Empfängerüberprüfung (ab 9. Okt. 2025) - Überweisung

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Ist der Überweisungsempfänger verpflichtet den korrekten Kontowortlaut an den Überweiser bekanntzugeben?
Wenn nicht, oder der Empfänger die korrekte Bekanntgabe des Kontowortlautes verweigert, hat der Überweiser das volle Risiko einer Fehlüberweisung zu tragen, da die Banken eine Haftung, durch den verpflichteten Hinweis auf Nichtübereinstimming, ausschließen. Der vorgesehene Schutz vor Fehlüberweisung und (Finanz-) Betrug ist damit nicht gegeben.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    5. Februar 2026
  • Frist
    5. März 2026
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Manfred Kazmer
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Finanzmarktaufsicht (FMA) Details
Von
Manfred Kazmer
Betreff
Empfängerüberprüfung (ab 9. Okt. 2025) - Überweisung [#4409]
Datum
5. Februar 2026 12:29
An
Finanzmarktaufsicht (FMA)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Ist der Überweisungsempfänger verpflichtet den korrekten Kontowortlaut an den Überweiser bekanntzugeben? Wenn nicht, oder der Empfänger die korrekte Bekanntgabe des Kontowortlautes verweigert, hat der Überweiser das volle Risiko einer Fehlüberweisung zu tragen, da die Banken eine Haftung, durch den verpflichteten Hinweis auf Nichtübereinstimming, ausschließen. Der vorgesehene Schutz vor Fehlüberweisung und (Finanz-) Betrug ist damit nicht gegeben.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Manfred Kazmer Anfragenr: 4409 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4409/ Postanschrift Manfred Kazmer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Manfred Kazmer
Finanzmarktaufsicht (FMA)
AW: Ihr Schreiben an die FMA - Case #021035_20260219121426 Sehr geehrter Herr Kazmer, wir beziehen uns auf Ihr Sc…
Von
Finanzmarktaufsicht (FMA)
Betreff
AW: Ihr Schreiben an die FMA - Case #021035_20260219121426
Datum
24. Februar 2026 17:29
Status
Sehr geehrter Herr Kazmer, wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 05.02.2026 an die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA. Ihre Anfrage wurde von der zuständigen Fachabteilung geprüft. Bitte beachten Sie, dass Gegenstand einer Informationserteilung ausschließlich eine Information sein kann, welche bereits vorhanden und verfügbar ist. Demnach ist eine Information, die erst recherchiert werden muss, nicht vorhanden und verfügbar. Die FMA ist nicht verpflichtet, eine nicht vorhandene Information zu beschaffen. Die von Ihnen beantragte Information zu zivilrechtlichen Haftungsfolgen bei der Empfänger-IBAN-Überprüfung ist in der FMA weder vorhanden noch verfügbar und müsste erst recherchiert werden, um die beantragte Information zu generieren. Aus diesem Grund kann Ihrem Ersuchen nicht entsprochen werden. Wir bitten um Ihr Verständnis und weisen ferner darauf hin, dass die Entscheidung über das Bestehen und das Ausmaß von zivilrechtlichen Ansprüchen letztlich den zuständigen Gerichten obliegt. Alle Informationen, die die FMA zur Empfänger-IBAN-Überprüfung zur Verfügung stellt, finden Sie in unserem Informationsmagazin Reden wir über Geld HIER<https://redenwiruebergeld.fma.gv.at/blitzueberweisung-fast/> und unter diesem Download HIER<https://www.google.com/url?sa=t…. Mit freundlichen Grüßen