Verkehrsunfallhäufungsstellen und deren Sanierung - Tirol

Anfrage an: Landesregierung Tirol
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrteAntragsteller/in

hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:

1) Vollständige Liste (Verortung) aller Straßenstellen oder -strecken, an denen sich wiederholt Unfälle mit Personen- oder Sachschaden ereignen (gem. § 96 Abs.1 StVO)
2) Ergebnisse der Feststellungen (sowie Sachverständigengutachten) je Straßenstelle oder -strecke, welche Maßnahmen zur Verhütung weiterer Unfälle ergriffen werden können (gem. § 96 Abs. 1 StVO)
3) Als unfallverhütend festgestellten und unverzüglich verwirklichten Maßnahmen je Straßenstelle oder -strecke (gem. § 96 Abs. 1a StVO)
4) Umstände je Straßenstelle oder -strecke, die der Verwirklichung der als unfallverhütend festgestellten Maßnahmen entgegenstehen (gem. § 96 Abs. 1a StVO)
5) Liste und Inhalt der Aktenvermerke für jene Straßenstellen oder -strecken, bei denen die Landesregierung oder der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie für die Ergreifung der Maßnahme zuständig ist (gem. § 96 Abs. 1a StVO)
6) Von den Landesregierung bzw. vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie ergriffene Maßnahmen an den Straßenstellen oder -strecken in deren jeweiliger Zuständigkeit
7) Sämtliche jährlichen Berichte der Landesregierungen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (gem. § 96 Abs. 1b StVO, bis zum Entfall lt. BGBl. I Nr. 123/2015)
a. an welchen Straßenstellen Unfallhäufungsstellen (Abs. 1) aufgetreten sind,
b. die jeweils als unfallverhütend festgestellten Maßnahmen sowie
c. deren Verwirklichung oder die Gründe, die der betreffenden Maßnahme entgegenstehen.
8) Alle Berichte über die Auswirkungen spätestens zwei Jahre nach Verwirklichung der Maßnahmen (gem. § 96 Abs. 1b StVO, bis zum Entfall lt. BGBl. I Nr. 123/2015).

Bitte um Übermittlung der Informationen Z 1-6 für den Zeitraum 1.1.2000 bis 30.10.2025, Z 7 u. 8 für den Zeitraum 1.1.2000 bis zum Außerkrafttreten der Regelung.

Ich ersuche um Übermittlung der vorhandenen Dokumente in elektronischer Form oder, sofern nicht digital vorhanden, als Ausdruck. Falls Kopierkosten anfallen, die das geringfügige Ausmaß überschreiten und von mir zu tragen wären, bitte ich vorab um eine kurze Information.

Ich verweise auf die gesetzliche Frist von vier Wochen gemäß § 8 IFG für die Erledigung meines Antrags.

Sollte die Information nicht bei Ihnen vorliegen, ersuche ich gemäß § 7 Abs. 3 um Weiterleitung an die zuständige Stelle.

Sollte diese Information nicht vollständig zugänglich sein, ersuche ich um Übermittlung der zugänglichen Teile und um Ausstellung eines formellen Bescheids gemäß § 11 IFG für die nicht zugänglichen Teile.

Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    31. Oktober 2025
  • Frist
    28. November 2025
  • 2 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Landesregierung Tirol Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Verkehrsunfallhäufungsstellen und deren Sanierung - Tirol [#4021]
Datum
31. Oktober 2025 15:31
An
Landesregierung Tirol
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information: 1) Vollständige Liste (Verortung) aller Straßenstellen oder -strecken, an denen sich wiederholt Unfälle mit Personen- oder Sachschaden ereignen (gem. § 96 Abs.1 StVO) 2) Ergebnisse der Feststellungen (sowie Sachverständigengutachten) je Straßenstelle oder -strecke, welche Maßnahmen zur Verhütung weiterer Unfälle ergriffen werden können (gem. § 96 Abs. 1 StVO) 3) Als unfallverhütend festgestellten und unverzüglich verwirklichten Maßnahmen je Straßenstelle oder -strecke (gem. § 96 Abs. 1a StVO) 4) Umstände je Straßenstelle oder -strecke, die der Verwirklichung der als unfallverhütend festgestellten Maßnahmen entgegenstehen (gem. § 96 Abs. 1a StVO) 5) Liste und Inhalt der Aktenvermerke für jene Straßenstellen oder -strecken, bei denen die Landesregierung oder der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie für die Ergreifung der Maßnahme zuständig ist (gem. § 96 Abs. 1a StVO) 6) Von den Landesregierung bzw. vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie ergriffene Maßnahmen an den Straßenstellen oder -strecken in deren jeweiliger Zuständigkeit 7) Sämtliche jährlichen Berichte der Landesregierungen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (gem. § 96 Abs. 1b StVO, bis zum Entfall lt. BGBl. I Nr. 123/2015) a. an welchen Straßenstellen Unfallhäufungsstellen (Abs. 1) aufgetreten sind, b. die jeweils als unfallverhütend festgestellten Maßnahmen sowie c. deren Verwirklichung oder die Gründe, die der betreffenden Maßnahme entgegenstehen. 8) Alle Berichte über die Auswirkungen spätestens zwei Jahre nach Verwirklichung der Maßnahmen (gem. § 96 Abs. 1b StVO, bis zum Entfall lt. BGBl. I Nr. 123/2015). Bitte um Übermittlung der Informationen Z 1-6 für den Zeitraum 1.1.2000 bis 30.10.2025, Z 7 u. 8 für den Zeitraum 1.1.2000 bis zum Außerkrafttreten der Regelung. Ich ersuche um Übermittlung der vorhandenen Dokumente in elektronischer Form oder, sofern nicht digital vorhanden, als Ausdruck. Falls Kopierkosten anfallen, die das geringfügige Ausmaß überschreiten und von mir zu tragen wären, bitte ich vorab um eine kurze Information. Ich verweise auf die gesetzliche Frist von vier Wochen gemäß § 8 IFG für die Erledigung meines Antrags. Sollte die Information nicht bei Ihnen vorliegen, ersuche ich gemäß § 7 Abs. 3 um Weiterleitung an die zuständige Stelle. Sollte diese Information nicht vollständig zugänglich sein, ersuche ich um Übermittlung der zugänglichen Teile und um Ausstellung eines formellen Bescheids gemäß § 11 IFG für die nicht zugänglichen Teile. Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4021 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4021/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesregierung Tirol
Dies ist eine automatisch generierte Empfangsbestätigung durch das E-Mailsystem des Amtes der Tiroler Landesregier…
Von
Landesregierung Tirol
Betreff
AW: Verkehrsunfallhäufungsstellen und deren Sanierung - Tirol [#4021]
Datum
31. Oktober 2025 15:31
Status
Warte auf Antwort
Dies ist eine automatisch generierte Empfangsbestätigung durch das E-Mailsystem des Amtes der Tiroler Landesregierung. Ihr E-Mail ist im Postfach des Amtes der Tiroler Landesregierung eingelangt und wird sofern erforderlich an die zuständige Stelle weitergeleitet. Für eine gesicherte (verschlüsselte) Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare<http://www…. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens bzw. zur Durchführung des Verfahrens werden personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen zum Datenschutz und Ihren Rechten sowie zum rechtswirksamen Einbringen finden Sie unter www.tirol.gv.at/information<http://w…. Amt der Tiroler Landesregierung Eduard-Wallnöfer-Platz 3 6020 Innsbruck Tel: +43 512 508
Landesregierung Tirol
Sehr geehrtAntragsteller/in Mit Schreiben vom 31.10.2025 richteten Sie eine allgemeine Anfrage an das Amt der Tir…
Von
Landesregierung Tirol
Betreff
AW: VD-165/1/47-2025; Verkehrsunfallhäufungsstellen und deren Sanierung - Tirol [#4021]
Datum
19. November 2025 10:18
Status
Warte auf Antwort
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5,4 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Mit Schreiben vom 31.10.2025 richteten Sie eine allgemeine Anfrage an das Amt der Tiroler Landesregierung betreffend Unfallhäufungsstellen und deren Sanierung für das Bundesland Tirol. Ihre Anfrage wurde unter anderem an die Abteilung Verkehrs- und Seilbahnrecht zur Bearbeitung weitergeleitet. Generell wird zum Informationsfreiheitsgesetzt (IFG) festgehalten, dass nach § 2 IFG Informationen vorhanden und verfügbar sein müssen. Das bedeutet, dass eine Information, die erst erstellt werden muss, aus anderen Aufzeichnungen zusammengesetzt werden muss oder das erst zu erstellende Substrat dieser Aufzeichnungen ist (zB eine Analyse der vorhandenen Messergebnisse) keine Information im Sinne des IFG ist. Daher können solche nicht vorhandenen oder erst zu erstellenden Informationen nicht von einem Informationsbegehren erfasst sein. Informationen können auch nicht mehr verfügbar sein, wenn sie nicht aufgefunden werden können oder auf eine andere Weise unzugänglich sind da sie zB vernichtet wurden. Dies ist vor allem bei älteren Aufzeichnungen der Fall. Weiters muss sich das Informationsbegehren auf amtliche Aufzeichnungen beziehen welche in den Wirkungsbereich bzw. Zuständigkeitsbereich des Organs fallen. