Exekution der StVo Novelle von 2022, insbesondere des Seitenabstandes beim überholen von Radfahrern.

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Seit der StVo Novelle von Oktopber 2022 gilt erstmal ein verpflichtender Mindestabstand beim Überholen von von Radfahrern und Rollerfahrern ducht Kraftfahrzeuge.

Wie viele Anzeigen bzw. Organstrafverfügungen wurden seit Gültigkeit dieser Regelung wegen nichteinhaltung des Seitenabstandes gestellt?

Gab es sonstige Amtshandlungen in Zusammenhang mit dieser Regelung ?

Gab es bzw. gibt es besondere Bemühungen der Polizei Wien um die Einhaltung dieser Regelung zu gewährleisten? (zum Beispiel: Schwerpunktaktionen, Anschaffung von Messinstrumenten, interne Schulungen, Sonstiges)

Vielen Dank für die die Beantwortung meiner Anfrage.

Warte auf Antwort

  • Datum
    3. November 2025
  • Frist
    1. Dezember 2025
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Landespolizeidirektion Wien Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Exekution der StVo Novelle von 2022, insbesondere des Seitenabstandes beim überholen von Radfahrern. [#4031]
Datum
3. November 2025 12:35
An
Landespolizeidirektion Wien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Seit der StVo Novelle von Oktopber 2022 gilt erstmal ein verpflichtender Mindestabstand beim Überholen von von Radfahrern und Rollerfahrern ducht Kraftfahrzeuge. Wie viele Anzeigen bzw. Organstrafverfügungen wurden seit Gültigkeit dieser Regelung wegen nichteinhaltung des Seitenabstandes gestellt? Gab es sonstige Amtshandlungen in Zusammenhang mit dieser Regelung ? Gab es bzw. gibt es besondere Bemühungen der Polizei Wien um die Einhaltung dieser Regelung zu gewährleisten? (zum Beispiel: Schwerpunktaktionen, Anschaffung von Messinstrumenten, interne Schulungen, Sonstiges) Vielen Dank für die die Beantwortung meiner Anfrage.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4031 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4031/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in