Lärmbelästigung und Grundlage für gewerbliche Nutzung des Veranstaltungsraum "Haus der Begegnung" Rosenstraße 8a
- die Richtlinie der Stadt Dornbirn um Beschwerden von Anrainerinnen und Anrainern über Lärmbelästigung durch Gewerbebetriebe zu bearbeiten
- die Baubewilligung von 1955 die die Grundlage für den Neubau/Umbau des Veranstaltungsraums der Evangelischen Pfarre Dornbirn Rosenstraße 8a ("Haus der Begegnung") darstellt
- Jenen Vermerk/Abschnitt in ebendieser Baubewilligung oder eines zusätzlichen Dokument jüngeren Datums das Betriebszeiten und Schallgrenzen für die Nutzung des Veranstaltungsraums "Haus der Begegnung" regelt
- Akt/Protokoll/Dokument/Brief in dem die Stadt Dornbirn dem Verein "Freunde zur Förderung des Gemeindezentrums" (ZVR – Zahl: 1388296659) zusagt eine gewerbliche Nutzung des Veranstaltungsraums zu erlauben bzw. dulden
- Kennung/Ziffer des Protokolls/Akts/Vermerks der Stadt in dem Beschwerden der Anrainer zu Thema Lärmbelästigung durch Hochzeitsveranstaltungen im "Haus der Begegnung" vermerkt sind
- Kennung/Ziffer des Protokolls/Akts/Vermerks in dem die Stadt die Hinweise auf eine gewerbliche Nutzung des Veranstaltungsraums "Haus der Begegnung", vorallem die Unternehmensidentifikation (Global Location Number) des Eventmanagers der die gewerblichen Veranstaltungen durchführt/vermarktet
- Anzahl der Anrufe bei der Stadtpolizei Dornbirn wegen Lärmbelästigung oder Parkraumverletzungen seit 14. Oktober 2024 die Abendveranstaltungen im "Haus der Begegnung" zur Grundlage haben
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Datum14. Oktober 2025
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11. November 2025
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