Nachvollziehbare Kostenplanung für sog. Streckenattraktivierung der GKB in Abschnitt 1
Verwendetes Gesetz:
Informationsfreiheitsgesetz
Laut ÖBB Rahmenplan 2025 - 2030 stellt das BMIMI den ÖBB bis 2033 für die Streckenattraktivierung von Abschnitt 1 der GKB zwischen Graz - Lieboch 479,2 Mio. € zur Verfügung, davon 273,8 Mio. € für den Zeitraum 2025 – 2030. Für welche Vorhaben ist in welchem Jahr konkret wieviel Geld vorgesehen (nachvollziehbare Kostenplanung)?
Handelt es sich bei diesen Zahlen im Rahmenplan um Brutto- oder Nettowerte?
Ergebnis der Anfrage
Die im Rahmenplan 2025 - 2030 angeführten Kosten sind Bruttowerte. Das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur kann aber keine Auskunft geben, wofür die der ÖBB zur Verfügung gestellten hohen Millionenbeträge konkret pro Jahr eingeplant sind.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum3. Februar 2026
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3. März 2026
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