Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Finanzierung, Betrieb, Präsenz, Mitnutzung und mögliche Steuerverschwendung des Bürger:Innenbüros des Nationalratsabgeordneten Bernhard Höfler (SPÖ) in der Winterstellergasse 11, 6130 Schwaz

Anfrage an: Parlamentsdirektion
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Das im Mai 2025 eröffnete Bürger:Innenbüro des Nationalratsabgeordneten Bernhard Höfler (SPÖ) in der Winterstellergasse 11, Schwaz, wird aus parlamentarischen Mitteln finanziert und dient der Bürgernähe. Gleichzeitig ist es weder online auffindbar noch transparent in seiner Nutzung. Das öffentliche Interesse an vollständiger Rechenschaft über Steuergelder ist evident (§ 2 IFG). Ich ersuche um Zusendung sämtlicher begehrter Informationen und Dokumente in elektronischer Form (vorzugsweise als durchsuchbare PDF-Dateien) innerhalb der gesetzlichen Frist.
Konkret ersuche ich um folgende Auskünfte und Unterlagen:
1. Den vollständigen Finanzierungsüberblick des Bürger:Innenbüros aus parlamentarischen Mitteln (Kostenpauschale des Abgeordneten, Klubfinanzierung, sonstige Zuwendungen des Nationalrates): Höhe der jährlichen Gesamtkosten (Miete, Personal, Betrieb, Ausstattung) für 2025 und 2026, exakter Anteil öffentlicher Gelder sowie sämtliche Zahlungsbelege und Subventionsnachweise.
2. Eine vollständige, datierte Anwesenheits- und Dienstplanübersicht des Nationalratsabgeordneten Bernhard Höfler im Büro (durchschnittliche Stunden pro Monat seit Mai 2025), inklusive aller internen Protokolle oder Aufzeichnungen zur persönlichen Präsenz.
3. Die festgelegten Öffnungs- und Sprechstundenzeiten des Büros sowie alle Dokumente zur internen Festlegung, Aktualisierung und Bekanntmachung dieser Zeiten gegenüber der Bevölkerung.
4. Sämtliche Unterlagen zur Erklärung, warum Adresse, Öffnungszeiten, Kontaktmöglichkeiten und Dienstplan des Büros weder auf der Website des Nationalrates, der Parlamentsdirektion, der Abgeordneten-Seite von Bernhard Höfler noch auf anderen offiziellen Plattformen öffentlich auffindbar sind – einschließlich interner Prüfungen, Beschlüsse oder Transparenzrichtlinien.
5. Statistische Aufstellungen über die Anzahl bearbeiteter Bürgeranliegen, Beratungsgespräche oder Termine seit Mai 2025 (mit Themenübersicht und Erfolgsquote) sowie jede vorhandene Kosten-Nutzen-Analyse oder Evaluierung des Büros durch die Parlamentsdirektion oder den Nationalrat.
6. Ob und in welchem Umfang die Bürgermeisterin der Stadt Schwaz, Victoria Weber, das Büro nutzt oder genutzt hat, inklusive aller diesbezüglichen Vereinbarungen, Korrespondenz oder Kenntnisse der Parlamentsdirektion (Datum, Uhrzeit, Dauer, Zweck und Finanzierungsanteil aus parlamentarischen Mitteln).
7. Eine vollständige Übersicht über alle weiteren Nutzungen der Räumlichkeiten neben der parlamentarischen Arbeit (z. B. SPÖ-Veranstaltungen, Fraktionssitzungen, Treffen anderer Mandatare oder sonstige Aktivitäten), inklusive aller Nutzungsvereinbarungen, Protokolle und Nachweise zur strikten Trennung von öffentlichen und parteipolitischen/privaten Tätigkeiten sowie zur Vermeidung von Zweckentfremdung.
