formale Anforderungen betreffend Erteilung von Zahlungsanweisungen
Sehr geehrteAntragsteller/in
In allfälligen Schreiben betreffend der Entrichtung von (Eingabe-) Gebühren bedient sich die Datenschutzbehörde (DSB) regelmäßig dieser Formulierung: „Die Entrichtung der Gebühr ist durch einen Zahlungsbeleg oder einen Ausdruck über die erfolgte Erteilung einer Zahlungsanweisung nachzuweisen;“ Diese Formulierung wirft grundlegende Fragen auf.
Daher wird im Zuge eines Informationsbegehrens gemäß § 7 Abs. 1 IFG die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt:
1) Welche konkreten formalen Anforderungen stellt die DSB an „einen Ausdruck über die erfolgte Erteilung einer Zahlungsanweisung“?
Es wird höflichst um Zugang zu einer Liste dieser ganz konkreten formalen Merkmale ersucht!
2) Was sind die gesetzlichen Grundlagen für die konkreten formalen Anforderungen der DSB für „einen Ausdruck über die erfolgte Erteilung einer Zahlungsanweisung“?
Es wird höflichst um Zugang zu allen diesbzgl. gesetzlichen Grundlagen ersucht!
3) Gibt es spezielle, konkrete formale Anforderungen an „einen Ausdruck über die erfolgte Erteilung einer Zahlungsanweisung“, wenn die Entrichtung der Gebühr ohne Benutzung eines Bankkontos – also wenn die Entrichtung der Gebühr in Form von gesetzlichen Zahlungsmitteln (Bargeld) – erfolgt?
Es wird höflichst um Zugang zu einer Liste dieser speziellen, konkreten formalen Merkmale ersucht!
Bei den durch die Fragen begehrten Informationen handelt es sich um Informationen von allgemeinem Interesse im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes: Sie betreffen grundsätzlich den Kreis aller Personen, welche der DSB die Entrichtung einer Gebühr durch „einen Ausdruck über die erfolgte Erteilung einer Zahlungsanweisung“ nachweisen wollen bzw. müssen.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Verweigerung des Zugangs zu den Informationen, welche mit diesem Begehren erfragt werden sollen, wird an dieser Stelle der
Antrag auf Erlassung eines Bescheids
gemäß § 11 Abs. 1 IFG gestellt.
Mit freundlichen Grüßen,
Warte auf Antwort
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Datum12. November 2025
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10. Dezember 2025
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