Anfrage an BBG wegen Marketingtätigkeit
Sehr geehrteAntragsteller/in
Auf Basis welcher Grundlage vermarktet die BBG Banner – im Rahmen des Partnersiegels.
Werden diese Banner und Partnersiegel auch an sich um Aufträge bewerbende Unternehmen angeboten?
Ist dieses Service kostenpflichtig?
Wenn ja welche Tarife gibt es?
Wieviele Unternehmen haben hier einen Auftrag erteilt – und welche Beträge sind bei der BBG im Zusammenhang mit verkauften Banner eingegangen?
Wo findet sich diese Marketingtätigkeit und der Verkauf von Banner im Auftrag der BBG wieder?
Hat die BBG dafür eine erforderliche Gewerbeberechtigung?
Sieht die BBG hier kein Compliance Thema – da sich um Aufträge bewerbende Unternehmen einen Marketingbeitrag leisten?
Wie werden die Unternehmen über das Angebot informiert?
Wie lange gibt es dieses Angebot schon?
Da die BBG hier nun als Anbieter von Marketingdienstleistungen tätig ist – sind weitere Vermarktungsaktivitäten geplant?
Ergebnis der Anfrage
Da Firmen die einen Rahmenvertrag haben - also in einer Geschäftsbeziehung mit der BBG stehen hier eine werbliche Zusatzleistung in Anspruch nehmen - ist fraglich wofür das gut sein soll?
Wer ist die Zielgruppe dieser "Werbung"???
Also gibt es hier aus meiner Sicht sehr wohl ein Compliance Thema.
Dass die BBG - die Millionen Aufträge vergibt - hier wegen 4.800.--!! € eine Marketingaktivität entwickelt ist mehr als fragwürdig - zumal es zu hinterfragen ist - wieviele Personen hier mit der Bannerwerbung beschäftigt sind, bzw. mit der Bewerbung und IT Kosten. Die Personalkosten hier gegengerechnet ergeben sicher ein Vielfaches an Kosten - somit betätigt sich die BBG hier in einem Geschäftsbereich - der nicht notwendig ist und auch keinerlei Profit bringt und eine Compliance Thematik hat!
Antwort verspätet
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Datum7. November 2025
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5. Dezember 2025
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