Umfassendes Informationsbegehren gem. IFG betreffend anhaltende Versammlungen / „Corona-Spaziergänge“ in Steyr

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Übermittlung bzw. Einsichtgewährung in sämtliche Informationen, Akten und Dokumente, welche die regelmäßigen, ursprünglich aus der Corona-Maßnahmenkritik entstandenen sogenannten „Spaziergänge“ im Stadtgebiet von Steyr betreffen.

Konkret ersuche ich um vollumfängliche Auskunft und Übermittlung der vorhandenen Dokumente zu folgenden Punkten für den Zeitraum vom 1. Jänner 2021 bis zum Datum der Beantwortung dieser Anfrage:

1. Detaillierte Kostenaufstellung und Ressourceneinsatz

Eine genaue Aufschlüsselung aller direkten und indirekten Kosten, die dem Magistrat Steyr und seinen Beteiligungen (Kommunalbetriebe, Stadtbusse, etc.) durch diese wöchentlichen Versammlungen entstanden sind (z.B. für Straßenreinigung, Müllbeseitigung, Behebung von Sachschäden).

Eine Aufstellung der für die Bewältigung dieser Versammlungen gebundenen Personalressourcen (Anzahl der Mitarbeiter, angefallene Überstunden im Magistrat).

2. Rechtliche Prüfungen zur Untersagung und behördliche Maßnahmen

Herr Bürgermeister Markus Vogl hat mehrfach öffentlich geäußert (u.a. Anfang 2022 sowie in jüngerer Vergangenheit), dass ein Verbot der Demonstrationen in Steyr „rechtlich kaum möglich“ sei. Ich ersuche um Übermittlung jener juristischen Gutachten, Aktenvermerke und rechtlichen Einschätzungen der Magistratsdirektion, auf denen diese Schlussfolgerung basiert.

Kopien aller Bescheide, Auflagen oder Untersagungen, die vom Magistrat Steyr als zuständiger Versammlungsbehörde jemals bezüglich dieser Zusammenkünfte erlassen wurden.

3. Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Eskalationen

Am 2. Jänner 2022 kam es bei einem solchen Spaziergang zu einer Eskalation, bei der drei Polizisten verletzt wurden. Ich ersuche um Übermittlung aller internen Berichte, Lagebeurteilungen und Aktenvermerke des Magistrats zu diesem Vorfall sowie zu allfälligen weiteren dokumentierten Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit oder Infrastruktur (z.B. Behinderung von Einsatzfahrzeugen).

4. Schriftverkehr betreffend Radikalisierung und Verfassungsschutz

Laut Berichten des Verfassungsschutzes (DSN) wird Steyr als Schwerpunkt genannt, bei dem rechtsextreme Gruppen (z.B. Identitäre Bewegung) die Spaziergänge als Rekrutierungsraum nutzen. Zudem traten einschlägig bekannte Redner (wie Kayvan Soufi-Siavash / „Ken Jebsen“) auf. Ich ersuche um Übermittlung des diesbezüglichen behördlichen Schriftverkehrs und der Gefahreneinschätzungen zwischen dem Magistrat Steyr, dem Polizeikommissariat Steyr (bzw. der Landespolizeidirektion OÖ) und dem Verfassungsschutz.

5. Umgang mit Beschwerden

Eine anonymisierte Übersicht von Beschwerden aus der Bevölkerung, von Anrainern des Stadtplatzes und der lokalen Wirtschaft (z.B. WKO, Geschäftsleute), die aufgrund der Lärmbelästigung und der Blockaden bei der Stadt eingegangen sind, sowie die dokumentierten behördlichen Antworten darauf.

Hinweis zum Datenschutz und Ausnahmen:
Mir ist bewusst, dass personenbezogene Daten dem Datenschutz unterliegen. Ich ersuche ausdrücklich darum, die entsprechenden Passagen in den Dokumenten unkenntlich zu machen (zu schwärzen), anstatt ganze Dokumente zurückzuhalten.

