Zweck der Amtsstunden
Sehr geehrteAntragsteller/in
Im Zuge eines Informationsbegehrens gemäß § 7 Abs. 1 IFG wird die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt:
1) Was ist der Zweck der (auf der Homepage) ausgewiesenen Amtsstunden der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB)?
2) Ist das mündliche Einbringen von Beschwerden, Anträgen, Gesuchen oder anderer Anbringen ein Zweck, welche für die ausgewiesenen Amtsstunden der BWB ausgeschlossen ist?
Bei den durch die Fragen begehrten Informationen handelt es sich um Informationen von allgemeinem Interesse im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes: Sie betreffen grundsätzlich den Personenkreis aller dem Wettbewerb unterworfenen Personen und sind insbesondere relevant für den Kreis aller Personen, welche bei der Bundeswettbewerbsbehörde Beschwerden einbringen wollen.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Verweigerung des Zugangs zu den Informationen, welche mit diesem Begehren erfragt werden sollen, wird an dieser Stelle der
Antrag auf Erlassung eines Bescheids
gemäß § 11 Abs. 1 IFG gestellt.
Mit freundlichen Grüßen,
Warte auf Antwort
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Datum9. November 2025
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7. Dezember 2025
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