Anfrage / Auskunft - ÖROK-Gewerbegebiet Wörgl West

Anfrage an: Wörgl, Tirol
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Sehr [geschwärzt],
Lieber [geschwärzt],

hiermit möchte ich dich bitten, ALLE Unterlagen zum aktuellen von der Tiroler Landesregierung genehmigten Örtlichen Raumordnungskonzept (ÖROK), einschließlich Planteil (Olan), Schriftteil, sowie aller ergänzenden Anlagen (bspw. Fachkarten, Gutachten, Abstimmungsunterlagen, Genehmigungsbescheid) zu übermitteln (digital in PDF).

Das Tiroler Informationsfreiheitsgesetz existiert als das Tiroler Informations-Freiheits-Anpassungs-Gesetz (TI-IFAG) und demnach besteht ein Anspruch auf digitale und kostenfreie Bereitstellung dieser amtlichen Informationen. Die Unterlagen sind für die Wörgler Bürgerinnen/Bürger von wesentlicher Bedeutung und daher vollständig zugänglich zu machen.

Ich erwarte die vollständige Übermittlung der Unterlagen bis spätestens Ende September 2025.

Besten Dank und schöne Grüße!

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. September 2025
  • Frist
    18. Oktober 2025
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr [geschwärzt], hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender In…
An Wörgl, Tirol Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Anfrage / Auskunft - ÖROK-Gewerbegebiet Wörgl West [#3767]
Datum
20. September 2025 09:22
An
Wörgl, Tirol
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Sehr [geschwärzt], Lieber [geschwärzt], hiermit möchte ich dich bitten, ALLE Unterlagen zum aktuellen von der Tiroler Landesregierung genehmigten Örtlichen Raumordnungskonzept (ÖROK), einschließlich Planteil (Olan), Schriftteil, sowie aller ergänzenden Anlagen (bspw. Fachkarten, Gutachten, Abstimmungsunterlagen, Genehmigungsbescheid) zu übermitteln (digital in PDF). Das Tiroler Informationsfreiheitsgesetz existiert als das Tiroler Informations-Freiheits-Anpassungs-Gesetz (TI-IFAG) und demnach besteht ein Anspruch auf digitale und kostenfreie Bereitstellung dieser amtlichen Informationen. Die Unterlagen sind für die Wörgler Bürgerinnen/Bürger von wesentlicher Bedeutung und daher vollständig zugänglich zu machen. Ich erwarte die vollständige Übermittlung der Unterlagen bis spätestens Ende September 2025. Besten Dank und schöne Grüße!
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 3767 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Wörgl, Tirol
Sehr geehrtAntragsteller/in Hiermit bestätigen wir den Erhalt Ihrer Anfrage gem. § 7 ff. Informationsfreiheitsges…
Von
Wörgl, Tirol
Betreff
AW: Anfrage / Auskunft - ÖROK-Gewerbegebiet Wörgl West [#3767]
Datum
22. September 2025 15:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Hiermit bestätigen wir den Erhalt Ihrer Anfrage gem. § 7 ff. Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Binnen der gesetzlichen Frist werden Sie eine Rückmeldung erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
Sehr geehrt<< Anrede >> Lieber Michael, gibt es dazu schon einen Bearbeitungsstatus bzgl. der angefragten Unterla…
An Wörgl, Tirol Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Anfrage / Auskunft - ÖROK-Gewerbegebiet Wörgl West [#3767]
Datum
12. Oktober 2025 17:14
An
Wörgl, Tirol
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrt<< Anrede >> Lieber Michael, gibt es dazu schon einen Bearbeitungsstatus bzgl. der angefragten Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3767 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3767/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Wörgl, Tirol
Sehr geehrtAntragsteller/in Aufgrund des enormen Umfanges der von Ihnen angefragten ÖROK-Unterlagen, darf ich Sie…
Von
Wörgl, Tirol
Betreff
AW: Anfrage / Auskunft - ÖROK-Gewerbegebiet Wörgl West [#3767]
Datum
13. Oktober 2025 12:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Aufgrund des enormen Umfanges der von Ihnen angefragten ÖROK-Unterlagen, darf ich Sie um direkte Terminvereinbarung mit dem Stadtbaumt ersuchen. Sie können sodann in die Akten Einschau halten und die von Ihnen gewünschten Informationen gegen Verrechnung von Barauslagen kopieren. Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Die Komplexitä…
An Wörgl, Tirol Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Anfrage / Auskunft - ÖROK-Gewerbegebiet Wörgl West [#3767]
Datum
13. Oktober 2025 19:01
An
Wörgl, Tirol
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Die Komplexität ist sicherlich gegeben, deshalb kann diese aus meiner Sicht in Teilbereichen abgearbeitet werden. Im Sinne des IFG ersuche ich, mir die notwendige Auskunft zeitnah zu geben und die Unterlagen zu übermitteln (PDF). Besten Dank für die Bemühungen in dieser Sache! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3767 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3767/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Wörgl, Tirol
Ihre Anfrage gem. § 7 ff. IFG vom 13.10.2025 Sehr geehrtAntragsteller/in Unter Verweis auf § 9 Abs. 1 IFG wird mi…
Von
Wörgl, Tirol
Betreff
Ihre Anfrage gem. § 7 ff. IFG vom 13.10.2025
Datum
16. Oktober 2025 07:33
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
oledata.mso
4,2 KB
image001.png
7,8 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Unter Verweis auf § 9 Abs. 1 IFG wird mitgeteilt, dass die begehrten Informationen nach Möglichkeit in der begehrten, ansonsten in tunlicher Form möglichst direkten zugänglich zu machen sind. "In tunlicher Form" bedeutet, dass der Zugang ohne unnötige Zwischenschritte, Verzögerungen oder Hindernisse zu erfolgen hat. Eine direkte Zugangsform kann etwa durch Einsichtnahme in die entsprechenden Dokumente erfolgen. Da die von Ihnen angeforderten Unterlagen zur ÖROK lediglich in Papierform vorliegen, würde eine Digitalisierung und Übermittlung per E-Mail für die Behörde einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellen. Wir ersuchen Sie daher erneut, einen Termin mit dem Bauamt zur Einsichtnahme zu vereinbaren. Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
AW: Ihre Anfrage gem. § 7 ff. IFG vom 13.10.2025 [#3767] Sehr geehrt<< Anrede >> lieber Peter, mir ist Ihre Rückme…
An Wörgl, Tirol Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Ihre Anfrage gem. § 7 ff. IFG vom 13.10.2025 [#3767]
Datum
20. Oktober 2025 11:57
An
Wörgl, Tirol
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> lieber Peter, mir ist Ihre Rückmeldung verständlich und ich möchte nicht einen unnötigen Arbeitsaufwand verursachen. In meinem vorhergehenden E-mail habe ich deshalb eine Splittung der Unterlagen vorgeschlagen. Meines Wissens sind die Planunterlagen bzw. anderen Unterlagen in digital Form erstellt worden und in der heutigen Zeit sollte eine digitale Übermittlung "usus" sein. Bitte versuchen Sie, bis Mitte November meinem Ansuchen gerecht zu werden. Besten Dank und schönen Gruß! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3767 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3767/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>