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass sich unsere Zuständigkeit ausschließlich auf Unfallhäufungsstellen an Landes- und Bundesstraßen bezieht. Die Bewertung einer Unfallstelle als Unfallhäufungsstelle beruht auf zwei Kriterien, von denen eines erfüllt sein muss. Ein Knoten- oder Streckenbereich bis zu einer Länge von 250 m ist als Unfallhäufungsstelle zu bezeichnen, wenn sich an einer Stelle: * mindestens 3 gleichartige Unfälle mit Personenschaden in 3 Jahren ereignet haben und ein gewisser Wert erreicht oder übersteigt (Relativkoeffizient Wert 0,8), * oder mindestens 5 gleichartige Unfälle (einschließlich Unfälle mit Sachschaden) sich in einem Jahr ereignet haben. Eine generelle Auflistung aller Straßenstellen mit mehreren Unfällen (Unfallhäufungspunkte nicht Unfallhäufungsstellen) im gesamten Bundesland liegt der Behörde nicht vor, da die Führung solcher Auflistungen nicht in unseren Zuständigkeitsbereich fällt. Falls Ihre Anfrage eine andere Art von Straße oder eine landesweite Erfassung betrifft, müsste diese von mehreren zuständigen Behörden bzw. mehreren separaten Fachstellen geprüft werden. Unter Berücksichtigung der geltenden Rechtslage wird angenommen, dass bei Bundes- und Landesstraßen die Bezirksverwaltungsbehörden zuständig sind. Bei Gemeindestraßen wird angenommen, dass die Zuständigkeit bei jeder einzelnen Gemeinde liegt. Ebenso ist bekannt, dass Unfälle von den jeweiligen Polizeiinspektionen aufgezeichnet werden. Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen gewünschten Informationen erst seit 2012 elektronisch geführt werden. Die Akten vor dem Jahr 2012 wurden ausschließlich als Papierakten geführt. Das zielgerichtete Heraussuchen einzelner Informationen aus diesen Papierakten ist mit einem massiven und sehr erheblichen Arbeitsaufwand sowie Zeitaufwand verbunden. Dieser steht in einem unverhältnismäßigen Verhältnis zum zugrundeliegenden Zweck der Auskunft und stellt für die Behörde einen unverhältnismäßigen Aufwand dar. Aus diesem Grund kann ich Ihnen die gewünschten Informationen nur teilweise ab dem Jahr 2012 elektronisch bereitstellen. Die entsprechenden Daten werden Ihnen unter folgendem Link übermittelt: https://portal.tirol.gv.at/tlrftps/main… Bitte beachten Sie, dass uns die Unfalldaten nicht in aktueller Form vorliegen. Die Erfassung und Freigabe erfolgt durch die Statistik Austria mit einer zeitlichen Verzögerung von über einem Jahr. Daher können wir gegenwärtig keine aktuelleren Daten bereitstellen. Bezüglich Unfälle mit Personenschäden verweisen wir darauf, dass sich Anfragestellende bei Bedarf auch an die Statistik Austria wenden können. Von dort werden die Unfalldaten bei Personenschäden bezogen. Hoffentlich helfen Ihnen die übermittelten Informationen weiter. Falls Sie dennoch einen Abweisungsbescheid benötigen, werden Sie gebeten dies mitzuteilen, damit entsprechend verfahren werden kann. Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
Guten Tag, der zur Verfügung gestellte Link führt zu einer Website, die einen Login erfordert. Die Zugangsdaten s…
An Landesregierung Tirol Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: VD-165/1/47-2025; Verkehrsunfallhäufungsstellen und deren Sanierung - Tirol [#4021]
Datum
20. November 2025 11:50
An
Landesregierung Tirol
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, der zur Verfügung gestellte Link führt zu einer Website, die einen Login erfordert. Die Zugangsdaten sind leider nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4021 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4021/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesregierung Tirol
Sehr geehrtAntragsteller/in Der Link ist eine ZIP Datei und keine Website. Hier nochmal der Link: https://portal…
Von
Landesregierung Tirol
Betreff
AW: VD-165/1/47-2025; Verkehrsunfallhäufungsstellen und deren Sanierung - Tirol [#4021]
Datum
20. November 2025 13:10
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Der Link ist eine ZIP Datei und keine Website. Hier nochmal der Link: https://portal.tirol.gv.at/tlrftps/main… Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
Guten Tag, ein Klick auf den Link leitet weiter zu https://portal.tirol.gv.at/tlrftps/logi… und zu einer Fehlerme…
An Landesregierung Tirol Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: VD-165/1/47-2025; Verkehrsunfallhäufungsstellen und deren Sanierung - Tirol [#4021]
Datum
21. November 2025 12:46
An
Landesregierung Tirol
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ein Klick auf den Link leitet weiter zu https://portal.tirol.gv.at/tlrftps/logi… und zu einer Fehlermeldung, weil diese Seite nicht existiert. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4021 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4021/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesregierung Tirol
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landesregierung Tirol
Betreff
Betreff versteckt
Datum
21. November 2025 12:47
Status

