Phönixhof, Vorfall vom 26. November 2025
Sehr geehrteAntragsteller/in
Am 26. November 2025 wurden sieben Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 18 Jahren aus der sozialtherapeutischen Wohngemeinschaft „Phönixhof“ in Forchtenstein von SozialarbeiterInnen des Landes abgeholt und in andere Betreuungseinrichtungen gebracht. Vor dem Phönixhof standen Polizisten (!) in Zivil.
Seitens der Kinder- und Jugendhilfe des Landes bzw. der Jugendämter der Bezirkshauptmannschaften wurde weder den Jugendlichen noch uns ein konkreter Grund genannt. Ein Handeln wegen „Gefahr im Verzug“ wurde von der Behörde als Begründung für die tiefgreifende Maßnahme ausgeschlossen.
im Zusammenhang mit dem Abholen von Kindern und Jugendlichen aus Wohngemeinschaften durch Bedienstete bzw. Erfüllungsgehilfen des Landes Burgenland ersuche ich um Auskunft zu folgenden Punkten:
Rechtsgrundlagen und Gründe:
Aus welchen Gründen dürfen Kinder und Jugendliche aus Wohngemeinschaften durch Bedienstete oder Erfüllungsgehilfen abgeholt werden?
Dienstanweisungen: Gibt es verbindliche Vorgaben, wonach eine Abholung ausschließlich unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises sowie einer schriftlichen Erklärung erfolgen darf?
Kindeswohl: Welche Maßnahmen wurden getroffen, um sicherzustellen, dass das Wohl des betroffenen Kindes bzw. Jugendlichen gewahrt bleibt? Wurde im konkreten Fall darauf geachtet?
Zeitliche Abläufe: Welcher Zeitraum ist – sofern keine akute Gefahr im Verzug besteht – zwischen der Information an die Jugendlichen und der tatsächlichen Durchführung der Maßnahme vorgesehen? Wie lange war dieser Zeitraum im konkreten Fall?
Dienstliche Vorgaben: Gab es für den konkreten Fall eine ausreichende und klare Dienstanweisung?
Für Ihre Auskunft bedanke ich mich im Voraus sehr herzlich.
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Datum15. Dezember 2025
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12. Januar 2026
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