Bezahlkarte für asylwerbende Personen

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Im September 2024 wurde in Niederösterreich flächendeckend die Sachleistungs- bzw. Bezahlkarte (in der Folge BK) für asylwerbende Personen in Grundversorgung ausgerollt (https://www.noe.gv.at/noe/Asyl-_Ausroll…) Zur Administration, dem aktuellen Stand der Ding und dem Sinn und Zweck dieser Maßnahme, wird die Erteilung folgender Information beantragt:

Allgemein
• Wie vielen Personen wurde in Niederösterreich eine BK ausgestellt? Bitte um Auflistung nach Monaten von September 2024 bis zum Beantwortungszeitpunkt (jedenfalls bis inkl November 2025).
• Sind ausschließlich asylwerbende Personen von dieser Maßnahme betroffen? Wenn ja: Weshalb ist nur diese Personengruppe von dieser (einschränkenden) Maßnahme (im Kontext der Grundversorgung) betroffen?
• Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich diese Maßnahme?
• Weshalb bekommen die betroffenen Personen das Verpflegungsgeld im Rahmen der Grundversorgung täglich auf die BK geladen und nicht (wie zu Beginn der Maßnahme) wöchentlich ausbezahlt? Wann wurde das System auf eine tägliche Auszahlung umgestellt?
• Wie setzt sich der täglich ausgezahlte Betrag von 5,71€ zusammen? Weshalb ist dieser Betrag geringer als jener, den asylwerbende Personen bei einer Barauszahlung erhalten (täglich 6€)?

Finanzielles
• Wie hoch war das Volumen des an Pluxee vergebenen Auftrags zur Einrichtung einer BK in Niederösterreich?
• Wie hoch waren die Kosten für die Einführung des BK-Systems?
• Wie hoch waren die administrativen Kosten des Systems der Leistungszahlung an asylwerbende Menschen für das Land NÖ vor Einführung der BK? Bitte um detaillierte Aufschlüsselung der Kostenpunkte.
• Wie hoch sind die administrativen Kosten des Systems der Leistungszahlung an asylwerbende Menschen für das Land NÖ nach Einführung der BK? Bitte um detaillierte Aufschlüsselung der Kostenpunkte.
• Wie hoch sind die administrativen Kosten des BK-Systems für das Land NÖ? Bitte um detaillierte Aufschlüsselung der Kostenpunkte wie Transaktionskosten, Gebühren an Pluxee, Lohnkosten für abgestellte Mitarbeiter*innen, Ersatz kaputt gegangener oder verlorener Karten etc.
• Wie viele Arbeitsstunden beim Land NÖ angestellter Menschen werden monatlich für die Aufrechterhaltung des BK-Systems in NÖ aufgewendet?
• Weshalb hat Pluxee den Zuschlag für die Durchführung des BK-Systems erhalten? Gab es ein vergaberechtliches Verfahren? Wenn nein: Warum nicht? Wurden andere Angebotevon weiteren Anbietern eingeholt?
• Weshalb hat sich das Land NÖ nicht an der Ausschreibung des BMI und 7 weiteren Bundesländern beteiligt? (https://www.derstandard.at/story/300000…)

