Empfängerüberprüfung (ab 9. Okt. 2025) - Überweisung
Ist der Überweisungsempfänger verpflichtet den korrekten Kontowortlaut an den Überweiser bekanntzugeben?
Wenn nicht, oder der Empfänger die korrekte Bekanntgabe des Kontowortlautes verweigert, hat der Überweiser das volle Risiko einer Fehlüberweisung zu tragen, da die Banken eine Haftung, durch den verpflichteten Hinweis auf Nichtübereinstimming, ausschließen. Der vorgesehene Schutz vor Fehlüberweisung und (Finanz-) Betrug ist damit nicht gegeben.
Ergebnis der Anfrage
Es wurde nicht ersucht durch die FMA spezielle Informationen zu beschaffen! Die EU hat einen besonderen Erlass veröffentlicht, welcher in Österreich entsprechend in lokales Recht transformiert wurde um dem Überweiser einen besonderen Schutz einzuräumen. Es kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, Möglichkeiten bereitzustellen, welche die Bestimmungen durch Jedermann obsolete machen.
Da die Überweisungen beim Empfänger offensichtlich über ein Zwischenkonto erfolgen, ist eine korrekte Verbuchung bei einer Hausverwaltung - mehrere Mieter / Eigentümer überweisen, nahezu ausgeschlossen.
Daher nochmals die Frage:
Wie kann ich diesen Schutz bei der Überweisung in Anspruch nehmen, wenn mir der Überweisungsempfänger die Bekanntgabe seiner Bezeichnung des Empfängerkontos verweigert?
Bitte eventuell an die zuständige(n) Stelle(n) weiterleiten.
Antwort verspätet
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Datum5. Februar 2026
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5. März 2026
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