juristische Ausbildung von „Case Handlern“ der Bundeswettwerbsbehörde

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrteAntragsteller/in

Im Zuge eines Informationsbegehrens gemäß § 7 Abs. 1 IFG wird die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt:
1) Sind die in der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) tätigen Mitarbeiter mit der Positions-/Funktionsbezeichnung „Case Handler“ rechtskundig?
2) Falls Frage 1 bejaht wird:
Welche Anforderung wird an die Rechtskundigkeit von „Case Handlern“ von Seiten der BWB gestellt?
Oder in anderen Worten: Über welche juristische Ausbildung müssen Mitarbeiter der BWB, welche die Positions-/Funktionsbezeichnung „Case Handler“ führen, mindestens verfügen?

Bei den durch die Fragen begehrten Informationen handelt es sich um Informationen von allgemeinem Interesse im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes: Sie betreffen grundsätzlich den Personenkreis aller dem Wettbewerb unterworfenen Personen und sind insbesondere relevant für den Kreis aller Personen, welche bei der Bundeswettbewerbsbehörde Beschwerden einbringen wollen.

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Verweigerung des Zugangs zu den Informationen, welche mit diesem Begehren erfragt werden sollen, wird an dieser Stelle der

Antrag auf Erlassung eines Bescheids

gemäß § 11 Abs. 1 IFG gestellt.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. November 2025
  • Frist
    8. Dezember 2025
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in Im Zuge eines Informationsbegehrens gemäß § 7 Abs. 1 IFG wird die Beantwortung nachf…
An Bundeswettbewerbsbehörde Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
juristische Ausbildung von „Case Handlern“ der Bundeswettwerbsbehörde [#4052]
Datum
10. November 2025 10:32
An
Bundeswettbewerbsbehörde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrteAntragsteller/in Im Zuge eines Informationsbegehrens gemäß § 7 Abs. 1 IFG wird die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt: 1) Sind die in der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) tätigen Mitarbeiter mit der Positions-/Funktionsbezeichnung „Case Handler“ rechtskundig? 2) Falls Frage 1 bejaht wird: Welche Anforderung wird an die Rechtskundigkeit von „Case Handlern“ von Seiten der BWB gestellt? Oder in anderen Worten: Über welche juristische Ausbildung müssen Mitarbeiter der BWB, welche die Positions-/Funktionsbezeichnung „Case Handler“ führen, mindestens verfügen? Bei den durch die Fragen begehrten Informationen handelt es sich um Informationen von allgemeinem Interesse im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes: Sie betreffen grundsätzlich den Personenkreis aller dem Wettbewerb unterworfenen Personen und sind insbesondere relevant für den Kreis aller Personen, welche bei der Bundeswettbewerbsbehörde Beschwerden einbringen wollen. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Verweigerung des Zugangs zu den Informationen, welche mit diesem Begehren erfragt werden sollen, wird an dieser Stelle der Antrag auf Erlassung eines Bescheids gemäß § 11 Abs. 1 IFG gestellt. Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4052 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4052/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundeswettbewerbsbehörde
Sehr geehrtAntragsteller/in ich verweise abermals auf die allgemeinen Ausführungen zu Gegenstand des IFG sowie zu…
Von
Bundeswettbewerbsbehörde
Betreff
WG: juristische Ausbildung von „Case Handlern“ der Bundeswettwerbsbehörde [#4052]
Datum
10. November 2025 12:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich verweise abermals auf die allgemeinen Ausführungen zu Gegenstand des IFG sowie zu mutwillig gestellten Anfragen in der heutigen Beantwortung zu Ihrer Anfrage GZ 2025-0.915.035 (siehe: https://fragdenstaat.at/anfrage/zweck-d…) Dies vorausgeschickt: Ad 1) Die informell als "Case Handler" bzw Sachbearbeiter/Referenten bezeichneten Mitarbeiter der BWB sind überwiegend JuristInnen, teilweise ÖkonomInnen. Ad 2) Für Mitarbeiter der BWB gilt § 4 BDG (bzw § 3 VBG). Für die Ernennung bzw Aufnahme haben die jeweiligen Personen nach Abs 1 Z 3 der genannten Bestimmungen die persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind, aufzuweisen. Die Ernennungserfordernisse für die Verwendungsgruppe A1 (Höherer Dienst) können Anlage 1 zum BDG 1979 (zum Erfordernis der Hochschulbildung siehe Punkt 1.12.) entnommen werden. Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
Sehr geehrt<< Anrede >> Vorausgeschickt, dass meinerseits keine mutwilligen Anfragen gestellt wurden und werden, …
An Bundeswettbewerbsbehörde Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: WG: juristische Ausbildung von „Case Handlern“ der Bundeswettwerbsbehörde [#4052]
Datum
10. November 2025 22:35
An
Bundeswettbewerbsbehörde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Vorausgeschickt, dass meinerseits keine mutwilligen Anfragen gestellt wurden und werden, danke ich für die prompte und vorbildlich klare Beantwortung. Für die mitlesende Öffentlichkeit - aus der Anlage 1 des BDG 1979: ----------------------------------------- Verwendungsgruppe A 1 (Höherer Dienst) Ernennungserfordernisse: 1.12. Eine der Verwendung auf dem Arbeitsplatz entsprechende abgeschlossene Hochschulbildung. Diese ist nachzuweisen durch: a) den Erwerb eines Diplom-, Master- oder Doktorgrades gemäß § 87 Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002, b) den Erwerb eines akademischen Grades gemäß § 6 Abs. 2 des Fachhochschulgesetzes aufgrund des Abschlusses eines Fachhochschul-Masterstudienganges oder eines Fachhochschul-Diplomstudienganges oder c) den Erwerb eines Mastergrades gemäß § 65 Abs. 1 des Hochschulgesetzes 2005. ----------------------------------------- Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4052 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4052/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>