Abschaltung von Zwangslüftungen im Katastrophenfall
Anfrage an:
Bundesministerium für Inneres
Verwendetes Gesetz:
Informationsfreiheitsgesetz
Gibt es für den Fall einer vorübergehenden atomaren Verseuchung (z.B. in einem Nachbarland) oder einer extremen Luftverschmutzung (z.B. Großbrand) eine Zivilschutzmaßnahme, bei der sofort, ohne dass dies eine eigens entsandte Fachkraft tun müsste, alle sogenannten Zwangslüftungen in Wohnhausanlagen abgestellt werden können, die nicht von den Bewohner:innen selbst geregelt werden können, damit die atomar verseuchte oder verunreinigte Luft nicht in die Wohnungen gelangt? Ein solche Maßnahme wäre dann sinnvoll, wenn es weinige Tage oder Stunden dauert, bis die verseuchte Luft vom Wind weggetragen wird.
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Datum1. Oktober 2025
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29. Oktober 2025
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