Anfrage / Auskunft - ÖROK-Gewerbegebiet Wörgl West

Anfrage an: Wörgl, Tirol
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrtAntragsteller/in
Lieber Michael,

hiermit möchte ich dich bitten, ALLE Unterlagen zum aktuellen von der Tiroler Landesregierung genehmigten Örtlichen Raumordnungskonzept (ÖROK), einschließlich Planteil (Olan), Schriftteil, sowie aller ergänzenden Anlagen (bspw. Fachkarten, Gutachten, Abstimmungsunterlagen, Genehmigungsbescheid) zu übermitteln (digital in PDF).

Das Tiroler Informationsfreiheitsgesetz existiert als das Tiroler Informations-Freiheits-Anpassungs-Gesetz (TI-IFAG) und demnach besteht ein Anspruch auf digitale und kostenfreie Bereitstellung dieser amtlichen Informationen. Die Unterlagen sind für die Wörgler Bürgerinnen/Bürger von wesentlicher Bedeutung und daher vollständig zugänglich zu machen.

Ich erwarte die vollständige Übermittlung der Unterlagen bis spätestens Ende September 2025.

Besten Dank und schöne Grüße!

Warte auf Antwort

  • Datum
    20. September 2025
  • Frist
    18. Oktober 2025
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Wörgl, Tirol Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Anfrage / Auskunft - ÖROK-Gewerbegebiet Wörgl West [#3767]
Datum
20. September 2025 09:22
An
Wörgl, Tirol
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Sehr geehrtAntragsteller/in Lieber Michael, hiermit möchte ich dich bitten, ALLE Unterlagen zum aktuellen von der Tiroler Landesregierung genehmigten Örtlichen Raumordnungskonzept (ÖROK), einschließlich Planteil (Olan), Schriftteil, sowie aller ergänzenden Anlagen (bspw. Fachkarten, Gutachten, Abstimmungsunterlagen, Genehmigungsbescheid) zu übermitteln (digital in PDF). Das Tiroler Informationsfreiheitsgesetz existiert als das Tiroler Informations-Freiheits-Anpassungs-Gesetz (TI-IFAG) und demnach besteht ein Anspruch auf digitale und kostenfreie Bereitstellung dieser amtlichen Informationen. Die Unterlagen sind für die Wörgler Bürgerinnen/Bürger von wesentlicher Bedeutung und daher vollständig zugänglich zu machen. Ich erwarte die vollständige Übermittlung der Unterlagen bis spätestens Ende September 2025. Besten Dank und schöne Grüße!
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3767 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3767/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in