Städtebauliche Anfragen an die Gemeinde und das Stadtbauamt Wörgl
An die Stadtgemeinde Wörgl
z.H. Herrn Bürgermeister/Stadtbaumeister
Bahnhofstrasse 24
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Wörgl am 19/9/2025
Sehr geehrtAntragsteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in
In Wahrnehmung meines Rechtes auf Information gemäß Informationsfreiheitsgesetz sowie auf Akteneinsicht gemäß Tiroler Gemeindegesetz 2001 stelle ich hiermit folgenden Antrag:
1. geplantes Schwimmbad "Badl" in Wörgl
Offenlegung und Einsichtnahme in sämtliche von der Stadtgemeinde vergebenen architektonischen Aufträge.
Studien und Vorstudien zum geplantem Schwimmbad.
Mitteilung welche weiteren Schritte nach Abschluss der Vorstudien beabsichtigt sind.
2. Bauvorhaben Zentrum Wörgl (Salzburger Straße im Bereich des ehemaligen Hotel „Schachtnerhof“)
Einsichtnahme in die vollständige Einreichung auf den von der Gemeinde angekauften Grundstücksanteilen.
Akteneinsicht in die Plandarstellungen zum öffentlichen Bauvorhaben der Gemeinde mit den Ständen zum
Zeitpunkt der Einreichung, zum Zeitpunkt des Wettbewerbes bzw. die beabsichtigte Planung für die Überbauung .
Mitteilung, welche Bauabschnitte tatsächlich umgesetzt werden und welche auf Grund fehlender Mittel
derzeit nicht realisiert werden.
3. City Link / Bahnhofstrasse /Zentrum
Bekanntgabe, auf welchem übergeordneten städtebaulichem Konzept die Entwicklung dieser Bereiche
basiert, welche als städtebauliche Einheit zu betrachten sind.
Mitteilung ob und inwieweit die Standortanalyse der Firma "Standort und Markt" (Baden) berücksichtigt wird.
Information, ob das von "Schlosser und Feix" gewonnene und erarbeitete Verkehrsprojekt im Gemeinderat
vorgelegt bzw. beschlossen wurde und in welcher Weise dieses in die städtebauliche Planung einbezogen wird.
4. Waldkindergarten
Offenlegung der Planunterlagen des von der Stadtgemeinde geplanten Waldkindergartens .
Bekanntgabe des konzessionierten Planverfassers so wie des Projektentwicklers.
Information über das angewendete Vergabeverfahren, die Ausschreibung und den Zuschlag an die ausführenden Firmen!
BEGRÜNDUNG ::
Die oben angeführten Informationen betreffen ausschließlich öffentliche Projekte, die auch ganz oder teilweise öffentlich finanziert werden. Gemäß Informationsfreiheitsgesetz besteht für den öffentlichen Teil Anspruch auf Transparenz, Information und Akteneinsicht.
Ich ersuche daher, die Anfragen ernst zu nehmen und weiters um schriftliche Beantwortung bzw. Terminvereinbarung binnen der gesetzlichen Frist von 4 Wochen!
Warte auf Antwort
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Datum26. September 2025
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24. Oktober 2025
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