Informationsbegehren gemäß IFG - Erhaltungszustand des Wolfes und Grundlagen für Entscheidungen zu Entnahmen

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Ich ersuche um Auskunft zu folgenden Punkten im Zusammenhang mit dem Wolf (Canis lupus) im Burgenland:

1.) Alle vorhandenen Monitoring-Daten, Bestandsberichte, wissenschaftlichen Einschätzungen oder Gutachten zum Erhaltungszustand des Wolfes im Burgenland.
2.) Grundlage, Kriterien und Dokumente, die zur Anwendung landesrechtlicher oder verwaltungsbehördlicher Entscheidungen betreffend den Umgang mit auffälligen Wölfen herangezogen werden.
3.) Sämtliche Dokumente, die eine Prüfung gelinderer Mittel (z. B. Vergrämung, Herdenschutz, Monitoring) vor möglichen Entnahmeentscheidungen nachweisen.
4.) Angaben darüber, inwieweit wissenschaftliche Expert*innen, Forschungsinstitutionen oder externe Fachstellen in Entscheidungsprozesse eingebunden werden.
5.) Übersicht aller seit 2015 vorgenommenen Maßnahmen gegenüber Wölfen (z. B. Vergrämungen, Entnahmen), inkl. rechtlicher Grundlage.
6.) Darstellung, wie das Land Burgenland sicherstellt, dass landesrechtliche Maßnahmen mit der FFH-Richtlinie und dem EuGH-Urteil vom 11.07.2024 vereinbar sind – insbesondere hinsichtlich:
- Prüfung des günstigen Erhaltungszustands,
- Nachweis gelinderer Mittel,
- wissenschaftlicher Fundierung jeder Maßnahme.

Ich ersuche um elektronische Übermittlung.

Ergebnis der Anfrage

Das Land Burgenland teilt mit, dass es aufgrund des singulären und räumlich nur punktuellen Auftretens von Wölfen derzeit kein Monitoring, keine wissenschaftliche Beobachtung und keine Bestandsbewertung des Wolfes auf Landesebene gibt.

Bisher sei es im Burgenland zu keiner Beobachtung eines auffälligen Wolfes gekommen. Entsprechend existieren keine Kriterien, Dokumente oder Entscheidungsgrundlagen für den Umgang mit Risiko- oder Problemwölfen. Ebenso wurden keine gelinderen Mittel (z. B. Vergrämung, Herdenschutz) geprüft, da es keine Anlassfälle gegeben habe.

Seit 2015 wurden im Burgenland keine Maßnahmen gegenüber Wölfen gesetzt; es gab keine Vergrämungen und keine Entnahmen. Auch landesrechtliche Maßnahmen zur Umsetzung der FFH-Richtlinie oder des EuGH-Urteils vom 11.07.2024 waren nach Angaben des Landes bislang nicht erforderlich.

Hinsichtlich fachlicher Einbindung verweist das Land auf eine enge Zusammenarbeit mit dem Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie (FIWI) der Vetmeduni Wien.

Kommentar:
Die burgenländische Praxis ist derzeit EU-rechtlich unauffällig, da mangels bestätigter Vorkommen keine Eingriffe in den strengen Schutz des Wolfes erfolgen. Art. 16 FFH-Richtlinie wird faktisch nicht angewendet, weil keine Ausnahmeentscheidungen getroffen wurden.
Kritisch festzuhalten ist jedoch, dass kein vorsorgliches Monitoring stattfindet. Sollte es künftig zu dauerhaften Vorkommen oder Konfliktsituationen kommen, wären klare Kriterien, dokumentierte Prüfungen gelinderer Mittel und eine belastbare fachliche Grundlage erforderlich, um den Anforderungen des EU-Artenschutzrechts zu entsprechen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Dezember 2025
  • Frist
    7. Januar 2026
  • 0 Follower:innen
Andreas Czák
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Landesregierung Burgenland Details
Von
Andreas Czák
Betreff
Informationsbegehren gemäß IFG - Erhaltungszustand des Wolfes und Grundlagen für Entscheidungen zu Entnahmen [#4176]
Datum
10. Dezember 2025 13:04
An
Landesregierung Burgenland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Ich ersuche um Auskunft zu folgenden Punkten im Zusammenhang mit dem Wolf (Canis lupus) im Burgenland: 1.) Alle vorhandenen Monitoring-Daten, Bestandsberichte, wissenschaftlichen Einschätzungen oder Gutachten zum Erhaltungszustand des Wolfes im Burgenland. 2.) Grundlage, Kriterien und Dokumente, die zur Anwendung landesrechtlicher oder verwaltungsbehördlicher Entscheidungen betreffend den Umgang mit auffälligen Wölfen herangezogen werden. 3.) Sämtliche Dokumente, die eine Prüfung gelinderer Mittel (z. B. Vergrämung, Herdenschutz, Monitoring) vor möglichen Entnahmeentscheidungen nachweisen. 4.) Angaben darüber, inwieweit wissenschaftliche Expert*innen, Forschungsinstitutionen oder externe Fachstellen in Entscheidungsprozesse eingebunden werden. 5.) Übersicht aller seit 2015 vorgenommenen Maßnahmen gegenüber Wölfen (z. B. Vergrämungen, Entnahmen), inkl. rechtlicher Grundlage. 6.) Darstellung, wie das Land Burgenland sicherstellt, dass landesrechtliche Maßnahmen mit der FFH-Richtlinie und dem EuGH-Urteil vom 11.07.2024 vereinbar sind – insbesondere hinsichtlich: - Prüfung des günstigen Erhaltungszustands, - Nachweis gelinderer Mittel, - wissenschaftlicher Fundierung jeder Maßnahme. Ich ersuche um elektronische Übermittlung.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Andreas Czák Anfragenr: 4176 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4176/ Postanschrift Andreas Czák << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Czák
Landesregierung Burgenland
Erhaltungszustand des Wolfes und Grundlagen für Entscheidungen zu Entnahmen (2025-022.059-10/2) Sehr geehrte Damen…
Von
Landesregierung Burgenland
Betreff
Erhaltungszustand des Wolfes und Grundlagen für Entscheidungen zu Entnahmen (2025-022.059-10/2)
Datum
7. Januar 2026 14:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie das beiliegende Dokument/die beiliegenden Dokumente.

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