Freistellung aufgrund von Schwangerschaft (MA10)
Anfrage an:
Wien
Verwendetes Gesetz:
Informationsfreiheitsgesetz
Wie ich mitbekommen habe, werden Mitarbeiterinnen in MA10-Kindergarten sofort nach Bekanntwerden einer Schwangerschaft vom Dienst freigestellt, also nicht wie sonst üblich gemäß Mutterschutzgesetz. Diese Maßnahme wurde anscheinend während der Coronapandemie eingeführt und nicht mehr aufgehoben.
Grundsätzlich gönne ich das den werdenden Müttern. Da aber alle anderen Maßnahmen aufgehoben wurden, ist das doch etwas eigenartig. Zumal es bei der MA 10 ohnehin permanent einen Mitarbeitermangel gibt und die Mitarbeiterinnen über Überlastung klagen. Einige von ihnen wollen diese Freistellung gar nicht, da sie damit auch aus ihrem sozialen Umfeld herausgerissen werden.
Auf welcher Grundlage erfolgt diese Freistellung weiterhin?
Vielen Dank!
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Datum4. Oktober 2025
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1. November 2025
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