IT-Sicherheitsvorfall

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Alle Unterlagen, die im Rahmen der Untersuchung des IT-Sicherheitsvorfalls im Jänner 2026 erstellt wurden. Insbesondere könnte dies also interne Kommunikation zum Vorfall, Protokolle von Besprechungen, Dokumentation über Maßnahmen, Berichte der beauftragen Firma, Risikobewertungen oder Analysen oder Mitteilungen an betroffene Personen oder Behörden beinhalten.

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  • Datum
    23. Februar 2026
  • Frist
    23. März 2026
  • 13 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Technische Universität Wien Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
IT-Sicherheitsvorfall [#4487]
Datum
23. Februar 2026 23:05
An
Technische Universität Wien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Alle Unterlagen, die im Rahmen der Untersuchung des IT-Sicherheitsvorfalls im Jänner 2026 erstellt wurden. Insbesondere könnte dies also interne Kommunikation zum Vorfall, Protokolle von Besprechungen, Dokumentation über Maßnahmen, Berichte der beauftragen Firma, Risikobewertungen oder Analysen oder Mitteilungen an betroffene Personen oder Behörden beinhalten.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4487 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4487/
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Technische Universität Wien
Sehr geehrtAntragsteller/in zwecks Identitätsfeststellung ersuche ich um einen Scan eines amtlichen Lichtbildausw…
Von
Technische Universität Wien
Betreff
AW: IT-Sicherheitsvorfall [#4487]
Datum
27. Februar 2026 11:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in zwecks Identitätsfeststellung ersuche ich um einen Scan eines amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein). Beste Grüße
Anfragesteller/in
Guten Tag, hinsichtlich Ihrer Aufforderung, welche ich als Hinweis auf § 13 Abs 4 IFG verstehe darf ich festhalte…
An Technische Universität Wien Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: IT-Sicherheitsvorfall [#4487]
Datum
27. Februar 2026 12:27
An
Technische Universität Wien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, hinsichtlich Ihrer Aufforderung, welche ich als Hinweis auf § 13 Abs 4 IFG verstehe darf ich festhalten, dass diese Bestimmung auf öffentliche Universitäten nicht anwendbar ist. Öffentliche Universitäten sind gemäß Universitätsgesetz 2002 juristische Personen öffentlichen Rechts mit gesetzlich eingerichteter Selbstverwaltung und fallen damit unter § 1 Abs 1 Z 2 IFG („Organe der gesetzlich eingerichteten Selbstverwaltungskörper“). § 13 IFG bezieht sich demgegenüber ausdrücklich auf Rechtsträger im Sinne des § 1 Z 5 IFG, also auf der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegende Unternehmungen. Öffentliche Universitäten sind jedoch keine „Unternehmungen“ im Sinne dieser Bestimmung, sondern eigenständige Körperschaften öffentlichen Rechts und daher bereits unmittelbar von § 1 Abs 1 Z 2 IFG erfasst. Die in § 13 Abs 4 IFG vorgesehene Verpflichtung zur Glaubhaftmachung der Identität des Antragstellers ist daher hier nicht einschlägig. Ich ersuche entsprechend um Bearbeitung meines Antrags ohne zusätzliche Identitätsanforderungen nach § 13 Abs 4 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4487 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4487/
Technische Universität Wien
Guten Tag Antragsteller/in Sie haben mein Ersuchen um Ausweis Ihrer Identität falsch verstanden. Es handelt sich …
Von
Technische Universität Wien
Betreff
AW: IT-Sicherheitsvorfall [#4487]
Datum
2. März 2026 10:48
Status
Guten Tag Antragsteller/in Sie haben mein Ersuchen um Ausweis Ihrer Identität falsch verstanden. Es handelt sich nicht um die Bezugnahme auf § 13 Abs. 4 UG. Es geht darum, dass nur volljährige Personen Anspruch auf Informationserteilung nach IFG haben. Die Volljährigkeit haben Sie durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. Freundliche Grüße
Anfragesteller/in
Guten Tag, auch eine solche Vorgabe kann ich der Gesetzgebung nicht entnehmen. Ich bitte Sie um weitere Bearbeitu…
An Technische Universität Wien Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: IT-Sicherheitsvorfall [#4487]
Datum
2. März 2026 13:16
An
Technische Universität Wien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, auch eine solche Vorgabe kann ich der Gesetzgebung nicht entnehmen. Ich bitte Sie um weitere Bearbeitung des Antrags oder ggf. um Klarstellung mit Bezug auf konkrete Rechtsgrundlage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4487 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4487/