Umfassendes Informationsbegehren gem. IFG betreffend anhaltende Versammlungen / „Corona-Spaziergänge“ in Steyr
Übermittlung bzw. Einsichtgewährung in sämtliche Informationen, Akten und Dokumente, welche die regelmäßigen, ursprünglich aus der Corona-Maßnahmenkritik entstandenen sogenannten „Spaziergänge“ im Stadtgebiet von Steyr betreffen.
Konkret ersuche ich um vollumfängliche Auskunft und Übermittlung der vorhandenen Dokumente zu folgenden Punkten für den Zeitraum vom 1. Jänner 2021 bis zum Datum der Beantwortung dieser Anfrage:
1. Detaillierte Kostenaufstellung und Ressourceneinsatz
Eine genaue Aufschlüsselung aller direkten und indirekten Kosten, die dem Magistrat Steyr und seinen Beteiligungen (Kommunalbetriebe, Stadtbusse, etc.) durch diese wöchentlichen Versammlungen entstanden sind (z.B. für Straßenreinigung, Müllbeseitigung, Behebung von Sachschäden).
Eine Aufstellung der für die Bewältigung dieser Versammlungen gebundenen Personalressourcen (Anzahl der Mitarbeiter, angefallene Überstunden im Magistrat).
2. Rechtliche Prüfungen zur Untersagung und behördliche Maßnahmen
Herr Bürgermeister Markus Vogl hat mehrfach öffentlich geäußert (u.a. Anfang 2022 sowie in jüngerer Vergangenheit), dass ein Verbot der Demonstrationen in Steyr „rechtlich kaum möglich“ sei. Ich ersuche um Übermittlung jener juristischen Gutachten, Aktenvermerke und rechtlichen Einschätzungen der Magistratsdirektion, auf denen diese Schlussfolgerung basiert.
Kopien aller Bescheide, Auflagen oder Untersagungen, die vom Magistrat Steyr als zuständiger Versammlungsbehörde jemals bezüglich dieser Zusammenkünfte erlassen wurden.
3. Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Eskalationen
Am 2. Jänner 2022 kam es bei einem solchen Spaziergang zu einer Eskalation, bei der drei Polizisten verletzt wurden. Ich ersuche um Übermittlung aller internen Berichte, Lagebeurteilungen und Aktenvermerke des Magistrats zu diesem Vorfall sowie zu allfälligen weiteren dokumentierten Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit oder Infrastruktur (z.B. Behinderung von Einsatzfahrzeugen).
4. Schriftverkehr betreffend Radikalisierung und Verfassungsschutz
Laut Berichten des Verfassungsschutzes (DSN) wird Steyr als Schwerpunkt genannt, bei dem rechtsextreme Gruppen (z.B. Identitäre Bewegung) die Spaziergänge als Rekrutierungsraum nutzen. Zudem traten einschlägig bekannte Redner (wie Kayvan Soufi-Siavash / „Ken Jebsen“) auf. Ich ersuche um Übermittlung des diesbezüglichen behördlichen Schriftverkehrs und der Gefahreneinschätzungen zwischen dem Magistrat Steyr, dem Polizeikommissariat Steyr (bzw. der Landespolizeidirektion OÖ) und dem Verfassungsschutz.
5. Umgang mit Beschwerden
Eine anonymisierte Übersicht von Beschwerden aus der Bevölkerung, von Anrainern des Stadtplatzes und der lokalen Wirtschaft (z.B. WKO, Geschäftsleute), die aufgrund der Lärmbelästigung und der Blockaden bei der Stadt eingegangen sind, sowie die dokumentierten behördlichen Antworten darauf.
Hinweis zum Datenschutz und Ausnahmen:
Mir ist bewusst, dass personenbezogene Daten dem Datenschutz unterliegen. Ich ersuche ausdrücklich darum, die entsprechenden Passagen in den Dokumenten unkenntlich zu machen (zu schwärzen), anstatt ganze Dokumente zurückzuhalten.
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Teile dieser Anfrage Ausnahmegründen des IFG unterliegen, ersuche ich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen um eine teilweise Informationserteilung sowie um eine rechtsmittelfähige, bescheidmäßige Begründung für die Verweigerung der übrigen Informationen.
Warte auf Antwort
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Datum24. Februar 2026
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24. März 2026
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