Wirkungsgrad von Steuern

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Österreich ist nicht nur ein Staat mit vergleichsweise hohen Steuerabgaben, es gibt auch sehr viele unterschiedliche Steuern. Hier stellt sich die Frage, wie viel diverse Steuern überhaupt für den Staatshaushalt bringen, damit diverse Leistungen für die Bürger finanziert werden können und wie viel das Einheben dieser Steuern im Vergleich dazu kostet.
Damit könnte man von einem Wirkungsgrad von Steuern (Einnahmen-Kosten)/Einnahmen sprechen. Wie sieht das für diverse Steuern in Österreich aus? Betreffend zum Beispiel Gehalt/Lohn, Einkommen (Selbständig), Umsatz, Körperschaft, Kapitalertrag ..

1. Bitte listen Sie die zehn größten Steuer-Einahmequellen mit den dazugehörigen Kosten für das Einheben auf, damit dann er "Wirkungsgrad" angegeben werden kann.

Da mir das Beispiel Biersteuer bekannt ist, die wenn diese eine (sehr) kleine aber doch gewerbliche Hausbrauerei mit einem Brauvolumen von zB höchstens 50 hl (5000 Liter) betrifft, das Einheben dieser Steuer von etwa 10€ pro Brauvorgang sicherlich mehr kostet (Schriftverkehr, Stammwürze-Probe prüfen, Buchungen, usw.) als die Einnahmen bringen, ergeben sich noch folgende Fragen:

2. Gibt es Steuern, bei denen das Einheben mehr kostet als der vorgeschriebene Betrag?
3. Gibt es Steuern, die wenn zu gering (zu kleiner Betrieb), dadurch unrentabel werden?
4. Wenn ja, wie lassen sich diese Steuern rechtfertigen?

Warte auf Antwort

  • Datum
    11. Januar 2026
  • Frist
    8. Februar 2026
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Bundesministerium für Finanzen Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Wirkungsgrad von Steuern [#4296]
Datum
11. Januar 2026 11:46
An
Bundesministerium für Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Österreich ist nicht nur ein Staat mit vergleichsweise hohen Steuerabgaben, es gibt auch sehr viele unterschiedliche Steuern. Hier stellt sich die Frage, wie viel diverse Steuern überhaupt für den Staatshaushalt bringen, damit diverse Leistungen für die Bürger finanziert werden können und wie viel das Einheben dieser Steuern im Vergleich dazu kostet. Damit könnte man von einem Wirkungsgrad von Steuern (Einnahmen-Kosten)/Einnahmen sprechen. Wie sieht das für diverse Steuern in Österreich aus? Betreffend zum Beispiel Gehalt/Lohn, Einkommen (Selbständig), Umsatz, Körperschaft, Kapitalertrag .. 1. Bitte listen Sie die zehn größten Steuer-Einahmequellen mit den dazugehörigen Kosten für das Einheben auf, damit dann er "Wirkungsgrad" angegeben werden kann. Da mir das Beispiel Biersteuer bekannt ist, die wenn diese eine (sehr) kleine aber doch gewerbliche Hausbrauerei mit einem Brauvolumen von zB höchstens 50 hl (5000 Liter) betrifft, das Einheben dieser Steuer von etwa 10€ pro Brauvorgang sicherlich mehr kostet (Schriftverkehr, Stammwürze-Probe prüfen, Buchungen, usw.) als die Einnahmen bringen, ergeben sich noch folgende Fragen: 2. Gibt es Steuern, bei denen das Einheben mehr kostet als der vorgeschriebene Betrag? 3. Gibt es Steuern, die wenn zu gering (zu kleiner Betrieb), dadurch unrentabel werden? 4. Wenn ja, wie lassen sich diese Steuern rechtfertigen?
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4296 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4296/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Finanzen
Ihr Schreiben vom 11. Jänner 2026 Guten Tag Antragsteller/in finden Sie bitte in der Anlage ein Schreiben des Bun…
Von
Bundesministerium für Finanzen
Betreff
Ihr Schreiben vom 11. Jänner 2026
Datum
12. Januar 2026 16:07
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Antragsteller/in finden Sie bitte in der Anlage ein Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen. Mit freundlichen Grüßen
Kein Nachrichtentext
An Bundesministerium für Finanzen Details
Von
Via
Briefpost
Betreff
Datum
12. Januar 2026
An
Bundesministerium für Finanzen
Status