Stellenangebote des Dienstleistungsunternehmens Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009) per RSa/RSb
Sehr geehrteAntragsteller/in
Die Praxis des Dienstleistungsunternehmens Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009) Personen, welche bei der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich als erwerbsarbeitslos gemeldet sind, Stellenangebote per RSa/RSb-Schreiben zuzustellen (Zustellung nach Zustellgesetz) wirft grundlegende Fragen auf.
Daher wird im Zuge eines Informationsbegehrens gemäß § 7 Abs. 1 IFG die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt.
1) Wieviele Stellenangebote lässt das Dienstleistungsunternehmen Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009) per RSa/RSb-Schreiben zustellen (Zustellung nach Zustellgesetz)?
Es wird höflichst um Zugang zu einer Liste ersucht, in welcher die Anzahl der pro Jahr vom Dienstleistungsunternehmen Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009) per RSa/RSb-Schreiben versandten Stellenangebote für alle Jahre seit dem Jahr 2016 ausgewiesen sind!
2) Wievielen erwerbsarbeitslos gemeldeten Personen wurden vom Dienstleistungsunternehmen Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009) Stellenangebote per RSa/RSb-Schreiben zugestellt (Zustellung nach Zustellgesetz)?
Es wird höflichst um Zugang zu einer Liste ersucht, in welcher die Anzahl der betroffenen erwerbsarbeitslos gemeldeten Personen für alle Jahre seit dem Jahr 2016 ausgewiesen sind!
3) Im Hinblick darauf, dass das Dienstleistungsunternehmen Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009) nicht allen erwerbsarbeitslos gemeldeten Personen Stellenangebote per Rsa/Rsb-Schreiben zustellen lässt (Zustellung nach Zustellgesetz):
Was sind die gesetzlichen Grundlagen für diese Diskriminierung von bestimmten erwerbsarbeitslos gemeldeten Personen?
Es wird höflichst um Zugang zu allen diesbzgl. gesetzlichen Grundlage ersucht!
Bei den durch die Fragen begehrten Informationen handelt es sich um Informationen von allgemeinem Interesse im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes: Sie betreffen grundsätzlich den Kreis aller Personen, welche bei der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich als erwerbsarbeitslos gemeldet sind (per November 2025 sind das laut ams.at 399199 Personen).
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Verweigerung des Zugangs zu den Informationen, welche mit diesem Begehren erfragt werden sollen, wird an dieser Stelle der
Antrag auf Erlassung eines Bescheids
gemäß § 11 Abs. 1 IFG gestellt.
Mit freundlichen Grüßen,
Warte auf Antwort
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Datum1. Dezember 2025
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29. Dezember 2025
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