründungskosten angefallen. Die Aufwendungen der Wörgler Wasserwelt GmbH & Co KG ergeben sich aus den Bilanzen bzw. Gewinn- und Verlustrechnungen, welche ebenfalls im Firmenbuch eingesehen werden können.“
Wir ersuchen um Bekanntgabe der Höhe der Gründungskosten der „Wörgl Schwimmbad GmbH“. Wir ersuchen zusätzlich um Veröffentlichung des gesamten Jahresabschlusses inklusive aller Aufwände und Erlöse der Jahre 2019, 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 inklusive Lagebericht der „Wörgler Wasserwelt GmbH und Co KG“. Im Firmenbuch ist im Prinzip nur die jeweilige Jahresbilanz abgebildet .
Wir ersuchen zusätzlich um eine detaillierte Auflistung der Kosten, die im Zusammenhang mit den erwähnten „Bäderreisen“ des Bürgermeisters sowie der restlichen Teilnehmer*innen stehen, um eine Auflistung der Teilnehmer*innen dieser Reisen sowie der vollständigen Auflistung der in der Gemeinderatssitzung vom 01.10.2025 erwähnten Reisekosten und Beratungskosten der „Wörgler Wasserwelt GmbH & Co KG“.
 
Die Entscheidung über die Zukunft des Schwimmbades ist von großer Bedeutung für unsere Stadt und Ihre Bürgerinnen und Bürger. Umso wichtiger ist, dass die Entscheidung auf fundierten und nachvollziehbaren Grundlagen beruht und die Bevölkerung sowie der Gemeinderat transparent in diesen Prozess eingebunden werden. Wir möchten dazu beitragen, die Gemeinde zu stärken und Bürgerrechte sowie Bürgerpflichten ernsthaft wahrnehmen. Wir ersuchen in diesem Sinne darum, unsere Forderung ernst zu nehmen.
 
Wir verbleiben mit freundlichen Grüßen
 
[geschwärzt]
Anfragenr: 3689
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