Starlink / SpaceX: Verträge, Notfallmaßnahmen, Lawful Interception, Frequenznutzungsgebühren

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Wie hoch sind die jährlichen gesamten Frequenznutzungsgebühren der Starlink Austria GmbH oder einer anderen zuständigen Firma die für Österreich diese Gebühr bezahlt: Für die Nutzung des österreichischen Luftraums (speziell der Frequenzbänder) fallen Gebühren an, die in das Bundesbudget fließen. Wie werden diese Kosten verwaltet und verwendet.

Notfallmaßnahmen: Ist Österreich in der Lage im Krisenfällen (Katastrophen, Verteidigungsfall) auf Grundlage der derzeitigen Verträge eine Weisungen an Starlink zur Priorisierung von Datenverkehr an das extraterritorial gesteuerte Satellitennetzwerk zu erteilen. Welche Verträge sind dazu abgeschlossen. Gibt es Verträge zwischen Starlink oder SpaceX und dem Bundesheer.

Gemäß TKG muss jeder Betreiber veröffentlichen, wie man sich mit seinem Netz verbindet. Hat Starlink offen gelegt und spezifiziert, welche Funkstandards (Proprietäres Starlink-Protokoll im Ku/Ka-Band) verwendet werden. Können Sie diese Unterlagen falls öffentlich zur Verfügung stellen.

Überwachungspflichten und Lawful Interception (§ 166 TKG 2021)

Dies ist der sensibelste Punkt der staatlichen Kontrolle. Starlink ist verpflichtet, der österreichischen Exekutive und Justiz die Überwachung von Telekommunikation zu ermöglichen. Schnittstellen: Starlink muss technische Einrichtungen vorhalten, um auf richterlichen Beschluss hin den Datenverkehr eines spezifischen Nutzers auszuleiten. Da Starlink den Datenverkehr oft über Bodenstationen in anderen EU-Ländern routet, ist die technische
Umsetzung komplex, aber gesetzlich zwingend (§ 166 Abs 2 TKG). Ist Ihnen dieser Vertrag bekannt, wo liegt er auf und welche Behörden sind für diese Sicherheitsvorkehrungen verantwortlich.

Starlink nutzt Frequenzen im Mikrowellenbereich:
● Ku-Band (12–18 GHz): Primär für die Verbindung zwischen Satellit und Endnutzer ("Dishy").
● Ka-Band (26–40 GHz): Für die Verbindung zu den Bodenstationen (Gateways).14
● Natur der Strahlung: Es handelt sich um nicht-ionisierende Strahlung.

