Informationen Freiwilligkeit Österreichisches Nährwertprofil Lebensmittelwerbung an Kinder

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

im Frühjahr 2021 wurde durch die Nationale Ernährungskommission das Österreichische Nährwertprofil zur Lenkung von Lebensmittelwerbung an Kinder in Audiovisuellen Medien beschlossen. Die Verwendung dieses Profils wird empfohlen, ist jedoch nicht verpflichtend. Angesichts der Verbreitung ernährungsbedingter Krankheiten bei Kindern und Jugendlichen in Österreich ist die Entscheidung für eine freiwillige Verwendung für uns nicht nachvollziehbar.

Ich bitte daher gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) um die Erteilung folgender Information:

1. Welche beteiligten Institutionen und Personen haben sich maßgeblich für die Empfehlung, dieses Nährwertprofil lediglich für die freiwillige Verwendung einzuführen, ausgesprochen?

- Bitte legen Sie Gutachten, Stellungnahmen oder vergleichbare Materialien, die zu dieser Entscheidung geführt haben, bei.

- Bitte legen Sie Protokolle von Sitzungen, parlamentarische Materialien oder Ausschussberichte, in denen Argumente zur Begründung der Freiwilligkeit dokumentiert sind, bei.

2. Welche regulatorischen Hürden stehen einer verpflichtenden Regelung entgegen?

- Welche Ressorts haben geprüft, ob und wie eine verpflichtende Regelung umsetzbar wäre?

- Bitte legen Sie Kosten-Nutzen-Analysen, juristische Prüfungen oder Risikoabschätzungen bei.

3. Es liegt bereits eine Studie von 2023 zum digitalen Werbeumfeld von Kindern und Jugendlichen bzgl. Lebensmitteln vor. Demnach wird eine gesetzliche Regelung dringend empfohlen. Haben seit der Einführung des freiwilligen Modells weitere Evaluierungen stattgefunden, falls ja: Welche weiteren Erkenntnisse liegen vor?

