Gesundheitsversorgung von Transpersonen
1. Behandlungsempfehlungen für Transpersonen
Das BMSGPK hat zuletzt im Zeitraum 2014–2017 „Empfehlungen für den Behandlungsprozess bei Geschlechtsdysphorie" herausgegeben. Seitdem ist mit ICD-11 eine neue internationale Klassifikation in Kraft getreten, die Transidentität ausdrücklich entpathologisiert (Diagnosekapitel „Geschlechtsinkongruenz", HA60).
Ich begehre Zugang zu folgenden Informationen:
– Alle internen Dokumente, Protokolle, Berichte und Korrespondenz des BMSGPK seit 1. Jänner 2018 betreffend eine Überarbeitung, Aktualisierung oder Evaluierung der Behandlungsempfehlungen für Transpersonen und Personen mit Geschlechtsdysphorie.
– Alle internen Dokumente und Korrespondenz betreffend die Umsetzung von ICD-11 in das österreichische Gesundheits- und Abrechnungssystem, insbesondere in Bezug auf Diagnosen im Bereich Geschlechtsinkongruenz (HA60).
– Etwaige Gutachten, Studien oder Stellungnahmen, die das BMSGPK in Auftrag gegeben oder erhalten hat und die die Behandlungsempfehlungen für Transpersonen betreffen.
2. Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung
Die Kostenübernahme für geschlechtsangleichende Maßnahmen durch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) ist weder einheitlich geregelt noch transparent kommuniziert. Betroffene berichten von systematischen Ablehnungen und dem Erfordernis, Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.
Ich begehre Zugang zu folgenden Informationen:
– Alle internen Weisungen, Erlässe, Rundschreiben oder sonstigen Dokumente des BMSGPK an die ÖGK oder andere Krankenversicherungsträger seit 1. Jänner 2015, die Kriterien oder Verfahren für die Kostenübernahme bei geschlechtsangleichenden Maßnahmen (inkl. Hormontherapie, operativer Eingriffe, psychotherapeutischer Begleitung) festlegen oder empfehlen.
– Alle vorhandenen Statistiken oder Auswertungen des BMSGPK oder der Sozialversicherung über Anträge auf Kostenübernahme für geschlechtsangleichende Maßnahmen – aufgeschlüsselt nach Anzahl der Anträge, Bewilligungen, Ablehnungen und Klagen – für den Zeitraum 2015 bis 2025.
– Alle internen Dokumente und Korrespondenz betreffend die Frage, ob und in welcher Form das BMSGPK auf die ÖGK oder andere Träger eingewirkt hat, um eine einheitliche Kostenübernahmepraxis für trans-spezifische Behandlungen herzustellen.
3. Ambulante Versorgungskapazitäten
Ich begehre Zugang zu folgenden Informationen:
– Alle internen Berichte, Analysen oder Erhebungen des BMSGPK über die Versorgungssituation (inkl. Wartezeiten und geografische Verfügbarkeit) für Transpersonen im österreichischen Gesundheitssystem für den Zeitraum 2018 bis 2025.
– Alle internen Dokumente oder Maßnahmen des BMSGPK betreffend den Auf- oder Ausbau von Ambulanzen oder Spezialangeboten für Transpersonen.
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Datum23. März 2026
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20. April 2026
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