Informationsbegehren zu Gebärdensprach-Avatare, deren Entwicklung und Einsatz

Wie hoch waren die Kosten für die Entwicklung der Gebärden-Avatare?
Welche der Gehörlosencommunity zuzuordnenden Organisationen wurden in den Entwicklungsprozess eingebunden?
Wie wurden diese Organisationen eingebunden?
Gab es Stellungnahmen von Gehörlosen oder deren Vertretungsorganisationen zur Entwicklung oder zum Einsatz von Gebärden-Avataren? Falls ja, welche Stellungnahmen gab es?
Ende letzten Jahres begannen die Wiener Linien mit einem Testbetrieb der Gebärden-Avatare (https://wien.orf.at/stories/3283600/) Wurde dieser Testbetrieb evaluiert? Falls nein, bis wann ist eine Evaluierung geplant? Falls ja, was waren die Ergebnisse dieser Evaluierung? Inwiefern sind Gehörlose oder deren Vertretungsorganisationen in die Evaluierung eingebunden?
Ist den Wiener Lienen die Kritik an solchen Gebärdensprach-Avataren durch die Gehörlosencommunity (bspw. hier: https://www.gebaerdenwelt.tv/in-die-han…) bekannt? Falls ja, begehre ich alle vorhandenen Informationen in Bezug auf diese Kritik und den Umgang mit dieser Kritik (dies können etwa auch interne Nachrichten, Berichte oder Notizen sein).

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. Oktober 2025
  • Frist
    15. November 2025
  • 2 Follower:innen
Erwin Ernst Steinhammer
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Wiener Linien GmbH & Co KG Details
Von
Erwin Ernst Steinhammer
Betreff
Informationsbegehren zu Gebärdensprach-Avatare, deren Entwicklung und Einsatz [#3931]
Datum
16. Oktober 2025 12:38
An
Wiener Linien GmbH & Co KG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Wie hoch waren die Kosten für die Entwicklung der Gebärden-Avatare? Welche der Gehörlosencommunity zuzuordnenden Organisationen wurden in den Entwicklungsprozess eingebunden? Wie wurden diese Organisationen eingebunden? Gab es Stellungnahmen von Gehörlosen oder deren Vertretungsorganisationen zur Entwicklung oder zum Einsatz von Gebärden-Avataren? Falls ja, welche Stellungnahmen gab es? Ende letzten Jahres begannen die Wiener Linien mit einem Testbetrieb der Gebärden-Avatare (https://wien.orf.at/stories/3283600/) Wurde dieser Testbetrieb evaluiert? Falls nein, bis wann ist eine Evaluierung geplant? Falls ja, was waren die Ergebnisse dieser Evaluierung? Inwiefern sind Gehörlose oder deren Vertretungsorganisationen in die Evaluierung eingebunden? Ist den Wiener Lienen die Kritik an solchen Gebärdensprach-Avataren durch die Gehörlosencommunity (bspw. hier: https://www.gebaerdenwelt.tv/in-die-han…) bekannt? Falls ja, begehre ich alle vorhandenen Informationen in Bezug auf diese Kritik und den Umgang mit dieser Kritik (dies können etwa auch interne Nachrichten, Berichte oder Notizen sein).
