Gesundheitsversorgung von Transpersonen

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

1. Behandlungsempfehlungen für Transpersonen

Das BMSGPK hat zuletzt im Zeitraum 2014–2017 „Empfehlungen für den Behandlungsprozess bei Geschlechtsdysphorie" herausgegeben. Seitdem ist mit ICD-11 eine neue internationale Klassifikation in Kraft getreten, die Transidentität ausdrücklich entpathologisiert (Diagnosekapitel „Geschlechtsinkongruenz", HA60).

Ich begehre Zugang zu folgenden Informationen:

– Alle internen Dokumente, Protokolle, Berichte und Korrespondenz des BMSGPK seit 1. Jänner 2018 betreffend eine Überarbeitung, Aktualisierung oder Evaluierung der Behandlungsempfehlungen für Transpersonen und Personen mit Geschlechtsdysphorie.

– Alle internen Dokumente und Korrespondenz betreffend die Umsetzung von ICD-11 in das österreichische Gesundheits- und Abrechnungssystem, insbesondere in Bezug auf Diagnosen im Bereich Geschlechtsinkongruenz (HA60).

– Etwaige Gutachten, Studien oder Stellungnahmen, die das BMSGPK in Auftrag gegeben oder erhalten hat und die die Behandlungsempfehlungen für Transpersonen betreffen.

2. Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung

Die Kostenübernahme für geschlechtsangleichende Maßnahmen durch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) ist weder einheitlich geregelt noch transparent kommuniziert. Betroffene berichten von systematischen Ablehnungen und dem Erfordernis, Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.

Ich begehre Zugang zu folgenden Informationen:

– Alle internen Weisungen, Erlässe, Rundschreiben oder sonstigen Dokumente des BMSGPK an die ÖGK oder andere Krankenversicherungsträger seit 1. Jänner 2015, die Kriterien oder Verfahren für die Kostenübernahme bei geschlechtsangleichenden Maßnahmen (inkl. Hormontherapie, operativer Eingriffe, psychotherapeutischer Begleitung) festlegen oder empfehlen.

– Alle vorhandenen Statistiken oder Auswertungen des BMSGPK oder der Sozialversicherung über Anträge auf Kostenübernahme für geschlechtsangleichende Maßnahmen – aufgeschlüsselt nach Anzahl der Anträge, Bewilligungen, Ablehnungen und Klagen – für den Zeitraum 2015 bis 2025.

– Alle internen Dokumente und Korrespondenz betreffend die Frage, ob und in welcher Form das BMSGPK auf die ÖGK oder andere Träger eingewirkt hat, um eine einheitliche Kostenübernahmepraxis für trans-spezifische Behandlungen herzustellen.

3. Ambulante Versorgungskapazitäten

Ich begehre Zugang zu folgenden Informationen:

– Alle internen Berichte, Analysen oder Erhebungen des BMSGPK über die Versorgungssituation (inkl. Wartezeiten und geografische Verfügbarkeit) für Transpersonen im österreichischen Gesundheitssystem für den Zeitraum 2018 bis 2025.