Auswirkungen
• Auswirkungen durch Einschränkung der Mobilität (Hintergrund: mit der BK können keine Tickets für den öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) gekauft werden) auf Deutschkurse, Sportangebote, "Integrationsangebote" - Inwiefern hat sich die Einführung der BK auf die Inanspruchnahme dieser Angebote durch die von der BK betroffenen Personen ausgewirkt? Bitte um Übermittlung sämtlicher Informationen, aus denen die Inanspruchnahme der oben genannten Leistungen in den Jahren 2023, 2024 und 2025 durch den von der BK betroffenen Personenkreis hervorgeht.
• Mit der BK kann weder öffentlicher Nahverkehr genutzt, noch in Apotheken oder Geschäften/Supermärkten, die bestimmten religiösen Vorschriften entsprechen, eingekauft werden. Warum wurde Pluxee als Partner gewählt, wenn dieses Unternehmen nur solch eingeschränkte Möglichkeiten des Einkaufs bietet? Warum wurde nicht sichergestellt, dass Pluxee auch mit Apotheken,Betreibern von öffentlichem Nahverkehr und bestimmten Geschäften Verträge abschließt, so dass eine Bezahlung mittels BK auch dort möglich ist?
Werden die Rechte auf Freizügigkeit (Art. 2 4. ZPEMRK), auf freie Religionsausübung (EMRK Art. 9), auf ein "menschenwürdiges Leben" (GVS Gesetz Land NÖ §1 (1)), sowie auf "angemessene soziale und kulturelle Teilhabe" (Sozialhilfe-Grundsatzgesetz §2 (2)) trotz dieser faktischen Einschränkungen dennoch gewährleistet? Wenn ja, wie?
• Wo in Niederösterreich befinden sich die Sprachinstitute, die staatlich finanzierte Sprachkurse für Asylwerbende anbieten? Sind jene Institute für Asylwerbende mit Bezahlkarte ohne öffentlichen Nahverkehr erreichbar?
• Unter welchen Umständen erhalten Asylwerbende Zugang zu staatlich finanzierten Sprachkursen?

Unterbringung und Erreichbarkeit
• Welche verschiedenen Arten der Unterbringung gibt es aktuell im Land NÖ? Wie viele Unterkünfte basieren auf Teilselbstversorgung und fallen damit in den Anwendungsbereich der BK?

