Höchstgeschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h Südautobahn im Bereich Wiener Neudorf, Biedermannsdorf und Laxenburg
seit Anfang 2025 gilt in dem im Betreff genannten Bereich eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Gemäß einhelliger Berichterstattung (vgl. https://noe.orf.at/stories/3306274, 09.10.2025) erfolgte die Höchstgeschwindigkeitsbeschränkung vor dem Ausbau der Lärmschutzwand aufgrund zu hoher Lärmemissionen. Hierzu folgende Fragen:
1. Auf welcher Gesetzesgrundlage und mit welcher Begründung erließ die ehemalige Verkehrsministerin Leonore Gewessler Anfang des Jahres 2025 die Verordnung zur Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h auf 80 km/h?
2. Wie teuer war der Ausbau der Lärmschutzwand?
3. Welche Grenzwerte für Lärmemissionen gelten im genannten Bereich zu welchen Tageszeiten?
4. Welche Maßnahmen wurden vor dem Ausbau der Lärmschutzwand getroffen, um sicherzustellen, dass nach dem Ausbau dieser die Grenzwerte für Lärmemissionen unter Beibehaltung der zuvor geltenden Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h eingehalten werden?
5. Erfolgt eine wiederkehrende Überprüfung der Einhaltung der Lärmemissionen (Lärmmessungen) um zu gewährleisten, dass die verordnete Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h ihren Zweck erfüllt?
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Datum9. Oktober 2025
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8. November 2025
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