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Teile dieser Anfrage Ausnahmegründen des IFG unterliegen, ersuche ich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen um eine teilweise Informationserteilung sowie um eine rechtsmittelfähige, bescheidmäßige Begründung für die Verweigerung der übrigen Informationen.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    24. Februar 2026
  • Frist
    24. März 2026
  • 3 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Steyr, Oberösterreich Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Umfassendes Informationsbegehren gem. IFG betreffend anhaltende Versammlungen / „Corona-Spaziergänge“ in Steyr [#4491]
Datum
24. Februar 2026 12:11
An
Steyr, Oberösterreich
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Übermittlung bzw. Einsichtgewährung in sämtliche Informationen, Akten und Dokumente, welche die regelmäßigen, ursprünglich aus der Corona-Maßnahmenkritik entstandenen sogenannten „Spaziergänge“ im Stadtgebiet von Steyr betreffen. Konkret ersuche ich um vollumfängliche Auskunft und Übermittlung der vorhandenen Dokumente zu folgenden Punkten für den Zeitraum vom 1. Jänner 2021 bis zum Datum der Beantwortung dieser Anfrage: 1. Detaillierte Kostenaufstellung und Ressourceneinsatz Eine genaue Aufschlüsselung aller direkten und indirekten Kosten, die dem Magistrat Steyr und seinen Beteiligungen (Kommunalbetriebe, Stadtbusse, etc.) durch diese wöchentlichen Versammlungen entstanden sind (z.B. für Straßenreinigung, Müllbeseitigung, Behebung von Sachschäden). Eine Aufstellung der für die Bewältigung dieser Versammlungen gebundenen Personalressourcen (Anzahl der Mitarbeiter, angefallene Überstunden im Magistrat). 2. Rechtliche Prüfungen zur Untersagung und behördliche Maßnahmen Herr Bürgermeister Markus Vogl hat mehrfach öffentlich geäußert (u.a. Anfang 2022 sowie in jüngerer Vergangenheit), dass ein Verbot der Demonstrationen in Steyr „rechtlich kaum möglich“ sei. Ich ersuche um Übermittlung jener juristischen Gutachten, Aktenvermerke und rechtlichen Einschätzungen der Magistratsdirektion, auf denen diese Schlussfolgerung basiert. Kopien aller Bescheide, Auflagen oder Untersagungen, die vom Magistrat Steyr als zuständiger Versammlungsbehörde jemals bezüglich dieser Zusammenkünfte erlassen wurden. 3. Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Eskalationen Am 2. Jänner 2022 kam es bei einem solchen Spaziergang zu einer Eskalation, bei der drei Polizisten verletzt wurden. Ich ersuche um Übermittlung aller internen Berichte, Lagebeurteilungen und Aktenvermerke des Magistrats zu diesem Vorfall sowie zu allfälligen weiteren dokumentierten Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit oder Infrastruktur (z.B. Behinderung von Einsatzfahrzeugen). 4. Schriftverkehr betreffend Radikalisierung und Verfassungsschutz Laut Berichten des Verfassungsschutzes (DSN) wird Steyr als Schwerpunkt genannt, bei dem rechtsextreme Gruppen (z.B. Identitäre Bewegung) die Spaziergänge als Rekrutierungsraum nutzen. Zudem traten einschlägig bekannte Redner (wie Kayvan Soufi-Siavash / „Ken Jebsen“) auf. Ich ersuche um Übermittlung des diesbezüglichen behördlichen Schriftverkehrs und der Gefahreneinschätzungen zwischen dem Magistrat Steyr, dem Polizeikommissariat Steyr (bzw. der Landespolizeidirektion OÖ) und dem Verfassungsschutz. 5. Umgang mit Beschwerden Eine anonymisierte Übersicht von Beschwerden aus der Bevölkerung, von Anrainern des Stadtplatzes und der lokalen Wirtschaft (z.B. WKO, Geschäftsleute), die aufgrund der Lärmbelästigung und der Blockaden bei der Stadt eingegangen sind, sowie die dokumentierten behördlichen Antworten darauf. Hinweis zum Datenschutz und Ausnahmen: Mir ist bewusst, dass personenbezogene Daten dem Datenschutz unterliegen. Ich ersuche ausdrücklich darum, die entsprechenden Passagen in den Dokumenten unkenntlich zu machen (zu schwärzen), anstatt ganze Dokumente zurückzuhalten. Sollten Sie der Ansicht sein, dass Teile dieser Anfrage Ausnahmegründen des IFG unterliegen, ersuche ich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen um eine teilweise Informationserteilung sowie um eine rechtsmittelfähige, bescheidmäßige Begründung für die Verweigerung der übrigen Informationen.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4491 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4491/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Anfragesteller/in
Urgenz und Antrag auf Bescheiderteilung gemäß § 11 Abs. 1 IFG [#4491] Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezu…
An Steyr, Oberösterreich Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Urgenz und Antrag auf Bescheiderteilung gemäß § 11 Abs. 1 IFG [#4491]