• Befinden sich alle dieseUnterkünfte in Laufnähe (nicht weiter als 20 Gehminuten entfernt) von Versorgungsmöglichkeiten, in welchen mit der Bezahlkarte eingekauft werden kann?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    4. Januar 2026
  • Frist
    1. Februar 2026
  • Ein:e Follower:in
Sebastian Sperner
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Landesregierung Niederösterreich Details
Von
Sebastian Sperner
Betreff
Bezahlkarte für asylwerbende Personen [#4249]
Datum
4. Januar 2026 20:49
An
Landesregierung Niederösterreich
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Im September 2024 wurde in Niederösterreich flächendeckend die Sachleistungs- bzw. Bezahlkarte (in der Folge BK) für asylwerbende Personen in Grundversorgung ausgerollt (https://www.noe.gv.at/noe/Asyl-_Ausroll…) Zur Administration, dem aktuellen Stand der Ding und dem Sinn und Zweck dieser Maßnahme, wird die Erteilung folgender Information beantragt: Allgemein • Wie vielen Personen wurde in Niederösterreich eine BK ausgestellt? Bitte um Auflistung nach Monaten von September 2024 bis zum Beantwortungszeitpunkt (jedenfalls bis inkl November 2025). • Sind ausschließlich asylwerbende Personen von dieser Maßnahme betroffen? Wenn ja: Weshalb ist nur diese Personengruppe von dieser (einschränkenden) Maßnahme (im Kontext der Grundversorgung) betroffen? • Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich diese Maßnahme? • Weshalb bekommen die betroffenen Personen das Verpflegungsgeld im Rahmen der Grundversorgung täglich auf die BK geladen und nicht (wie zu Beginn der Maßnahme) wöchentlich ausbezahlt? Wann wurde das System auf eine tägliche Auszahlung umgestellt? • Wie setzt sich der täglich ausgezahlte Betrag von 5,71€ zusammen? Weshalb ist dieser Betrag geringer als jener, den asylwerbende Personen bei einer Barauszahlung erhalten (täglich 6€)? Finanzielles • Wie hoch war das Volumen des an Pluxee vergebenen Auftrags zur Einrichtung einer BK in Niederösterreich? • Wie hoch waren die Kosten für die Einführung des BK-Systems? • Wie hoch waren die administrativen Kosten des Systems der Leistungszahlung an asylwerbende Menschen für das Land NÖ vor Einführung der BK? Bitte um detaillierte Aufschlüsselung der Kostenpunkte. • Wie hoch sind die administrativen Kosten des Systems der Leistungszahlung an asylwerbende Menschen für das Land NÖ nach Einführung der BK? Bitte um detaillierte Aufschlüsselung der Kostenpunkte. • Wie hoch sind die administrativen Kosten des BK-Systems für das Land NÖ? Bitte um detaillierte Aufschlüsselung der Kostenpunkte wie Transaktionskosten, Gebühren an Pluxee, Lohnkosten für abgestellte Mitarbeiter*innen, Ersatz kaputt gegangener oder verlorener Karten etc. • Wie viele Arbeitsstunden beim Land NÖ angestellter Menschen werden monatlich für die Aufrechterhaltung des BK-Systems in NÖ aufgewendet? • Weshalb hat Pluxee den Zuschlag für die Durchführung des BK-Systems erhalten? Gab es ein vergaberechtliches Verfahren? Wenn nein: Warum nicht? Wurden andere Angebotevon weiteren Anbietern eingeholt? • Weshalb hat sich das Land NÖ nicht an der Ausschreibung des BMI und 7 weiteren Bundesländern beteiligt? (https://www.derstandard.at/story/300000…) Auswirkungen • Auswirkungen durch Einschränkung der Mobilität (Hintergrund: mit der BK können keine Tickets für den öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) gekauft werden) auf Deutschkurse, Sportangebote, "Integrationsangebote" - Inwiefern hat sich die Einführung der BK auf die Inanspruchnahme dieser Angebote durch die von der BK betroffenen Personen ausgewirkt? Bitte um Übermittlung sämtlicher Informationen, aus denen die Inanspruchnahme der oben genannten Leistungen in den Jahren 2023, 2024 und 2025 durch den von der BK betroffenen Personenkreis hervorgeht. • Mit der BK kann weder öffentlicher Nahverkehr genutzt, noch in Apotheken oder Geschäften/Supermärkten, die bestimmten religiösen Vorschriften entsprechen, eingekauft werden. Warum wurde Pluxee als Partner gewählt, wenn dieses Unternehmen nur solch eingeschränkte Möglichkeiten des Einkaufs bietet? Warum wurde nicht sichergestellt, dass Pluxee auch mit Apotheken,Betreibern von öffentlichem Nahverkehr und bestimmten Geschäften Verträge abschließt, so dass eine Bezahlung mittels BK auch dort möglich ist? Werden die Rechte auf Freizügigkeit (Art. 2 4. ZPEMRK), auf freie Religionsausübung (EMRK Art. 9), auf ein "menschenwürdiges Leben" (GVS Gesetz Land NÖ §1 (1)), sowie auf "angemessene soziale und kulturelle Teilhabe" (Sozialhilfe-Grundsatzgesetz §2 (2)) trotz dieser faktischen Einschränkungen dennoch gewährleistet? Wenn ja, wie? • Wo in Niederösterreich befinden sich die Sprachinstitute, die staatlich finanzierte Sprachkurse für Asylwerbende anbieten? Sind jene Institute für Asylwerbende mit Bezahlkarte ohne öffentlichen Nahverkehr erreichbar? • Unter welchen Umständen erhalten Asylwerbende Zugang zu staatlich finanzierten Sprachkursen? Unterbringung und Erreichbarkeit • Welche verschiedenen Arten der Unterbringung gibt es aktuell im Land NÖ? Wie viele Unterkünfte basieren auf Teilselbstversorgung und fallen damit in den Anwendungsbereich der BK? • Befinden sich alle dieseUnterkünfte in Laufnähe (nicht weiter als 20 Gehminuten entfernt) von Versorgungsmöglichkeiten, in welchen mit der Bezahlkarte eingekauft werden kann?
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Sperner Anfragenr: 4249 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4249/ Postanschrift Sebastian Sperner << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Sperner
Landesregierung Niederösterreich
LAD1-SE-1042/349-2026, Bezahlkarte für asylwerbende Personen, Anfrage Informationsfreiheitsgesetz
Von
Landesregierung Niederösterreich
Betreff
LAD1-SE-1042/349-2026, Bezahlkarte für asylwerbende Personen, Anfrage Informationsfreiheitsgesetz
Datum
5. Januar 2026 09:12
Status
geschwärzt
391,7 KB
smime.p7s
6,0 KB