juristische Ausbildung von „Case Handlern“ der Bundeswettwerbsbehörde
Sehr geehrteAntragsteller/in
Im Zuge eines Informationsbegehrens gemäß § 7 Abs. 1 IFG wird die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt:
1) Sind die in der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) tätigen Mitarbeiter mit der Positions-/Funktionsbezeichnung „Case Handler“ rechtskundig?
2) Falls Frage 1 bejaht wird:
Welche Anforderung wird an die Rechtskundigkeit von „Case Handlern“ von Seiten der BWB gestellt?
Oder in anderen Worten: Über welche juristische Ausbildung müssen Mitarbeiter der BWB, welche die Positions-/Funktionsbezeichnung „Case Handler“ führen, mindestens verfügen?
Bei den durch die Fragen begehrten Informationen handelt es sich um Informationen von allgemeinem Interesse im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes: Sie betreffen grundsätzlich den Personenkreis aller dem Wettbewerb unterworfenen Personen und sind insbesondere relevant für den Kreis aller Personen, welche bei der Bundeswettbewerbsbehörde Beschwerden einbringen wollen.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Verweigerung des Zugangs zu den Informationen, welche mit diesem Begehren erfragt werden sollen, wird an dieser Stelle der
Antrag auf Erlassung eines Bescheids
gemäß § 11 Abs. 1 IFG gestellt.
Mit freundlichen Grüßen,
Anfrage erfolgreich
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Datum10. November 2025
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8. Dezember 2025
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