– Alle internen Dokumente oder Maßnahmen des BMSGPK betreffend den Auf- oder Ausbau von Ambulanzen oder Spezialangeboten für Transpersonen.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. März 2026
  • Frist
    20. April 2026
  • 4 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Gesundheitsversorgung von Transpersonen [#4601]
Datum
23. März 2026 12:03
An
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
1. Behandlungsempfehlungen für Transpersonen Das BMSGPK hat zuletzt im Zeitraum 2014–2017 „Empfehlungen für den Behandlungsprozess bei Geschlechtsdysphorie" herausgegeben. Seitdem ist mit ICD-11 eine neue internationale Klassifikation in Kraft getreten, die Transidentität ausdrücklich entpathologisiert (Diagnosekapitel „Geschlechtsinkongruenz", HA60). Ich begehre Zugang zu folgenden Informationen: – Alle internen Dokumente, Protokolle, Berichte und Korrespondenz des BMSGPK seit 1. Jänner 2018 betreffend eine Überarbeitung, Aktualisierung oder Evaluierung der Behandlungsempfehlungen für Transpersonen und Personen mit Geschlechtsdysphorie. – Alle internen Dokumente und Korrespondenz betreffend die Umsetzung von ICD-11 in das österreichische Gesundheits- und Abrechnungssystem, insbesondere in Bezug auf Diagnosen im Bereich Geschlechtsinkongruenz (HA60). – Etwaige Gutachten, Studien oder Stellungnahmen, die das BMSGPK in Auftrag gegeben oder erhalten hat und die die Behandlungsempfehlungen für Transpersonen betreffen. 2. Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung Die Kostenübernahme für geschlechtsangleichende Maßnahmen durch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) ist weder einheitlich geregelt noch transparent kommuniziert. Betroffene berichten von systematischen Ablehnungen und dem Erfordernis, Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Ich begehre Zugang zu folgenden Informationen: – Alle internen Weisungen, Erlässe, Rundschreiben oder sonstigen Dokumente des BMSGPK an die ÖGK oder andere Krankenversicherungsträger seit 1. Jänner 2015, die Kriterien oder Verfahren für die Kostenübernahme bei geschlechtsangleichenden Maßnahmen (inkl. Hormontherapie, operativer Eingriffe, psychotherapeutischer Begleitung) festlegen oder empfehlen. – Alle vorhandenen Statistiken oder Auswertungen des BMSGPK oder der Sozialversicherung über Anträge auf Kostenübernahme für geschlechtsangleichende Maßnahmen – aufgeschlüsselt nach Anzahl der Anträge, Bewilligungen, Ablehnungen und Klagen – für den Zeitraum 2015 bis 2025. – Alle internen Dokumente und Korrespondenz betreffend die Frage, ob und in welcher Form das BMSGPK auf die ÖGK oder andere Träger eingewirkt hat, um eine einheitliche Kostenübernahmepraxis für trans-spezifische Behandlungen herzustellen. 3. Ambulante Versorgungskapazitäten Ich begehre Zugang zu folgenden Informationen: – Alle internen Berichte, Analysen oder Erhebungen des BMSGPK über die Versorgungssituation (inkl. Wartezeiten und geografische Verfügbarkeit) für Transpersonen im österreichischen Gesundheitssystem für den Zeitraum 2018 bis 2025. – Alle internen Dokumente oder Maßnahmen des BMSGPK betreffend den Auf- oder Ausbau von Ambulanzen oder Spezialangeboten für Transpersonen.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4601 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4601/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Ihre Anfrage wurde zur Bearbeitung an die Fachabteilung weitergeleitet. **Bundesministerium für Arbeit, Soziales…
Von
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: Gesundheitsversorgung von Transpersonen [#4601] [2748569]
Datum
23. März 2026 13:35
Status
Warte auf Antwort
Ihre Anfrage wurde zur Bearbeitung an die Fachabteilung weitergeleitet. **Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, ** **Pflege und Konsumentenschutz** Sektion I – Präsidialangelegenheiten, Supportfunktionen, IT Gruppe B/Abteilung 9 – Compliance, Veranstaltungs- und Auszeichnungsmanagement, Sonderprojekte, Bürger:innenanfragen +43 800 201611 Stubenring 1, 1010 Wien www.sozialministerium.gv.at ( https://www.sozialministerium.gv.at/ ) Bitte nehmen Sie unter BMASGPK DSGVO ( https://www.formularservice.gv.at/site/… ) die Information zum Datenschutz im BMASGPK zur Kenntnis.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in Bezugnehmend auf Ihrer Anfrage betreffend Gesundheitsversorgung von Transpersonen vo…
Von
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
AW: Gesundheitsversorgung von Transpersonen [#4601]
Datum
21. April 2026 15:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Bezugnehmend auf Ihrer Anfrage betreffend Gesundheitsversorgung von Transpersonen vom 23.4.2026 teilt Ihnen die Gruppe X/A des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – ergänzend zu der Rückmeldung durch die Abteilung VII/1 – Folgendes mit: Seitens der WHO wurde die ICD-11 für den Anwendungsbereich Mortalität (also für die Todesursachenstatistik) seit 1.1.2022 mit einer Übergangsfrist von 5 Jahren eingeführt. Der Anwendungsbereich Morbidität (also die Codierung von Erkrankungen für die Abrechnungssysteme in den einzelnen Ländern) ist davon nicht betroffen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Deutschland bzw. das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) erarbeitete gemeinsam mit dem Schweizer Bundesamt für Statistik eine Entwurfsfassung für die deutsche Übersetzung. Diese befindet sich in einem Qualitätssicherungsprozess, der voraussichtlich noch längere Zeit in Anspruch nehmen wird. Die Einführung der ICD-11 in Deutschland wird daher noch mindestens 5 Jahre dauern. Vor einer Einführung der ICD-11 in Österreich sollen weitere Abstimmungen der Länder im deutschen Sprachraum (D-A-CH) stattfinden. Vor einer Umstellung der Codierung auf die ICD-11 muss unter anderem das LKF-Modell (Leistungsorientierte Krankenanstalten Finanzierung) auf die neuen Codes angepasst werden. Einen konkreten Zeitplan dafür gibt es noch nicht. Eine Einführung in Österreich wird daher voraussichtlich ebenfalls frühestens in 5 bis 10 Jahren erfolgen. Davor sind jedenfalls entsprechende Beschlüsse in den für den Bereich der Krankenanstalten zuständigen Gremien zu fassen. Vor einer Umstellung werden die Anwender zeitgerecht mit einer ausreichenden Vorlaufzeit informiert werden. Bis auf Weiteres ist also für die gesetzlich verpflichtende Diagnosencodierung in österreichischen Krankenanstalten nach wie vor die ICD-10 in der jeweils vom Gesundheitsministerium herausgegebenen Fassung – derzeit die ICD-10 BMASGPK 2026+ – SYSTEMATISCHES VERZEICHNIS – in Verwendung. Darüber hinaus liegen uns keine der von Ihnen angefragten Informationen und Unterlagen vor. Mit freundlichen Grüßen