Informationen Freiwilligkeit Österreichisches Nährwertprofil Lebensmittelwerbung an Kinder

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

im Frühjahr 2021 wurde durch die Nationale Ernährungskommission das Österreichische Nährwertprofil zur Lenkung von Lebensmittelwerbung an Kinder in Audiovisuellen Medien beschlossen. Die Verwendung dieses Profils wird empfohlen, ist jedoch nicht verpflichtend. Angesichts der Verbreitung ernährungsbedingter Krankheiten bei Kindern und Jugendlichen in Österreich ist die Entscheidung für eine freiwillige Verwendung für uns nicht nachvollziehbar.

Ich bitte daher gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) um die Erteilung folgender Information:

1. Welche beteiligten Institutionen und Personen haben sich maßgeblich für die Empfehlung, dieses Nährwertprofil lediglich für die freiwillige Verwendung einzuführen, ausgesprochen?

- Bitte legen Sie Gutachten, Stellungnahmen oder vergleichbare Materialien, die zu dieser Entscheidung geführt haben, bei.

- Bitte legen Sie Protokolle von Sitzungen, parlamentarische Materialien oder Ausschussberichte, in denen Argumente zur Begründung der Freiwilligkeit dokumentiert sind, bei.

2. Welche regulatorischen Hürden stehen einer verpflichtenden Regelung entgegen?

- Welche Ressorts haben geprüft, ob und wie eine verpflichtende Regelung umsetzbar wäre?

- Bitte legen Sie Kosten-Nutzen-Analysen, juristische Prüfungen oder Risikoabschätzungen bei.

3. Es liegt bereits eine Studie von 2023 zum digitalen Werbeumfeld von Kindern und Jugendlichen bzgl. Lebensmitteln vor. Demnach wird eine gesetzliche Regelung dringend empfohlen. Haben seit der Einführung des freiwilligen Modells weitere Evaluierungen stattgefunden, falls ja: Welche weiteren Erkenntnisse liegen vor?

