Abschaltung von Zwangslüftungen im Katastrophenfall

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Gibt es für den Fall einer vorübergehenden atomaren Verseuchung (z.B. in einem Nachbarland) oder einer extremen Luftverschmutzung (z.B. Großbrand) eine Zivilschutzmaßnahme, bei der sofort, ohne dass dies eine eigens entsandte Fachkraft tun müsste, alle sogenannten Zwangslüftungen in Wohnhausanlagen abgestellt werden können, die nicht von den Bewohner:innen selbst geregelt werden können, damit die atomar verseuchte oder verunreinigte Luft nicht in die Wohnungen gelangt? Ein solche Maßnahme wäre dann sinnvoll, wenn es weinige Tage oder Stunden dauert, bis die verseuchte Luft vom Wind weggetragen wird.

Warte auf Antwort

  • Datum
    1. Oktober 2025
  • Frist
    29. Oktober 2025
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Bernhard Krön
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Bernhard Krön
Betreff
Abschaltung von Zwangslüftungen im Katastrophenfall [#3827]
Datum
1. Oktober 2025 10:54
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Gibt es für den Fall einer vorübergehenden atomaren Verseuchung (z.B. in einem Nachbarland) oder einer extremen Luftverschmutzung (z.B. Großbrand) eine Zivilschutzmaßnahme, bei der sofort, ohne dass dies eine eigens entsandte Fachkraft tun müsste, alle sogenannten Zwangslüftungen in Wohnhausanlagen abgestellt werden können, die nicht von den Bewohner:innen selbst geregelt werden können, damit die atomar verseuchte oder verunreinigte Luft nicht in die Wohnungen gelangt? Ein solche Maßnahme wäre dann sinnvoll, wenn es weinige Tage oder Stunden dauert, bis die verseuchte Luft vom Wind weggetragen wird.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Bernhard Krön Anfragenr: 3827 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3827/ Postanschrift Bernhard Krön << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Bernhard Krön