Zweck der Amtsstunden

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrteAntragsteller/in

Im Zuge eines Informationsbegehrens gemäß § 7 Abs. 1 IFG wird die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt:
1) Was ist der Zweck der (auf der Homepage) ausgewiesenen Amtsstunden der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB)?
2) Ist das mündliche Einbringen von Beschwerden, Anträgen, Gesuchen oder anderer Anbringen ein Zweck, welche für die ausgewiesenen Amtsstunden der BWB ausgeschlossen ist?

Bei den durch die Fragen begehrten Informationen handelt es sich um Informationen von allgemeinem Interesse im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes: Sie betreffen grundsätzlich den Personenkreis aller dem Wettbewerb unterworfenen Personen und sind insbesondere relevant für den Kreis aller Personen, welche bei der Bundeswettbewerbsbehörde Beschwerden einbringen wollen.

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Verweigerung des Zugangs zu den Informationen, welche mit diesem Begehren erfragt werden sollen, wird an dieser Stelle der

Antrag auf Erlassung eines Bescheids

gemäß § 11 Abs. 1 IFG gestellt.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. November 2025
  • Frist
    7. Dezember 2025
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in Im Zuge eines Informationsbegehrens gemäß § 7 Abs. 1 IFG wird die Beantwortung nachf…
An Bundeswettbewerbsbehörde Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Zweck der Amtsstunden [#4050]
Datum
9. November 2025 08:31
An
Bundeswettbewerbsbehörde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrteAntragsteller/in Im Zuge eines Informationsbegehrens gemäß § 7 Abs. 1 IFG wird die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt: 1) Was ist der Zweck der (auf der Homepage) ausgewiesenen Amtsstunden der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB)? 2) Ist das mündliche Einbringen von Beschwerden, Anträgen, Gesuchen oder anderer Anbringen ein Zweck, welche für die ausgewiesenen Amtsstunden der BWB ausgeschlossen ist? Bei den durch die Fragen begehrten Informationen handelt es sich um Informationen von allgemeinem Interesse im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes: Sie betreffen grundsätzlich den Personenkreis aller dem Wettbewerb unterworfenen Personen und sind insbesondere relevant für den Kreis aller Personen, welche bei der Bundeswettbewerbsbehörde Beschwerden einbringen wollen. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Verweigerung des Zugangs zu den Informationen, welche mit diesem Begehren erfragt werden sollen, wird an dieser Stelle der Antrag auf Erlassung eines Bescheids gemäß § 11 Abs. 1 IFG gestellt. Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4050 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4050/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundeswettbewerbsbehörde
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte finden Sie anbei die Erledigung zu Ihrem Informationsbegehren vom 9.11.2025. …
Von
Bundeswettbewerbsbehörde
Betreff
2025-0.915.035; Erledigung Informationsbegehren; WG: Zweck der Amtsstunden [#4050]
Datum
10. November 2025 09:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte finden Sie anbei die Erledigung zu Ihrem Informationsbegehren vom 9.11.2025. Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
Sehr geehrt<< Anrede >> Haben Sie Dank für die prompte Beantwortung! Darüber sei der Hinweis gestattet, dass Ihr…
An Bundeswettbewerbsbehörde Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: 2025-0.915.035; Erledigung Informationsbegehren; WG: Zweck der Amtsstunden [#4050]
Datum
10. November 2025 22:16
An
Bundeswettbewerbsbehörde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Haben Sie Dank für die prompte Beantwortung! Darüber sei der Hinweis gestattet, dass Ihre Mutmaßungen ("Androhung", "Termin ... erzwingen") mit der Wirklichkeit nichts zu tun haben. An die mitlesende Öffentlichkeit ergeht der Hinweis: Die von Mag. Alexander Koprivnikar zitierten Passagen aus der E-Mail-Kommunikation sind aus dem Gesamtkontext gerissen worden und vermitteln so ein verzerrtes - und unrichtiges - Bild der Wirklichkeit. Tatsache ist und bleibt: Wer der deutschen Sprache mächtig ist, konnte aus der E-Mail-Kommunikation ganz klar erkennen, dass der BWB die gänzlich freie Wahl gelassen wurde, in welcher Form sie sich mit den zu klärenden Fragen auseinandersetzen will. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4050 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4050/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>