Verletzungen des UWG durch Institutionen der öffentlichen Hand

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Im Zuge eines Informationsbegehrens gemäß § 7 Abs. 1 IFG wird die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt:
1) Hat die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) Weisung, bei Verletzungen des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) durch Institutionen der öffentlichen Hand im allgemeinen und des Dienstleistungsunternehmens Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009) im speziellen, untätig zu bleiben?
Falls diese Frage bejaht wird, wird höflichst um Zugang zum Wortlaut dieser Weisung und zu allen Akten bzw. ggf. Aktenbestandteilen, welche im Zusammenhang mit dieser Weisung stehen, ersucht!
2) Wieviele Beschwerden wegen Verletzungen des UWG durch das Dienstleistungsunternehmen Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009) wurden bis dato bereits bei der BWB eingebracht?
Es wird diesbzgl. höflichst um Zugang zu einer entsprechenden chronologischen Liste ersucht.
3) Wie erfahren Beschwerdeführer vom Tätigwerden der BWB (aufgrund der konkret eingebrachten Beschwerde)?
4) In welchem Zeitrahmen ist mit einer Beendigung der Verletzungen des UWG durch Institutionen der öffentlichen Hand zu rechnen, wenn die BWB wegen Verletzung ebendieser Gesetzesverletzungen tätig wird?
Es wird insbesondere höflichst um Zugang zu Statistiken ersucht, in welchen dargestellt ist, wieviel Zeit ab der Einbringung einer Beschwerde bei der BWB vergeht (vergangen ist), bis die jeweilig in der Beschwerde beanstandete Verletzung des UWG beendet wird (wurde).
5) Wer ist der zuständige Adressat von Dienstaufsichtsbeschwerden für den Fall, dass die BWB nach einer Beschwerde untätig bleibt?
6) Bei welchen Institutionen der Europäischen Union können von Bürgern Beschwerden wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts eingebracht werden?

Bei den durch die Fragen begehrten Informationen handelt es sich um Informationen von allgemeinem Interesse im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes: Sie betreffen grundsätzlich den Personenkreis aller dem Wettbewerb unterworfenen Personen und sind insbesondere relevant für den Kreis aller Personen, welche bei der Bundeswettbewerbsbehörde Beschwerden einbringen wollen.

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Verweigerung des Zugangs zu den Informationen, welche mit diesem Begehren erfragt werden sollen, wird an dieser Stelle der

Antrag auf Erlassung eines Bescheids

gemäß § 11 Abs. 1 IFG gestellt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. September 2025
  • Frist
    19. Oktober 2025
  • 6 Follower:innen
Anfragesteller/in
Im Zuge eines Informationsbegehrens gemäß § 7 Abs. 1 IFG wird die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt: 1) Ha…
An Bundeswettbewerbsbehörde Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Verletzungen des UWG durch Institutionen der öffentlichen Hand [#3769]
Datum
21. September 2025 21:43
An
Bundeswettbewerbsbehörde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Im Zuge eines Informationsbegehrens gemäß § 7 Abs. 1 IFG wird die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt: 1) Hat die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) Weisung, bei Verletzungen des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) durch Institutionen der öffentlichen Hand im allgemeinen und des Dienstleistungsunternehmens Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009) im speziellen, untätig zu bleiben? Falls diese Frage bejaht wird, wird höflichst um Zugang zum Wortlaut dieser Weisung und zu allen Akten bzw. ggf. Aktenbestandteilen, welche im Zusammenhang mit dieser Weisung stehen, ersucht! 2) Wieviele Beschwerden wegen Verletzungen des UWG durch das Dienstleistungsunternehmen Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009) wurden bis dato bereits bei der BWB eingebracht? Es wird diesbzgl. höflichst um Zugang zu einer entsprechenden chronologischen Liste ersucht. 3) Wie erfahren Beschwerdeführer vom Tätigwerden der BWB (aufgrund der konkret eingebrachten Beschwerde)? 4) In welchem Zeitrahmen ist mit einer Beendigung der Verletzungen des UWG durch Institutionen der öffentlichen Hand zu rechnen, wenn die BWB wegen Verletzung ebendieser Gesetzesverletzungen tätig wird? Es wird insbesondere höflichst um Zugang zu Statistiken ersucht, in welchen dargestellt ist, wieviel Zeit ab der Einbringung einer Beschwerde bei der BWB vergeht (vergangen ist), bis die jeweilig in der Beschwerde beanstandete Verletzung des UWG beendet wird (wurde). 5) Wer ist der zuständige Adressat von Dienstaufsichtsbeschwerden für den Fall, dass die BWB nach einer Beschwerde untätig bleibt? 6) Bei welchen Institutionen der Europäischen Union können von Bürgern Beschwerden wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts eingebracht werden? Bei den durch die Fragen begehrten Informationen handelt es sich um Informationen von allgemeinem Interesse im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes: Sie betreffen grundsätzlich den Personenkreis aller dem Wettbewerb unterworfenen Personen und sind insbesondere relevant für den Kreis aller Personen, welche bei der Bundeswettbewerbsbehörde Beschwerden einbringen wollen. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Verweigerung des Zugangs zu den Informationen, welche mit diesem Begehren erfragt werden sollen, wird an dieser Stelle der Antrag auf Erlassung eines Bescheids gemäß § 11 Abs. 1 IFG gestellt.
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3769 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3769/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundeswettbewerbsbehörde
2025-0.759.903; Erledigung Informationsbegehren Sehr geehrtAntragsteller/in bitte finden Sie anbei die Erledigung…
Von
Bundeswettbewerbsbehörde
Betreff
2025-0.759.903; Erledigung Informationsbegehren
Datum
29. September 2025 14:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte finden Sie anbei die Erledigung zu Ihrem Informationsbegehren vom 21.9.2025. Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
AW: 2025-0.759.903; Erledigung Informationsbegehren [#3769] Sehr geehrtAntragsteller/in Sehr geehrteAntragsteller/…
An Bundeswettbewerbsbehörde Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: 2025-0.759.903; Erledigung Informationsbegehren [#3769]
Datum
1. Oktober 2025 11:31
An
Bundeswettbewerbsbehörde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrtAntragsteller/in Sehr geehrteAntragsteller/in Ich danke für die kompetente und zügige Informationserteilung! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3769 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3769/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>