8. Die gesamte Korrespondenz und internen Vermerke der Parlamentsdirektion oder des Nationalrates mit dem Abgeordneten Höfler, der SPÖ oder der Stadtgemeinde Schwaz betreffend Einrichtung, Finanzierung, Betrieb, Mitnutzung und Transparenz des Büros.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. März 2026
  • Frist
    8. April 2026
  • 3 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrte<Information-entfernt> hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteil…
An Parlamentsdirektion Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Finanzierung, Betrieb, Präsenz, Mitnutzung und mögliche Steuerverschwendung des Bürger:Innenbüros des Nationalratsabgeordneten Bernhard Höfler (SPÖ) in der Winterstellergasse 11, 6130 Schwaz [#4561]
Datum
10. März 2026 23:01
An
Parlamentsdirektion
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Das im Mai 2025 eröffnete Bürger:Innenbüro des Nationalratsabgeordneten Bernhard Höfler (SPÖ) in der Winterstellergasse 11, Schwaz, wird aus parlamentarischen Mitteln finanziert und dient der Bürgernähe. Gleichzeitig ist es weder online auffindbar noch transparent in seiner Nutzung. Das öffentliche Interesse an vollständiger Rechenschaft über Steuergelder ist evident (§ 2 IFG). Ich ersuche um Zusendung sämtlicher begehrter Informationen und Dokumente in elektronischer Form (vorzugsweise als durchsuchbare PDF-Dateien) innerhalb der gesetzlichen Frist. Konkret ersuche ich um folgende Auskünfte und Unterlagen: 1. Den vollständigen Finanzierungsüberblick des Bürger:Innenbüros aus parlamentarischen Mitteln (Kostenpauschale des Abgeordneten, Klubfinanzierung, sonstige Zuwendungen des Nationalrates): Höhe der jährlichen Gesamtkosten (Miete, Personal, Betrieb, Ausstattung) für 2025 und 2026, exakter Anteil öffentlicher Gelder sowie sämtliche Zahlungsbelege und Subventionsnachweise. 2. Eine vollständige, datierte Anwesenheits- und Dienstplanübersicht des Nationalratsabgeordneten Bernhard Höfler im Büro (durchschnittliche Stunden pro Monat seit Mai 2025), inklusive aller internen Protokolle oder Aufzeichnungen zur persönlichen Präsenz. 3. Die festgelegten Öffnungs- und Sprechstundenzeiten des Büros sowie alle Dokumente zur internen Festlegung, Aktualisierung und Bekanntmachung dieser Zeiten gegenüber der Bevölkerung. 4. Sämtliche Unterlagen zur Erklärung, warum Adresse, Öffnungszeiten, Kontaktmöglichkeiten und Dienstplan des Büros weder auf der Website des Nationalrates, der Parlamentsdirektion, der Abgeordneten-Seite von Bernhard Höfler noch auf anderen offiziellen Plattformen öffentlich auffindbar sind – einschließlich interner Prüfungen, Beschlüsse oder Transparenzrichtlinien. 5. Statistische Aufstellungen über die Anzahl bearbeiteter Bürgeranliegen, Beratungsgespräche oder Termine seit Mai 2025 (mit Themenübersicht und Erfolgsquote) sowie jede vorhandene Kosten-Nutzen-Analyse oder Evaluierung des Büros durch die Parlamentsdirektion oder den Nationalrat. 6. Ob und in welchem Umfang die Bürgermeisterin der Stadt Schwaz, Victoria Weber, das Büro nutzt oder genutzt hat, inklusive aller diesbezüglichen Vereinbarungen, Korrespondenz oder Kenntnisse der Parlamentsdirektion (Datum, Uhrzeit, Dauer, Zweck und Finanzierungsanteil aus parlamentarischen Mitteln). 7. Eine vollständige Übersicht über alle weiteren Nutzungen der Räumlichkeiten neben der parlamentarischen Arbeit (z. B. SPÖ-Veranstaltungen, Fraktionssitzungen, Treffen anderer Mandatare oder sonstige Aktivitäten), inklusive aller Nutzungsvereinbarungen, Protokolle und Nachweise zur strikten Trennung von öffentlichen und parteipolitischen/privaten Tätigkeiten sowie zur Vermeidung von Zweckentfremdung. 8. Die gesamte Korrespondenz und internen Vermerke der Parlamentsdirektion oder des Nationalrates mit dem Abgeordneten Höfler, der SPÖ oder der Stadtgemeinde Schwaz betreffend Einrichtung, Finanzierung, Betrieb, Mitnutzung und Transparenz des Büros.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 4561 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4561/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Parlamentsdirektion
Sehr geehrte<Information-entfernt>   vielen Dank für Ihre Anfrage, welche im Infoteam der Parlamentsdirektion eing…
Von
Parlamentsdirektion
Betreff
TicketNr.2432/2026-1 Finanzierung, Betrieb, Präsenz, Mitnutzung und mögliche Steuerverschwendung des Bürger:Innenbüros des Nationalratsabgeordneten Bernhard Höfler (SPÖ) in der Winterstellergasse 11, 6130 Schwaz [#4561]
Datum
7. April 2026 16:31
Status
Anfrage abgeschlossen
bild1.png
2,6 KB