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landesregierung Tirol
Julia Ambrosig hat UHS-Berichte mit dir geteilt * Diese Freigabe ist bis zum 25.12.2025 um Mitternacht gültig (Abl…
Von
Landesregierung Tirol
Betreff
Julia Ambrosig hat UHS-Berichte mit dir geteilt
Datum
25. November 2025 08:44
Status
* Diese Freigabe ist bis zum 25.12.2025 um Mitternacht gültig (Ablauf:) UHS-Berichte öffnen: https://tbox.tirol.gv.at/index.php/s/AS…
Landesregierung Tirol
Passwort für den Zugriff auf UHS-Berichte, mit dir geteilt von Julia Ambrosig Julia Ambrosig hat UHS-Berichte mit …
Von
Landesregierung Tirol
Betreff
Passwort für den Zugriff auf UHS-Berichte, mit dir geteilt von Julia Ambrosig
Datum
25. November 2025 08:44
Status
Julia Ambrosig hat UHS-Berichte mit dir geteilt. Den entsprechenden Link solltest du bereits in einer separaten Mail erhalten haben. Dies ist mit dem folgendem Passwort geschützt: yER4K6wFYa
Landesregierung Tirol
Sehr geehrtAntragsteller/in Ich habe Ihnen nun einen anderen Link gesendet. Ich hoffe es funktioniert nun. Mit f…
Von
Landesregierung Tirol
Betreff
AW: VD-165/1/47-2025; Verkehrsunfallhäufungsstellen und deren Sanierung - Tirol [#4021]
Datum
25. November 2025 08:45
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Ich habe Ihnen nun einen anderen Link gesendet. Ich hoffe es funktioniert nun. Mit freundlichen Grüßen