Ich danke Ihnen bereits im Voraus herzlich für die Zusendung der angeforderten Informationen.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    19. September 2025
  • Frist
    17. Oktober 2025
  • 0 Follower:innen
Indra Kley-Schöneich
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Indra Kley-Schöneich
Betreff
Informationen Freiwilligkeit Österreichisches Nährwertprofil Lebensmittelwerbung an Kinder [#3761]
Datum
19. September 2025 16:21
An
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
im Frühjahr 2021 wurde durch die Nationale Ernährungskommission das Österreichische Nährwertprofil zur Lenkung von Lebensmittelwerbung an Kinder in Audiovisuellen Medien beschlossen. Die Verwendung dieses Profils wird empfohlen, ist jedoch nicht verpflichtend. Angesichts der Verbreitung ernährungsbedingter Krankheiten bei Kindern und Jugendlichen in Österreich ist die Entscheidung für eine freiwillige Verwendung für uns nicht nachvollziehbar. Ich bitte daher gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) um die Erteilung folgender Information: 1. Welche beteiligten Institutionen und Personen haben sich maßgeblich für die Empfehlung, dieses Nährwertprofil lediglich für die freiwillige Verwendung einzuführen, ausgesprochen? - Bitte legen Sie Gutachten, Stellungnahmen oder vergleichbare Materialien, die zu dieser Entscheidung geführt haben, bei. - Bitte legen Sie Protokolle von Sitzungen, parlamentarische Materialien oder Ausschussberichte, in denen Argumente zur Begründung der Freiwilligkeit dokumentiert sind, bei. 2. Welche regulatorischen Hürden stehen einer verpflichtenden Regelung entgegen? - Welche Ressorts haben geprüft, ob und wie eine verpflichtende Regelung umsetzbar wäre? - Bitte legen Sie Kosten-Nutzen-Analysen, juristische Prüfungen oder Risikoabschätzungen bei. 3. Es liegt bereits eine Studie von 2023 zum digitalen Werbeumfeld von Kindern und Jugendlichen bzgl. Lebensmitteln vor. Demnach wird eine gesetzliche Regelung dringend empfohlen. Haben seit der Einführung des freiwilligen Modells weitere Evaluierungen stattgefunden, falls ja: Welche weiteren Erkenntnisse liegen vor? Ich danke Ihnen bereits im Voraus herzlich für die Zusendung der angeforderten Informationen.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 3761 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3761/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Indra Kley-Schöneich
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Ihre Anfrage wurde zur Bearbeitung an die Fachabteilung weitergeleitet. **Bundesministerium für Soziales, Gesund…
Von
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: Informationen Freiwilligkeit Österreichisches Nährwertprofil Lebensmittelwerbung an Kinder [1845479]
Datum
23. September 2025 13:44
Status
Warte auf Antwort
Ihre Anfrage wurde zur Bearbeitung an die Fachabteilung weitergeleitet. **Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, ** **Pflege und Konsumentenschutz** Sektion I – Präsidialangelegenheiten, Supportfunktion, IT Gruppe B/Abteilung 9 – Compliance, Veranstaltungs- und Auszeichnungsmanagement, Sonderprojekte, Bürger:innenanfragen +43 800 201611 Stubenring 1, 1010 Wien www.sozialministerium.at ( http://www.sozialministerium.at/ ) Bitte nehmen Sie unter BMSGPK DSGVO ( https://www.formularservice.gv.at/site/… ) die Information zum Datenschutz im BMSGPK zur Kenntnis.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrte Frau Kley-Schöneich! Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. September 2025. Dazu darf ich, wie folgt,…
Von
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
Informationen Freiwilligkeit Österreichisches Nährwertprofil Lebensmittelwerbung an Kinder [#3761]
Datum
7. Oktober 2025 11:11
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
empfehlung-der-nationalen-ernhrungskommission-sterreichisches-nhrwertprofil-zur-lenkung-von-lebensmittelwerbung-an-kinder-in-audiovisuellen-medien.pdf
192,5 KB
stellungnahmebmsgpkzumaudiovisuellemediengesetzegesetz.pdf
788,9 KB
Sehr geehrte Frau Kley-Schöneich! Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. September 2025. Dazu darf ich, wie folgt, Stellung nehmen. Zu Frage 1: Welche beteiligten Institutionen und Personen haben sich maßgeblich für die Empfehlung, dieses Nährwertprofil lediglich für die freiwillige Verwendung einzuführen, ausgesprochen Die Empfehlung der Nationalen Ernährungskommission zum Österreichisches Nährwertprofil zur Lenkung von Lebensmittelwerbung an Kinder in Audiovisuellen Medien (31.05.2021) lautet: „Daher empfiehlt die Nationale Ernährungskommission für die Lenkung von allen Formen der audiovisuellen kommerziellen Kommunikation für Lebensmittel und Getränke vor, während und nach Kindersendungen, die Verwendung des vorliegenden „Österreichisches Nährwertprofil zur Lenkung von Lebensmittelwerbung an Kinder in Audiovisuellen Medien“.“ Daraus kann keine Empfehlung der Nationalen Ernährungskommission zur lediglich freiwilligen Verwendung abgeleitet werden. Siehe dazu die Empfehlung der Nationalen Ernährungskommission im Anhang. - Bitte legen Sie Gutachten, Stellungnahmen oder vergleichbare Materialien, die zu dieser Entscheidung geführt haben, bei. Siehe Beantwortung oben. Bitte legen Sie Protokolle von Sitzungen, parlamentarische Materialien oder Ausschussberichte, in denen Argumente zur Begründung der Freiwilligkeit dokumentiert sind, bei. Siehe Beantwortung oben. 2. Welche regulatorischen Hürden stehen einer verpflichtenden Regelung entgegen? Siehe dazu Audiovisuelle Mediendienste Gesetz §36, Absatz 3: Jeder Mediendiensteanbieter, dessen Angebot auch Kindersendungen umfasst, hat in Bezug auf audiovisuelle kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel und Getränke, die Nährstoffe oder Substanzen mit ernährungsbezogener oder physiologischer Wirkung wie insbesondere Fett, Transfettsäuren, Salz/Natrium und Zucker enthalten, deren übermäßige Aufnahme im Rahmen der Gesamternährung nicht empfohlen wird, Richtlinien zu erstellen und zu beachten. Die Richtlinien haben Bestimmungen zu enthalten, welche Formen der audiovisuellen kommerziellen Kommunikation vor, nach und in Kindersendungen unangebracht sind und dass positive Eigenschaften der betreffenden Lebensmittel und Getränke nicht hervorgehoben werden dürfen. Sie sind leicht, unmittelbar und ständig zugänglich zu veröffentlichen. Für die Beurteilung, was unangebracht ist, sind die Erkenntnisse und Empfehlungen einer anerkannten Einrichtung der Selbstkontrolle bei der kommerziellen Kommunikation (§ 33 Abs. 3b KOG) heranzuziehen. - Welche Ressorts haben geprüft, ob und wie eine verpflichtende Regelung umsetzbar wäre? Das BMASGPK übermittelte eine ausführliche Stellungnahme zum Entwurf des Audiovisuellen Mediendienste Gesetz. Siehe Anhang. - Bitte legen Sie Kosten-Nutzen-Analysen, juristische Prüfungen oder Risikoabschätzungen bei. Derartige Informationen liegen dem BMASGPK nicht vor. 3. Es liegt bereits eine Studie von 2023 zum digitalen Werbeumfeld von Kindern und Jugendlichen bzgl. Lebensmitteln vor. Demnach wird eine gesetzliche Regelung dringend empfohlen. Haben seit der Einführung des freiwilligen Modells weitere Evaluierungen stattgefunden, falls ja: Welche weiteren Erkenntnisse liegen vor? Derzeit liegen keine weiteren Erkenntnisse vor. Mit freundlichen Grüßen