Bitte informieren Sie mich, ob die angefragten Informationen aus Ihrer Sicht aus einer Verwaltungstätigkeit (Privatwirtschaftsverwaltung) oder aus einer unternehmerischen Tätigkeit stammen und welcher Abschnitt bzw. welche Verfahrensregeln aus Ihrer Sicht zur Anwendung kommen werden. Die Glaubhaftmachung der Identität erfolgt seperat. Mit freundlichen Grüßen Erwin Ernst Steinhammer Anfragenr: 3931 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3931/ Postanschrift Erwin Ernst Steinhammer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Erwin Ernst Steinhammer
Erwin Ernst Steinhammer
Guten Tag, mein Identitätsnachweis befindet sich im Anhang. Mit freundlichen Grüßen Erwin Ernst Steinhammer Anh…
An Wiener Linien GmbH & Co KG Details
Von
Erwin Ernst Steinhammer
Betreff
AW: Informationsbegehren zu Gebärdensprach-Avatare, deren Entwicklung und Einsatz [#3931]
Datum
16. Oktober 2025 12:45
An
Wiener Linien GmbH & Co KG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, mein Identitätsnachweis befindet sich im Anhang. Mit freundlichen Grüßen Erwin Ernst Steinhammer Anhänge: - reisepass.jpg Anfragenr: 3931 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3931/
Wiener Linien GmbH & Co KG
Guten Tag, wir haben Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz am 16. Oktober 2025 erhalten. Transpare…
Von
Wiener Linien GmbH & Co KG
Betreff
Informationsbegehren zu Gebärdensprach-Avatare, deren Entwicklung und Einsatz [#3931]
Datum
13. November 2025 10:52
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, wir haben Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz am 16. Oktober 2025 erhalten. Transparenz ist ein wichtiger Bestandteil unserer Unternehmenskultur und wird ausdrücklich befürwortet, da sie Offenheit, Vertrauen und eine effektive Zusammenarbeit ermöglicht. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) verpflichtet uns als informationspflichtige Stelle vorhandene und verfügbare Informationen auf Antrag zugänglich zu machen. Der Zugang zur Information ist gem. § 8 IFG grundsätzlich ohne unnötigen Aufschub, spätestens binnen vier Wochen nach Einlangen des Antrages zu erteilen. Die Frist kann gem. § 8 Abs 2 IFG um weitere vier Wochen verlängert werden, wenn der Zugang zur Information aus besonderen Gründen nicht innerhalb von vier Wochen gewährt werden kann. Wir teilen hiermit mit, dass die Frist um weitere vier Wochen bis zum 11. Dezember 2025 verlängert wird. Grund dafür ist die noch nicht abgeschlossene Prüfung von Geheimhaltungsgründen iSd § 6 IFG. Wir ersuchen Sie höflich um Kenntnisnahme. Freundliche Grüße
Wiener Linien GmbH & Co KG
Guten Tag, wir haben Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz am 16. Oktober 2025 erhalten. In den En…
Von
Wiener Linien GmbH & Co KG
Betreff
Informationsbegehren zu Gebärdensprach-Avatare, deren Entwicklung und Einsatz [#3931]
Datum
11. Dezember 2025 10:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, wir haben Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz am 16. Oktober 2025 erhalten. In den Entwicklungsprozess wurden mehrere Organisationen mit direktem Bezug zur Gehörlosencommunity eingebunden, darunter SignTime, die Technische Universität Wien (inklusive GESTU), equalizent und die Mobilitätsagentur Wien. Die Einbindung erfolgte über die Rekrutierung von Testpersonen, persönliche Informations- und Austauschformate mit Interessensvertretungen, die Bereitstellung von Projektinformationen und Einverständniserklärungen sowie durch partizipative Mitwirkung in Wirkungsforschung und Evaluierung. Von Seiten der Gehörlosencommunity und ihrer Vertretungsorganisation liegen sowohl positives Feedback als auch kritische Stellungnahmen vor. In Usability-Tests und im öffentlichen Feldtest (September bis November 2022) äußerte die Mehrheit der Teilnehmenden positive Rückmeldungen zur Verständlichkeit und Nutzbarkeit. Gleichzeitig wurde Verbesserungspotenzial bei der emotionalen Ausdruckskraft der Avatare sowie an sprachlichen Herausforderungen (zum Beispiel im Hinblick auf regionale Unterschiede bei Stationsgebärden) geäußert. Diese Kritikpunkte sind den Wiener Linien bekannt und werden in den internen Evaluierungen berücksichtigt. Die Wiener Linien sind sich der öffentlichen und medialen Kritik an Gebärdensprach-Avataren bewusst, insbesondere mit der Frage der Akzeptanz und der sprachlichen Qualität. Ziel ist es, die Ergebnisse der Wirkungsforschung sowie das Feedback der Community systematisch in eine potenzielle Weiterentwicklung einfließen zu lassen. Zu den Entwicklungskosten können wir keine Angaben machen, da diese Kosten als Geschäftsgeheimnisse nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind. Diese Informationen sind nur einem eingeschränkten Personenkreis bekannt und Gegenstand angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen. Bei Veröffentlichung dieser Kosten besteht ein hohes Risiko, dass die Marktposition der Wiener Linien für zukünftige Projekte erheblich geschwächt wird, da etwaige Anbieter in einem Ausschreibungsverfahren Indikationen hinsichtlich des Investitionsvolumens erhalten und sich mit ihrem Angebot an diesen Werten und nicht der eigenen Kalkulation orientieren. Ein besonderes öffentliches Interesse an der Erteilung dieser Informationen ist nicht erkennbar und wird auch nicht behauptet, sodass das Geheimhaltungsinteresse der Wiener Linien jedenfalls dem Interesse der Offenlegung überwiegt (§ 13 Abs 2 (zweiter Fall) sowie §§ 13 Abs 2 iVm 6 Abs 1 Z 7 lit b IFG). Freundliche Grüße