Im Gegensatz zu Röntgenstrahlung kann diese keine DNA-Schäden verursachen, sondern lediglich
thermische Effekte (Gewebserwärmung) bei extrem hoher Leistung hervorrufen. Besteht durch die Abstrahlung der Satelitten zur Erde und zu den Endgeräten (zukünftig auch zu Handys) eine Strahlenbelastung, Gefahr für die Gesundheit. In welchen Dokumenten ist dies geregelt und wer ist dafür zuständig.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Februar 2026
  • Frist
    14. März 2026
  • 2 Follower:innen
Herbert Unger (Zertifizierter Datenschutzbeauftragter)
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An KommAustria: Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) Details
Von
Herbert Unger (Zertifizierter Datenschutzbeauftragter)
Betreff
Starlink / SpaceX: Verträge, Notfallmaßnahmen, Lawful Interception, Frequenznutzungsgebühren [#4457]
Datum
14. Februar 2026 19:33
An
KommAustria: Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Wie hoch sind die jährlichen gesamten Frequenznutzungsgebühren der Starlink Austria GmbH oder einer anderen zuständigen Firma die für Österreich diese Gebühr bezahlt: Für die Nutzung des österreichischen Luftraums (speziell der Frequenzbänder) fallen Gebühren an, die in das Bundesbudget fließen. Wie werden diese Kosten verwaltet und verwendet. Notfallmaßnahmen: Ist Österreich in der Lage im Krisenfällen (Katastrophen, Verteidigungsfall) auf Grundlage der derzeitigen Verträge eine Weisungen an Starlink zur Priorisierung von Datenverkehr an das extraterritorial gesteuerte Satellitennetzwerk zu erteilen. Welche Verträge sind dazu abgeschlossen. Gibt es Verträge zwischen Starlink oder SpaceX und dem Bundesheer. Gemäß TKG muss jeder Betreiber veröffentlichen, wie man sich mit seinem Netz verbindet. Hat Starlink offen gelegt und spezifiziert, welche Funkstandards (Proprietäres Starlink-Protokoll im Ku/Ka-Band) verwendet werden. Können Sie diese Unterlagen falls öffentlich zur Verfügung stellen. Überwachungspflichten und Lawful Interception (§ 166 TKG 2021) Dies ist der sensibelste Punkt der staatlichen Kontrolle. Starlink ist verpflichtet, der österreichischen Exekutive und Justiz die Überwachung von Telekommunikation zu ermöglichen. Schnittstellen: Starlink muss technische Einrichtungen vorhalten, um auf richterlichen Beschluss hin den Datenverkehr eines spezifischen Nutzers auszuleiten. Da Starlink den Datenverkehr oft über Bodenstationen in anderen EU-Ländern routet, ist die technische Umsetzung komplex, aber gesetzlich zwingend (§ 166 Abs 2 TKG). Ist Ihnen dieser Vertrag bekannt, wo liegt er auf und welche Behörden sind für diese Sicherheitsvorkehrungen verantwortlich. Starlink nutzt Frequenzen im Mikrowellenbereich: ● Ku-Band (12–18 GHz): Primär für die Verbindung zwischen Satellit und Endnutzer ("Dishy"). ● Ka-Band (26–40 GHz): Für die Verbindung zu den Bodenstationen (Gateways).14 ● Natur der Strahlung: Es handelt sich um nicht-ionisierende Strahlung. Im Gegensatz zu Röntgenstrahlung kann diese keine DNA-Schäden verursachen, sondern lediglich thermische Effekte (Gewebserwärmung) bei extrem hoher Leistung hervorrufen. Besteht durch die Abstrahlung der Satelitten zur Erde und zu den Endgeräten (zukünftig auch zu Handys) eine Strahlenbelastung, Gefahr für die Gesundheit. In welchen Dokumenten ist dies geregelt und wer ist dafür zuständig.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Herbert Unger Anfragenr: 4457 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4457/ Postanschrift Herbert Unger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Herbert Unger (Zertifizierter Datenschutzbeauftragter)
KommAustria: Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH)
Sehr geehrter Herr Unger, besten Dank für Ihre Anfrage gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG), die wir w…
Von
KommAustria: Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH)
Betreff
AW: Starlink / SpaceX: Verträge, Notfallmaßnahmen, Lawful Interception, Frequenznutzungsgebühren [#4457]
Datum
20. Februar 2026 09:40
Status
Anfrage abgeschlossen
12092733.gif
2,8 KB


