Personalaufwand - Social Media Kanäle des Bürgermeisters

Anfrage an: Villach
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Wie hoch ist der Sach- und Personalaufwand für die Bearbeitung der Social Media Kanäle des Bürgermeisters pro Monat?

- Wie hat sich der monatliche Aufwand seit 01.01.2025 bis heute entwickelt?
- Wie viele Personen im Rathaus arbeiten in welchem Stundenausmaß an der Bearbeitung der Social Media Kanäle (Beiträge und tägliche Stories auf Facebook und Instagram, Villach Podcast. Alles außer Blabla) des Bürgermeisters Günther Albel "guentheralbel"?
- Wie viele Personen in welchem Ausmaß am Account "Stadt Villach"?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    3. Februar 2026
  • Frist
    3. März 2026
  • 2 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Villach Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Personalaufwand - Social Media Kanäle des Bürgermeisters [#4399]
Datum
3. Februar 2026 19:50
An
Villach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Wie hoch ist der Sach- und Personalaufwand für die Bearbeitung der Social Media Kanäle des Bürgermeisters pro Monat? - Wie hat sich der monatliche Aufwand seit 01.01.2025 bis heute entwickelt? - Wie viele Personen im Rathaus arbeiten in welchem Stundenausmaß an der Bearbeitung der Social Media Kanäle (Beiträge und tägliche Stories auf Facebook und Instagram, Villach Podcast. Alles außer Blabla) des Bürgermeisters Günther Albel "guentheralbel"? - Wie viele Personen in welchem Ausmaß am Account "Stadt Villach"?
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4399 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4399/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Villach
AW: IFG-Anfrage "Personalaufwand Social-Media-Kanäle Herr BGM" - FRIST 03.03.2026 Sehr geehrtAntragsteller/in bez…
Von
Villach
Betreff
AW: IFG-Anfrage "Personalaufwand Social-Media-Kanäle Herr BGM" - FRIST 03.03.2026
Datum
26. Februar 2026 14:52
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
260226-anfrage-ifg-sm-bgm.pdf
90,9 KB
image001.png
2,7 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihren Antrag gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) teilen wir Ihnen höflich mit, dass Sie die Beantwortung Ihres Antrags dem beigefügten Schreiben entnehmen können. Freundliche Grüße
Villach
WG: IFG-Anfrage "Personalaufwand Social-Media-Kanäle Herr BGM" - FRIST 03.03.2026 Sehr geehrtAntragsteller/in im …
Von
Villach
Betreff
WG: IFG-Anfrage "Personalaufwand Social-Media-Kanäle Herr BGM" - FRIST 03.03.2026
Datum
5. März 2026 07:52
Status
image001.png
2,7 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in im Zusammenhang mit Ihrem Antrag auf Zugang zu Informationen zum Thema "Personalaufwand - Social-Media-Kanäle des Bürgermeisters" vom 3. Februar 2026 möchten wir eine Korrektur zu unserer übermittelten Auskunft vornehmen. In unserer Antwort wurde irrtümlich angeführt, dass für das Podcast-Hosting Kosten in Höhe von 20 Euro pro Jahr anfallen. Dabei handelt es sich um einen Zahlendreher. Die korrekte Information lautet, dass für das Podcast-Hosting Kosten in Höhe von rund 200 Euro pro Jahr anfallen. Wir ersuchen, diesen Fehler zu entschuldigen, und danken Ihnen für Ihr Verständnis. Selbstverständlich steht Ihnen die Stadt Villach im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes weiterhin für Auskünfte zur Verfügung. Freundliche Grüße