Sehr geehrte<Information-entfernt>   vielen Dank für Ihre Anfrage, welche im Infoteam der Parlamentsdirektion eingelangt ist.   Hinsichtlich der begehrten Informationen zur Finanzierung eines „Bürger:Innenbüros“ eines von Ihnen näher bezeichneten Abgeordneten ersuchen wir um Verständnis dafür, dass aufgrund der gebotenen Anhörung Dritter gemäß § 10 Abs. 1 iVm § 6 Abs. 1 Z 7 Informationsfreiheitsgesetz – IFG die Frist zur Zugänglichmachung dieser Informationen gemäß § 8 Abs. 2 IFG um weitere vier Wochen (somit bis längstens 5. Mai 2026) verlängert werden muss.   Mit besten Grüßen,
Parlamentsdirektion
Sehr geehrte<Information-entfernt>   Das Recht auf Informationszugang gemäß Art. 22a Abs. 2 B-VG iVm dem Informati…
Von
Parlamentsdirektion
Betreff
TicketNr.2432/2026-1 Finanzierung, Betrieb, Präsenz, Mitnutzung und mögliche Steuerverschwendung des Bürger:Innenbüros des Nationalratsabgeordneten Bernhard Höfler (SPÖ) in der Winterstellergasse 11, 6130 Schwaz [#4561]
Datum
15. April 2026 11:55
Status
bild1.png
2,6 KB


Sehr geehrte<Information-entfernt>   Das Recht auf Informationszugang gemäß Art. 22a Abs. 2 B-VG iVm dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gilt nur gegenüber Verwaltungsorganen. Der Präsidentin bzw. dem Präsidenten des Nationalrates kommt in einem bestimmten Umfang auch die Funktion eines Verwaltungsorgans zu. Dieser Umfang bemisst sich nach Art. 30 Abs. 3 bis 6 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), meist in Verbindung mit einfachgesetzlichen Vorschriften. Nur soweit die Präsidentin bzw. der Präsident des Nationalrates als oberstes Verwaltungsorgan Verwaltungsaufgaben wahrnimmt, ist sie bzw. er – bzw. die ihr bzw. ihm unterstehende Parlamentsdirektion – zur Gewährung von Informationszugang verpflichtet (dies jedoch nur, soweit dem nicht Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen). Hinzu kommt, dass Informationen aus dem Verwaltungsbereich nur dann zu erteilen sind, wenn sie in den Geschäfts- bzw. Wirkungsbereich des angefragten (Verwaltungs-)Organs fallen (vgl. § 1 und § 2 Abs. 1 IFG).   Zu den Verwaltungsaufgaben des Präsidenten des Nationalrates zählt unter anderem die Vollziehung des Bezügerechts. Daher können wir Ihnen mitteilen, dass dem von Ihnen genannten Abgeordneten für das Wahlkreisbüro für das Kalenderjahr 2025 gemäß § 10 Abs. 1 Bundesbezügegesetz (BBezG) Kosten (für Miete und Strom) in der Höhe von insgesamt € 9.913,91 vergütet wurden.   Zu den Vergütungen betreffend das (laufende) Kalenderjahr 2026 können wir noch keine Informationen zur Verfügung stellen: Die Aufwendungen können von den Mitgliedern des Nationalrates und des Bundesrates gemäß § 10 Abs. 6 BBezG bis spätestens drei Monate nach dem Ende des Kalenderjahres, in dem diese Aufwendungen entstanden sind, geltend gemacht werden (also betreffend das Kalenderjahr 2026 bis 31. März 2027). Den Abgeordneten steht es daher frei, zu welchem Zeitpunkt sie die Spesenbelege einreichen. Die Vergütungen der Aufwendungen für das (laufende) Kalenderjahr 2026 können daher erst nach dem Ende der Frist für die Geltendmachung bekannt gegeben werden.   Neben der Vollziehung des Bezügerechts erfolgt auch die Anweisung der den Klubs zustehenden Beiträge und Zuwendungen (sog. Klubfinanzierung) nach den §§ 2 bis 4 Klubfinanzierungsgesetz (KlubFG) durch die Präsidentin bzw. den Präsidenten des Nationalrates. Die Höhe ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz und wird an den jeweiligen Klub (und nicht an einzelne Abgeordnete) ausbezahlt. Die Annahme, die Ihrem Schreiben zugrunde liegen dürfte, dass der bzw. dem von Ihnen genannten Abgeordneten Klubfinanzierungsbeiträge für ihr bzw. sein „Bürger:Innenbüro“ ausbezahlt worden wären, ist daher insofern unzutreffend. Zwar dienen die Beiträge und Zuwendungen nach dem KlubFG unter anderem auch für Personal und Infrastruktur; die konkrete Mittelverwendung durch den Klub fällt allerdings nicht in den Wirkungsbereich des Präsidenten des Nationalrates als oberstes Verwaltungsorgan. Diesbezügliche Informationen können wir Ihnen daher nicht erteilen.   Die von Ihnen weiters angefragten Informationen betreffend das „Bürger:Innenbüro“ einer bzw. eines konkret genannten Nationalratsabgeordneten fallen ebenfalls nicht in den Wirkungsbereich des Präsidenten des Nationalrates als oberstes Verwaltungsorgan. Es sind daher in der – dem Präsidenten des Nationalrates unterstehenden – Parlamentsdirektion keine Informationen etwa über Öffnungszeiten, Dienstpläne, Tätigkeiten der bzw. des Abgeordneten in dem Büro (wie etwa bearbeitete Bürgerinnen- und Bürgeranfragen, Beratungsgespräche etc.), sonstige Nutzung der Räumlichkeiten etc. vorhanden, die von der Pflicht zur Informationsgewährung erfasst wären (vgl. Art. 22a Abs. 2 B-VG iVm IFG). Dies gilt auch für die angefragten Informationen betreffend die (Bürgermeisterin der) „Stadtgemeinde Schwaz“.   Wir gehen davon aus, dass wir mit den übermittelten Informationen Ihrem Ersuchen vollständig Rechnung getragen haben und dass der Bescheidantrag somit hinfällig ist.   Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.