Sehr geehrter Herr Unger, besten Dank für Ihre Anfrage gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG), die wir wie folgt beantworten dürfen. Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) ist eine staatliche Einrichtung und erfüllt gesetzliche Aufträge im Zusammenhang mit der Regulierung, Entwicklung und Förderung der österreichischen Märkte für Medien, Telekommunikation und Post. Allgemein dürfen wir festhalten, dass das Telekommunikationsgesetz 2021 (TKG 2021) in verschiedenen Bereichen Verpflichtungen von Unternehmen, die im Bereich der elektronischen Kommunikation tätig sind, vorsieht. Unter anderem besteht eine Anzeigeverpflichtung für Bereitsteller und Betreiber von öffentlichen Kommunikationsnetzen bzw Anbieter von Kommunikationsdiensten bei der RTR (§ 6 TKG 2021). "Starlink Austria GmbH" und "Starlink Internet Services Limited" sind dieser Anzeigenverpflichtung nachgekommen: https://www.rtr.at/TKP/service/agg-verz… Weiters haben Anbieter von Kommunikationsdiensten Allgemeine Geschäftsbedingungen zu erlassen, in welchen auch die angebotenen Dienste beschrieben werden, sowie die dafür vorgesehenen Entgeltbestimmungen festzulegen und in geeigneter Form kundzumachen sind. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind der RTR ggü anzuzeigen, wobei darauf hinzuweisen ist, dass es gesetzlich festgelegte Ausnahmen gibt (siehe §§ 132, 133ff TKG 2021). Hier finden Sie die angezeigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Starlink: https://www.rtr.at/TKP/service/agb/list… Die Zuständigkeit für die Verwaltung von Frequenzen liegt gem § 10 Abs 1 TKG 2021 beim Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport: https://www.bmwkms.gv.at/ Zu Ihren konkreten Fragen: Frage 1: "Wie hoch sind die jährlichen gesamten Frequenznutzungsgebühren der Starlink Austria GmbH oder einer anderen zuständigen Firma die für Österreich diese Gebühr bezahlt: Für die Nutzung des österreichischen Luftraums (speziell der Frequenzbänder) fallen Gebühren an, die in das Bundesbudget fließen. Wie werden diese Kosten verwaltet und verwendet." Die RTR-GmbH hat keine gesetzliche Zuständigkeit betreffend "Gebühren" bzw "Frequenznutzungsgebühren", die für die "Nutzung des österreichischen Luftraums (speziell der Frequenzbänder)" anfallen. Insofern liegen der RTR hierzu keine Informationen vor. Frage 2: "Notfallmaßnahmen: Ist Österreich in der Lage im Krisenfällen (Katastrophen, Verteidigungsfall) auf Grundlage der derzeitigen Verträge eine Weisungen an Starlink zur Priorisierung von Datenverkehr an das extraterritorial gesteuerte Satellitennetzwerk zu erteilen. Welche Verträge sind dazu abgeschlossen. Gibt es Verträge zwischen Starlink oder SpaceX und dem Bundesheer." Diesbezüglich besteht ebenfalls keine gesetzliche Zuständigkeit der RTR-GmbH. Insofern liegen der RTR hierzu keine Informationen vor. Frage 3: "Überwachungspflichten und Lawful Interception (§ 166 TKG 2021) Dies ist der sensibelste Punkt der staatlichen Kontrolle. Starlink ist verpflichtet, der österreichischen Exekutive und Justiz die Überwachung von Telekommunikation zu ermöglichen. Schnittstellen: Starlink muss technische Einrichtungen vorhalten, um auf richterlichen Beschluss hin den Datenverkehr eines spezifischen Nutzers auszuleiten. Da Starlink den Datenverkehr oft über Bodenstationen in anderen EU-Ländern routet, ist die technische Umsetzung komplex, aber gesetzlich zwingend (§ 166 Abs 2 TKG). Ist Ihnen dieser Vertrag bekannt, wo liegt er auf und welche Behörden sind für diese Sicherheitsvorkehrungen verantwortlich." Diesbezüglich besteht ebenfalls keine gesetzliche Zuständigkeit der RTR-GmbH. Insofern liegen der RTR hierzu keine Informationen vor. Frage 4: "Starlink nutzt Frequenzen im Mikrowellenbereich: ● Ku-Band (12–18 GHz): Primär für die Verbindung zwischen Satellit und Endnutzer ("Dishy"). ● Ka-Band (26–40 GHz): Für die Verbindung zu den Bodenstationen (Gateways).14 ● Natur der Strahlung: Es handelt sich um nicht-ionisierende Strahlung. Im Gegensatz zu Röntgenstrahlung kann diese keine DNA-Schäden verursachen, sondern lediglich thermische Effekte (Gewebserwärmung) bei extrem hoher Leistung hervorrufen. Besteht durch die Abstrahlung der Satelitten zur Erde und zu den Endgeräten (zukünftig auch zu Handys) eine Strahlenbelastung, Gefahr für die Gesundheit. In welchen Dokumenten ist dies geregelt und wer ist dafür zuständig." Diesbezüglich besteht ebenfalls keine gesetzliche Zuständigkeit der RTR-GmbH. Insofern liegen der RTR hierzu keine Informationen vor. Wir hoffen, Ihre Fragen damit beantwortet zu haben und gehen davon aus, Ihrem Antrag vollständig iSd IFG nachgekommen zu sein. Mit freundlichen Grüßen