Pressesprecher des Bürgermeisters

Anfrage an: Villach
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Wie bekannt, wurde die Funktion des Pressesprechers des Bürgermeisters direkt im Magistrat geschaffen und mit einer Person besetzt, die zuvor als kritisch berichtender Journalist tätig war. Vor diesem Hintergrund ersuche ich um Auskunft zu folgenden Punkten:

1. Sachliche und fachliche Begründung
Aus welchen fachlichen, organisatorischen und verwaltungstechnischen Gründen wurde die Position eines eigenen Pressesprechers des Bürgermeisters im Magistrat der Stadt Villach geschaffen?

2. Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit
Welche Überlegungen lagen der Schaffung dieser Position unter dem Gesichtspunkt der
· Zweckmäßigkeit,
· Wirtschaftlichkeit und
· Sparsamkeit der Verwaltung
zugrunde?

3. Einzigartigkeit der Position
Inwiefern wurde berücksichtigt, dass eine derartige Position – insbesondere in dieser Ausgestaltung und organisatorischen Zuordnung – für eine Stadt der Größe Villachs österreichweit eine Ausnahme darstellt?Wurden hierzu Vergleiche mit anderen Städten oder Verwaltungseinheiten herangezogen?

4. Alternativenprüfung
Wurden vor der Schaffung dieser Stelle alternative Modelle geprüft (z. B. Nutzung bestehender Pressestellen, ressortübergreifende Öffentlichkeitsarbeit, externe Leistungen)?Falls ja, mit welchem Ergebnis? Falls nein, aus welchen Gründen nicht?

5. Kosten und organisatorische Einbindung
Ich ersuche um Auskunft über:
· die jährlichen Kosten dieser Position (inkl. Personal- und Nebenkosten),
· die Abgrenzung der Aufgaben zu bestehenden Kommunikations- bzw. Pressestrukturen der Stadt
.
Ich ersuche um Übermittlung der Informationen in elektronischer Form. Sollte eine vollständige Beantwortung einzelner Punkte nicht möglich sein, bitte ich um eine entsprechende Begründung.

Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Warte auf Antwort

  • Datum
    12. Februar 2026
  • Frist
    12. März 2026
  • Ein:e Follower:in
Lennart Schaffert
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Villach Details
Von
Lennart Schaffert
Betreff
Pressesprecher des Bürgermeisters [#4443]
Datum
12. Februar 2026 15:03
An
Villach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Wie bekannt, wurde die Funktion des Pressesprechers des Bürgermeisters direkt im Magistrat geschaffen und mit einer Person besetzt, die zuvor als kritisch berichtender Journalist tätig war. Vor diesem Hintergrund ersuche ich um Auskunft zu folgenden Punkten: 1. Sachliche und fachliche Begründung Aus welchen fachlichen, organisatorischen und verwaltungstechnischen Gründen wurde die Position eines eigenen Pressesprechers des Bürgermeisters im Magistrat der Stadt Villach geschaffen? 2. Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit Welche Überlegungen lagen der Schaffung dieser Position unter dem Gesichtspunkt der · Zweckmäßigkeit, · Wirtschaftlichkeit und · Sparsamkeit der Verwaltung zugrunde? 3. Einzigartigkeit der Position Inwiefern wurde berücksichtigt, dass eine derartige Position – insbesondere in dieser Ausgestaltung und organisatorischen Zuordnung – für eine Stadt der Größe Villachs österreichweit eine Ausnahme darstellt?Wurden hierzu Vergleiche mit anderen Städten oder Verwaltungseinheiten herangezogen? 4. Alternativenprüfung Wurden vor der Schaffung dieser Stelle alternative Modelle geprüft (z. B. Nutzung bestehender Pressestellen, ressortübergreifende Öffentlichkeitsarbeit, externe Leistungen)?Falls ja, mit welchem Ergebnis? Falls nein, aus welchen Gründen nicht? 5. Kosten und organisatorische Einbindung Ich ersuche um Auskunft über: · die jährlichen Kosten dieser Position (inkl. Personal- und Nebenkosten), · die Abgrenzung der Aufgaben zu bestehenden Kommunikations- bzw. Pressestrukturen der Stadt . Ich ersuche um Übermittlung der Informationen in elektronischer Form. Sollte eine vollständige Beantwortung einzelner Punkte nicht möglich sein, bitte ich um eine entsprechende Begründung. Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Lennart Schaffert Anfragenr: 4443 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4443/ Postanschrift Lennart Schaffert << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lennart Schaffert