Ich danke Ihnen bereits im Voraus herzlich für die Zusendung der angeforderten Informationen.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. September 2025
  • Frist
    17. Oktober 2025
  • 0 Follower:innen
Indra Kley-Schöneich
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Indra Kley-Schöneich
Betreff
Informationen Freiwilligkeit Österreichisches Nährwertprofil Lebensmittelwerbung an Kinder [#3761]
Datum
19. September 2025 16:21
An
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
im Frühjahr 2021 wurde durch die Nationale Ernährungskommission das Österreichische Nährwertprofil zur Lenkung von Lebensmittelwerbung an Kinder in Audiovisuellen Medien beschlossen. Die Verwendung dieses Profils wird empfohlen, ist jedoch nicht verpflichtend. Angesichts der Verbreitung ernährungsbedingter Krankheiten bei Kindern und Jugendlichen in Österreich ist die Entscheidung für eine freiwillige Verwendung für uns nicht nachvollziehbar. Ich bitte daher gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) um die Erteilung folgender Information: 1. Welche beteiligten Institutionen und Personen haben sich maßgeblich für die Empfehlung, dieses Nährwertprofil lediglich für die freiwillige Verwendung einzuführen, ausgesprochen? - Bitte legen Sie Gutachten, Stellungnahmen oder vergleichbare Materialien, die zu dieser Entscheidung geführt haben, bei. - Bitte legen Sie Protokolle von Sitzungen, parlamentarische Materialien oder Ausschussberichte, in denen Argumente zur Begründung der Freiwilligkeit dokumentiert sind, bei. 2. Welche regulatorischen Hürden stehen einer verpflichtenden Regelung entgegen? - Welche Ressorts haben geprüft, ob und wie eine verpflichtende Regelung umsetzbar wäre? - Bitte legen Sie Kosten-Nutzen-Analysen, juristische Prüfungen oder Risikoabschätzungen bei. 3. Es liegt bereits eine Studie von 2023 zum digitalen Werbeumfeld von Kindern und Jugendlichen bzgl. Lebensmitteln vor. Demnach wird eine gesetzliche Regelung dringend empfohlen. Haben seit der Einführung des freiwilligen Modells weitere Evaluierungen stattgefunden, falls ja: Welche weiteren Erkenntnisse liegen vor? Ich danke Ihnen bereits im Voraus herzlich für die Zusendung der angeforderten Informationen.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 3761 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3761/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Indra Kley-Schöneich
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Ihre Anfrage wurde zur Bearbeitung an die Fachabteilung weitergeleitet. **Bundesministerium für Soziales, Gesund…
Von
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: Informationen Freiwilligkeit Österreichisches Nährwertprofil Lebensmittelwerbung an Kinder [1845479]
Datum
23. September 2025 13:44
Status
Warte auf Antwort
Ihre Anfrage wurde zur Bearbeitung an die Fachabteilung weitergeleitet. **Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, ** **Pflege und Konsumentenschutz** Sektion I – Präsidialangelegenheiten, Supportfunktion, IT Gruppe B/Abteilung 9 – Compliance, Veranstaltungs- und Auszeichnungsmanagement, Sonderprojekte, Bürger:innenanfragen +43 800 201611 Stubenring 1, 1010 Wien www.sozialministerium.at ( http://www.sozialministerium.at/ ) Bitte nehmen Sie unter BMSGPK DSGVO ( https://www.formularservice.gv.at/site/… ) die Information zum Datenschutz im BMSGPK zur Kenntnis.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrte Frau Kley-Schöneich! Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. September 2025. Dazu darf ich, wie folgt,…
Von
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
Informationen Freiwilligkeit Österreichisches Nährwertprofil Lebensmittelwerbung an Kinder [#3761]
Datum
7. Oktober 2025 11:11
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
empfehlung-der-nationalen-ernhrungskommission-sterreichisches-nhrwertprofil-zur-lenkung-von-lebensmittelwerbung-an-kinder-in-audiovisuellen-medien.pdf
192,5 KB
stellungnahmebmsgpkzumaudiovisuellemediengesetzegesetz.pdf
788,9 KB
Sehr geehrte Frau Kley-Schöneich! Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. September 2025. Dazu darf ich, wie folgt, Stellung nehmen. Zu Frage 1: Welche beteiligten Institutionen und Personen haben sich maßgeblich für die Empfehlung, dieses Nährwertprofil lediglich für die freiwillige Verwendung einzuführen, ausgesprochen Die Empfehlung der Nationalen Ernährungskommission zum Österreichisches Nährwertprofil zur Lenkung von Lebensmittelwerbung an Kinder in Audiovisuellen Medien (31.05.2021) lautet: „Daher empfiehlt die Nationale Ernährungskommission für die Lenkung von allen Formen der audiovisuellen kommerziellen Kommunikation für Lebensmittel und Getränke vor, während und nach Kindersendungen, die Verwendung des vorliegenden „Österreichisches Nährwertprofil zur Lenkung von Lebensmittelwerbung an Kinder in Audiovisuellen Medien“.