Betreibung illegaler Tätigkeit als hoheitliche Aufgabe
Sehr geehrteAntragsteller/in
Die jüngste Rechtsprechung des Landesgerichts für Strafsachen Wien, nach welche die Betreibung einer gesetzlich ausdrücklich untersagten – also illegalen – Tätigkeit eine hoheitliche Aufgabe ist, wirft grundlegende Fragen auf.
Daher wird im Zuge eines Informationsbegehrens gemäß § 7 Abs. 1 IFG die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt.
1) Welche gesetzlichen Grundlagen bestimmen, dass es Aufgabe von Behörden ist, ausdrücklich gesetzlich untersagte – also illegale – Tätigkeiten zu betreiben?
Es wird höflichst um Zugang zu allen diesbzgl. gesetzlichen Grundlage ersucht! Ebenso wird um Zugang zu einer Liste aller gesetzlich untersagten – also illegalen – Tätigkeiten ersucht, deren Betreibung Aufgabe von Behörden ist.
2) Welche konkreten Judikate stützen die Anschauung, dass es Aufgabe von Behörden ist, ausdrücklich gesetzlich untersagte – also illegale – Tätigkeiten zu betreiben?
Es wird höflichst um Zugang zu allen diesbzgl. Judikaten ersucht!
Bei den durch die Fragen begehrten Informationen handelt es sich um Informationen von allgemeinem Interesse im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes: Sie betreffen grundsätzlich den Kreis aller Personen, welche von der Betreibung gesetzlich ausdrücklich untersagter – also illegaler – Tätigkeiten durch Behörden betroffen sind.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Verweigerung des Zugangs zu den Informationen, welche mit diesem Begehren erfragt werden sollen, wird an dieser Stelle der
Antrag auf Erlassung eines Bescheids
gemäß § 11 Abs. 1 IFG gestellt.
Mit freundlichen Grüßen,
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum26. Dezember 2025
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23. Januar 2026
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