Datum
10. März 2026 10:06
An
Steyr, Oberösterreich
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf die Weiterleitung meiner Anfrage gemäß IFG an die LPD OÖ. Die LPD OÖ hat bereits mitgeteilt, dass die Zuständigkeit für wesentliche Teile meiner Anfrage dort nicht gegeben ist. Ich stelle fest, dass die pauschale Weiterleitung meiner Anfrage eine Verletzung der Auskunftspflicht gemäß §§ 7 ff. IFG darstellt. Meine Anfrage betrifft Informationen, die sich dezidiert im Verfügungsbereich des Magistrats Steyr befinden. Ich fordere Sie daher auf, die Bearbeitung für jene Punkte wieder aufzunehmen, die in den autonomen oder übertragenen Wirkungsbereich der Stadt Steyr fallen. I. Begründung der Zuständigkeit des Magistrats 1. Kosten und Ressourcen: Die Kosten für Straßenreinigung, Müllentsorgung der Kommunalbetriebe sowie Überstunden von Magistratsmitarbeitern und Änderungen im Linienverkehr der Stadtbusse schlagen sich unmittelbar im Budget und in der Personalverwaltung der Stadt Steyr nieder. Diese Daten liegen ausschließlich beim Magistrat und seinen Beteiligungen vor. 2. Rechtliche Prüfungen: In Statutarstädten wie Steyr ist der Magistrat (der Bürgermeister) die zuständige Versammlungsbehörde (§ 2 Versammlungsgesetz). Öffentliche Äußerungen des Bürgermeisters zur rechtlichen Beurteilung von Untersagungen müssen auf internen juristischen Bewertungen der Magistratsdirektion basieren. Diese Aktenvermerke sind originäre Dokumente des Magistrats und unterfallen dessen Auskunftspflicht. 3. Behördliche Koordinationsdokumente zur öffentlichen Sicherheit: Als Sicherheitsbehörde erster Instanz gemäß § 8 SPG obliegt dem Magistrat die behördliche Koordination bei Versammlungen. Gegenstand der Auskunft sind ausschließlich magistratseigene Koordinationsdokumente, d.h. Amtsvermerke, Aktenvermerke und behördliche Abstimmungsprotokolle, die im Zuge der Koordination von Absperrungen oder der Bewertung von Eskalationen (z.B. Vorfall 2. Jänner 2022) im Haus des Magistrats erstellt wurden. Operative Einsatzdokumente der Polizei sind ausdrücklich nicht Gegenstand dieser Anfrage. 4. Schriftverkehr mit Sicherheitsbehörden – subsidiäre Anfrage: Soweit keine Ausnahme gemäß §§ 6 f. IFG greift, begehre ich Auskunft über den beim Magistrat eingelangten oder dort erstellten Schriftverkehr mit dem Direktorium Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) bzw. dem Landesamt Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT OÖ) in seiner Eigenschaft als Versammlungsbehörde. Gemäß dem Verfügbarkeitsprinzip des § 4 IFG entbindet der Umstand, dass die LPD über gleichlautende Informationen verfügt, den Magistrat nicht von seiner Auskunftspflicht hinsichtlich der in seinem Haus vorhandenen Dokumente. Die Inanspruchnahme einer Ausnahme ist im beantragten Bescheid gesondert und konkret zu begründen. 5. Umgang mit Beschwerden: Beschwerden von Bürgern, der WKO oder Anrainern, die an die Stadtverwaltung gerichtet wurden, sind bei dieser aktenkundig. Die LPD OÖ führt kein Archiv über den Schriftverkehr des Bürgermeisters mit der lokalen Wirtschaft. Die alleinige Zuständigkeit des Magistrats ist insofern unstrittig. II. Antrag auf Bescheiderteilung gemäß § 11 Abs. 1 IFG Sollten Sie weiterhin die Zuständigkeit für die unter Punkt I. genannten spezifisch kommunalen und behördlichen Daten ablehnen oder die Auskunft ganz oder teilweise verweigern, stelle ich hiermit ausdrücklich den Antrag auf Ausstellung eines Bescheides gemäß § 11 Abs. 1 IFG. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 4491 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4491/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Steyr, Oberösterreich
Mitteilung zu Ihrem Informationsbegehren vom 24.02.2026 betreffend die "Sonntagsspaziergänge" (PPD-SR-2026-67962/2…
Von
Steyr, Oberösterreich
Betreff
Mitteilung zu Ihrem Informationsbegehren vom 24.02.2026 betreffend die "Sonntagsspaziergänge" (PPD-SR-2026-67962/2)
Datum
23. März 2026 16:09
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
ifgmuster-mitteilungteilweisegewhrung-namename.pdf
158,0 KB
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399,5 KB
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352,2 KB
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376,7 KB
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notiz1v.pdf
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842 Bytes


Sehr geehrtAntragsteller/in im Anhang finden Sie die Mitteilung des Bürgermeisters zu Ihrem Informationsbegehren vom 24.02.2026 betreffend die "Sonntagsspaziergänge" sowie die von der teilweisen Informationsgewährung umfassten Dokumente. Mit freundlichen Grüßen