Verkehrsunfallhäufungsstellen und deren Sanierung - Tirol

Anfrage an: Landesregierung Tirol
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrteAntragsteller/in

hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:

1) Vollständige Liste (Verortung) aller Straßenstellen oder -strecken, an denen sich wiederholt Unfälle mit Personen- oder Sachschaden ereignen (gem. § 96 Abs.1 StVO)
2) Ergebnisse der Feststellungen (sowie Sachverständigengutachten) je Straßenstelle oder -strecke, welche Maßnahmen zur Verhütung weiterer Unfälle ergriffen werden können (gem. § 96 Abs. 1 StVO)
3) Als unfallverhütend festgestellten und unverzüglich verwirklichten Maßnahmen je Straßenstelle oder -strecke (gem. § 96 Abs. 1a StVO)
4) Umstände je Straßenstelle oder -strecke, die der Verwirklichung der als unfallverhütend festgestellten Maßnahmen entgegenstehen (gem. § 96 Abs. 1a StVO)
5) Liste und Inhalt der Aktenvermerke für jene Straßenstellen oder -strecken, bei denen die Landesregierung oder der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie für die Ergreifung der Maßnahme zuständig ist (gem. § 96 Abs. 1a StVO)
6) Von den Landesregierung bzw. vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie ergriffene Maßnahmen an den Straßenstellen oder -strecken in deren jeweiliger Zuständigkeit
7) Sämtliche jährlichen Berichte der Landesregierungen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (gem. § 96 Abs. 1b StVO, bis zum Entfall lt. BGBl. I Nr. 123/2015)
a. an welchen Straßenstellen Unfallhäufungsstellen (Abs. 1) aufgetreten sind,
b. die jeweils als unfallverhütend festgestellten Maßnahmen sowie
c. deren Verwirklichung oder die Gründe, die der betreffenden Maßnahme entgegenstehen.
8) Alle Berichte über die Auswirkungen spätestens zwei Jahre nach Verwirklichung der Maßnahmen (gem. § 96 Abs. 1b StVO, bis zum Entfall lt. BGBl. I Nr. 123/2015).

Bitte um Übermittlung der Informationen Z 1-6 für den Zeitraum 1.1.2000 bis 30.10.2025, Z 7 u. 8 für den Zeitraum 1.1.2000 bis zum Außerkrafttreten der Regelung.

Ich ersuche um Übermittlung der vorhandenen Dokumente in elektronischer Form oder, sofern nicht digital vorhanden, als Ausdruck. Falls Kopierkosten anfallen, die das geringfügige Ausmaß überschreiten und von mir zu tragen wären, bitte ich vorab um eine kurze Information.

Ich verweise auf die gesetzliche Frist von vier Wochen gemäß § 8 IFG für die Erledigung meines Antrags.

Sollte die Information nicht bei Ihnen vorliegen, ersuche ich gemäß § 7 Abs. 3 um Weiterleitung an die zuständige Stelle.

Sollte diese Information nicht vollständig zugänglich sein, ersuche ich um Übermittlung der zugänglichen Teile und um Ausstellung eines formellen Bescheids gemäß § 11 IFG für die nicht zugänglichen Teile.

Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG.

Mit freundlichen Grüßen

Warte auf Antwort

  • Datum
    31. Oktober 2025
  • Frist
    28. November 2025
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Landesregierung Tirol Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Verkehrsunfallhäufungsstellen und deren Sanierung - Tirol [#4021]
Datum
31. Oktober 2025 15:31
An
Landesregierung Tirol
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information: 1) Vollständige Liste (Verortung) aller Straßenstellen oder -strecken, an denen sich wiederholt Unfälle mit Personen- oder Sachschaden ereignen (gem. § 96 Abs.1 StVO) 2) Ergebnisse der Feststellungen (sowie Sachverständigengutachten) je Straßenstelle oder -strecke, welche Maßnahmen zur Verhütung weiterer Unfälle ergriffen werden können (gem. § 96 Abs. 1 StVO) 3) Als unfallverhütend festgestellten und unverzüglich verwirklichten Maßnahmen je Straßenstelle oder -strecke (gem. § 96 Abs. 1a StVO) 4) Umstände je Straßenstelle oder -strecke, die der Verwirklichung der als unfallverhütend festgestellten Maßnahmen entgegenstehen (gem. § 96 Abs. 1a StVO) 5) Liste und Inhalt der Aktenvermerke für jene Straßenstellen oder -strecken, bei denen die Landesregierung oder der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie für die Ergreifung der Maßnahme zuständig ist (gem. § 96 Abs. 1a StVO) 6) Von den Landesregierung bzw. vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie ergriffene Maßnahmen an den Straßenstellen oder -strecken in deren jeweiliger Zuständigkeit 7) Sämtliche jährlichen Berichte der Landesregierungen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (gem. § 96 Abs. 1b StVO, bis zum Entfall lt. BGBl. I Nr. 123/2015) a. an welchen Straßenstellen Unfallhäufungsstellen (Abs. 1) aufgetreten sind, b. die jeweils als unfallverhütend festgestellten Maßnahmen sowie c. deren Verwirklichung oder die Gründe, die der betreffenden Maßnahme entgegenstehen. 8) Alle Berichte über die Auswirkungen spätestens zwei Jahre nach Verwirklichung der Maßnahmen (gem. § 96 Abs. 1b StVO, bis zum Entfall lt. BGBl. I Nr. 123/2015). Bitte um Übermittlung der Informationen Z 1-6 für den Zeitraum 1.1.2000 bis 30.10.2025, Z 7 u. 8 für den Zeitraum 1.1.2000 bis zum Außerkrafttreten der Regelung. Ich ersuche um Übermittlung der vorhandenen Dokumente in elektronischer Form oder, sofern nicht digital vorhanden, als Ausdruck. Falls Kopierkosten anfallen, die das geringfügige Ausmaß überschreiten und von mir zu tragen wären, bitte ich vorab um eine kurze Information. Ich verweise auf die gesetzliche Frist von vier Wochen gemäß § 8 IFG für die Erledigung meines Antrags. Sollte die Information nicht bei Ihnen vorliegen, ersuche ich gemäß § 7 Abs. 3 um Weiterleitung an die zuständige Stelle. Sollte diese Information nicht vollständig zugänglich sein, ersuche ich um Übermittlung der zugänglichen Teile und um Ausstellung eines formellen Bescheids gemäß § 11 IFG für die nicht zugänglichen Teile. Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4021 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4021/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesregierung Tirol
Dies ist eine automatisch generierte Empfangsbestätigung durch das E-Mailsystem des Amtes der Tiroler Landesregier…
Von
Landesregierung Tirol
Betreff
AW: Verkehrsunfallhäufungsstellen und deren Sanierung - Tirol [#4021]
Datum
31. Oktober 2025 15:31
Status
Warte auf Antwort
Dies ist eine automatisch generierte Empfangsbestätigung durch das E-Mailsystem des Amtes der Tiroler Landesregierung. Ihr E-Mail ist im Postfach des Amtes der Tiroler Landesregierung eingelangt und wird sofern erforderlich an die zuständige Stelle weitergeleitet. Für eine gesicherte (verschlüsselte) Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare<http://www…. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens bzw. zur Durchführung des Verfahrens werden personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen zum Datenschutz und Ihren Rechten sowie zum rechtswirksamen Einbringen finden Sie unter www.tirol.gv.at/information<http://w…. Amt der Tiroler Landesregierung Eduard-Wallnöfer-Platz 3 6020 Innsbruck Tel: +43 512 508