Empfängerüberprüfung (ab 9. Okt. 2025) - Überweisung

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Ist der Überweisungsempfänger verpflichtet den korrekten Kontowortlaut an den Überweiser bekanntzugeben?
Wenn nicht, oder der Empfänger die korrekte Bekanntgabe des Kontowortlautes verweigert, hat der Überweiser das volle Risiko einer Fehlüberweisung zu tragen, da die Banken eine Haftung, durch den verpflichteten Hinweis auf Nichtübereinstimming, ausschließen. Der vorgesehene Schutz vor Fehlüberweisung und (Finanz-) Betrug ist damit nicht gegeben.

Warte auf Antwort

  • Datum
    5. Februar 2026
  • Frist
    5. März 2026
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Manfred Kazmer
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Finanzmarktaufsicht (FMA) Details
Von
Manfred Kazmer
Betreff
Empfängerüberprüfung (ab 9. Okt. 2025) - Überweisung [#4409]
Datum
5. Februar 2026 12:29
An
Finanzmarktaufsicht (FMA)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Ist der Überweisungsempfänger verpflichtet den korrekten Kontowortlaut an den Überweiser bekanntzugeben? Wenn nicht, oder der Empfänger die korrekte Bekanntgabe des Kontowortlautes verweigert, hat der Überweiser das volle Risiko einer Fehlüberweisung zu tragen, da die Banken eine Haftung, durch den verpflichteten Hinweis auf Nichtübereinstimming, ausschließen. Der vorgesehene Schutz vor Fehlüberweisung und (Finanz-) Betrug ist damit nicht gegeben.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Manfred Kazmer Anfragenr: 4409 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4409/ Postanschrift Manfred Kazmer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Manfred Kazmer