“ Daraus kann keine Empfehlung der Nationalen Ernährungskommission zur lediglich freiwilligen Verwendung abgeleitet werden. Siehe dazu die Empfehlung der Nationalen Ernährungskommission im Anhang. - Bitte legen Sie Gutachten, Stellungnahmen oder vergleichbare Materialien, die zu dieser Entscheidung geführt haben, bei. Siehe Beantwortung oben. Bitte legen Sie Protokolle von Sitzungen, parlamentarische Materialien oder Ausschussberichte, in denen Argumente zur Begründung der Freiwilligkeit dokumentiert sind, bei. Siehe Beantwortung oben. 2. Welche regulatorischen Hürden stehen einer verpflichtenden Regelung entgegen? Siehe dazu Audiovisuelle Mediendienste Gesetz §36, Absatz 3: Jeder Mediendiensteanbieter, dessen Angebot auch Kindersendungen umfasst, hat in Bezug auf audiovisuelle kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel und Getränke, die Nährstoffe oder Substanzen mit ernährungsbezogener oder physiologischer Wirkung wie insbesondere Fett, Transfettsäuren, Salz/Natrium und Zucker enthalten, deren übermäßige Aufnahme im Rahmen der Gesamternährung nicht empfohlen wird, Richtlinien zu erstellen und zu beachten. Die Richtlinien haben Bestimmungen zu enthalten, welche Formen der audiovisuellen kommerziellen Kommunikation vor, nach und in Kindersendungen unangebracht sind und dass positive Eigenschaften der betreffenden Lebensmittel und Getränke nicht hervorgehoben werden dürfen. Sie sind leicht, unmittelbar und ständig zugänglich zu veröffentlichen. Für die Beurteilung, was unangebracht ist, sind die Erkenntnisse und Empfehlungen einer anerkannten Einrichtung der Selbstkontrolle bei der kommerziellen Kommunikation (§ 33 Abs. 3b KOG) heranzuziehen. - Welche Ressorts haben geprüft, ob und wie eine verpflichtende Regelung umsetzbar wäre? Das BMASGPK übermittelte eine ausführliche Stellungnahme zum Entwurf des Audiovisuellen Mediendienste Gesetz. Siehe Anhang. - Bitte legen Sie Kosten-Nutzen-Analysen, juristische Prüfungen oder Risikoabschätzungen bei. Derartige Informationen liegen dem BMASGPK nicht vor. 3. Es liegt bereits eine Studie von 2023 zum digitalen Werbeumfeld von Kindern und Jugendlichen bzgl. Lebensmitteln vor. Demnach wird eine gesetzliche Regelung dringend empfohlen. Haben seit der Einführung des freiwilligen Modells weitere Evaluierungen stattgefunden, falls ja: Welche weiteren Erkenntnisse liegen vor? Derzeit liegen keine weiteren Erkenntnisse vor. Mit freundlichen Grüßen
Indra Kley-Schöneich
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Beantwortung meiner Anfrage gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz …
An Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Indra Kley-Schöneich
Betreff
AW: Informationen Freiwilligkeit Österreichisches Nährwertprofil Lebensmittelwerbung an Kinder [#3761]
Datum
13. Oktober 2025 10:56
An
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Beantwortung meiner Anfrage gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz vom 19. September 2025, die Sie mit Schreiben vom 7. Oktober 2025 übermittelt haben. Nach Durchsicht der übermittelten Unterlagen und Ihrer Ausführungen ersuche ich gemäß den Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes um ergänzende Beantwortung bzw. um Klarstellung zu folgenden Punkten: 1. Entscheidungsprozess zur Freiwilligkeit des Nährwertprofils Aus Ihrer Antwort geht hervor, dass die Empfehlung der Nationalen Ernährungskommission keine Einschränkung auf eine bloß freiwillige Nutzung vorsieht. Wer hat letztlich entschieden, das Österreichische Nährwertprofil nicht verpflichtend einzuführen? Ich ersuche um Nennung der beteiligten Entscheidungsträger:innen und Gremien sowie um Übermittlung entsprechender Dokumente (Protokolle, Stellungnahmen, interne Vermerke oder vergleichbare Unterlagen), aus denen dieser Entscheidungsprozess hervorgeht. 2. Rechtliche Grundlage der Entscheidung Auf welcher rechtlichen oder sachlichen Grundlage ist entschieden worden, dass die Anwendung des Profils nicht gesetzlich verbindlich geregelt wird? Ich ersuche um Einsicht in oder Übermittlung jener Dokumente, Gutachten oder internen Unterlagen, auf deren Basis diese Entscheidung getroffen wurde. 3. Prüfung einer verpflichtenden Umsetzung Wurde innerhalb des BMASGPK oder in Abstimmung mit anderen Ressorts jemals geprüft, ob das Nährwertprofil als verpflichtender Standard rechtlich möglich wäre? Falls nein, bitte ich um Begründung, warum eine solche Prüfung unterblieben ist. 4. Fehlende Kosten-Nutzen-Analysen In Ihrer Antwort führen Sie aus, dass keine Kosten-Nutzen-Analysen, juristischen Prüfungen oder Risikoabschätzungen vorliegen. Warum wurde angesichts der gesundheitspolitischen Relevanz und der volkswirtschaftlichen Folgekosten ernährungsbedingter Krankheiten keine entsprechende Analyse erstellt? Ist vorgesehen, derartige Prüfungen in Zukunft nachzuholen? 5. Fehlende Evaluierungen seit 2021 Warum hat das BMASGPK seit Einführung des freiwilligen Modells im Jahr 2021 keine weiteren Evaluierungen oder Monitoring-Prozesse zur Wirksamkeit des Nährwertprofils durchgeführt? Bitte um Darstellung, ob eine systematische Überprüfung der Auswirkungen des freiwilligen Modells geplant ist. 6. Zukünftige Studien und Evaluierungen Plant das Ministerium, nach der 2023 vorliegenden Studie zum digitalen Werbeumfeld von Kindern und Jugendlichen weitere Studien oder Evaluierungen in Auftrag zu geben? Falls ja, bitte um nähere Angaben zum vorgesehenen Zeitplan und zu den beteiligten Stellen. Ich ersuche höflich um eine ergänzende Beantwortung dieser Punkte im Rahmen der üblichen Frist bzw. so bald wie möglich. Sollten einzelne Informationen aus Ihrer Sicht nicht zugänglich oder vom Informationszugang ausgenommen sein, bitte ich um eine begründete Mitteilung unter Angabe der einschlägigen Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe und die weitere Bearbeitung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 3761 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3761/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>