Einhaltung der Brandschutzbestimmungen

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Besteht für das Gebäude mit Adresse << Adresse entfernt >>, << Adresse entfernt >> eine gültige Benützungsbewilligung?
Kann ich die Hausmesse am 25. und 26.10.2025 ohne Bedenken besuchen?
Zu dieser Veranstaltung werden hunderte Besucher/innen erwartet.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    14. Oktober 2025
  • Frist
    11. November 2025
  • Ein:e Follower:in
Thomas Huber
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Laakirchen, Oberösterreich Details
Von
Thomas Huber
Betreff
Einhaltung der Brandschutzbestimmungen [#3919]
Datum
14. Oktober 2025 14:23
An
Laakirchen, Oberösterreich
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Besteht für das Gebäude mit Adresse << Adresse entfernt >>, << Adresse entfernt >> eine gültige Benützungsbewilligung? Kann ich die Hausmesse am 25. und 26.10.2025 ohne Bedenken besuchen? Zu dieser Veranstaltung werden hunderte Besucher/innen erwartet.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Thomas Huber Anfragenr: 3919 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3919/ Postanschrift Thomas Huber << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Huber
Laakirchen, Oberösterreich
Sehr geehrter Herr Huber, ich muss Ihnen mitteilen, da das Bauprojekt „Gebäude mit Adresse << Adresse entfernt >…
Von
Laakirchen, Oberösterreich
Betreff
WG: Einhaltung der Brandschutzbestimmungen [#3919]
Datum
17. Oktober 2025 09:26
Status
image001.png
6,4 KB


Sehr geehrter Herr Huber, ich muss Ihnen mitteilen, da das Bauprojekt „Gebäude mit Adresse << Adresse entfernt >>, << Adresse entfernt >>“, welches bereits vor Inkrafttreten des IFG am 01.09.2025 gestartet wurde, dass Ihre Anfrage somit nicht unter das IFG fällt und wir Ihnen somit keine Auskunft über eine etwaige Benützungsbewilligung geben können. Auch wenn es bereits unter das IFG fallen würde, könnten wir Ihnen keine Auskunft geben, das dieses Projekt noch nicht abgeschlossen ist und nur Auskunft über abgeschlossene, fertige Projekte erteilt werden dürfen. Da es wie gesagt in diesem Fall keine Anfrage nach IFG ist, haben sie auch durch die Ablehnung der Herausgabe der gewünschten Information kein Anrecht auf einen Bescheid. Mit der Bitte um Verständnis & Freundlichen Grüßen
Thomas Huber
Guten Tag, Vielen Dank für Ihre Nachricht und die Bestätigung, dass das Bauprojekt noch nicht abgeschlossen ist. …
An Laakirchen, Oberösterreich Details
Von
Thomas Huber
Betreff
AW: WG: Einhaltung der Brandschutzbestimmungen [#3919]
Datum
17. Oktober 2025 10:09
An
Laakirchen, Oberösterreich
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Vielen Dank für Ihre Nachricht und die Bestätigung, dass das Bauprojekt noch nicht abgeschlossen ist. Wenn diese noch nicht abgeschlossen ist, kann dieses auch keine Nutzungfreigabe von Seite der Gemeinde haben. Daher ignoriert die Gemeinde die rechtliche Lage und lässt die Veranstaltung zu. Falls ich falsch liege, freue ich mich über Ihre Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen Thomas Huber Anfragenr: 3919 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3919/
Laakirchen, Oberösterreich
Sehr geehrter Herr Huber, da es sich hier um eine private Veranstaltung handelt, ist seitens der Stadtgemeinde L…
Von
Laakirchen, Oberösterreich
Betreff
AW: WG: Einhaltung der Brandschutzbestimmungen [#3919]
Datum
17. Oktober 2025 10:43
Status
image001.png
6,4 KB


Sehr geehrter Herr Huber, da es sich hier um eine private Veranstaltung handelt, ist seitens der Stadtgemeinde Laakirchen keine Veranstaltungsbewilligung erforderlich. Freundliche Grüße