Überprüfbarkeit der edu.digicard im Rahmen von SchülerInnenfreifahren in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland

Als Ersatz für den Schülerausweis gibt es in Österreich die edu.digicard (Digitaler Schülerausweis bzw. edu card), welcher an Schulen und im Rahmen der Ausweispflicht für SchülerInnenfreifahrten angenommen werden muss ("Die edu.digicard wird im Bereich der Schüler/innenfreifahrt insbesondere in Wien, Niederösterreich und im Burgenland akzeptiert, sofern die Vorlage eines gültigen Schüler/innenausweises an ein Kontrollorgan der Verkehrsverbünde erforderlich ist." - Quelle: https://www.bmb.gv.at/Themen/schule/zrp… unter "Wo wird die edu.digicard akzeptiert?").

1. Auf welcher rechtlichen Grundlage, Richtlinie oder vertraglichen Vereinbarung (z. B. Verträge mit dem Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) oder dem zuständigen Bundesministerium) basiert die Akzeptanz der edu.digicard durch die ÖBB?

2. Welche internen Dienstanweisungen, Vorgaben oder technischen Spezifikationen definieren den genauen Ablauf der Kontrolle der edu.digicard durch die Kontrollorgane der ÖBB in den genannten Bundesländern?

3. Welche externen Dienstleister, Subunternehmen oder IT-Provider sind an der technischen Abwicklung, Datenverarbeitung und Überprüfung beteiligt (beginnend beim Server-Hosting der edu.digicard-Daten bis hin zur Softwarebereitstellung auf den Endgeräten der Kontrollorgane)?

4. Welche Datenschutzvorgaben (z. B. Löschkonzepte gemäß DSGVO) kommen zur Anwendung, sobald die Kontrolle erfolgreich durchgeführt wurde? Wie, wo und wie lange werden etwaige Protokolldaten der Scans gespeichert?

5. Welche technischen Kommunikationsschnittstellen und Netzwerkprotokolle (z. B. WLAN, Bluetooth, NFC, Mobilfunk) sind auf den Endgeräten der Kontrollorgane zwingend erforderlich, um eine Überprüfung der edu.digicard erfolgreich durchzuführen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. März 2026
  • Frist
    28. April 2026
  • 3 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An ÖBB-Personenverkehr AG Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Überprüfbarkeit der edu.digicard im Rahmen von SchülerInnenfreifahren in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland [#4626]
Datum
29. März 2026 20:55
An
ÖBB-Personenverkehr AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Als Ersatz für den Schülerausweis gibt es in Österreich die edu.digicard (Digitaler Schülerausweis bzw. edu card), welcher an Schulen und im Rahmen der Ausweispflicht für SchülerInnenfreifahrten angenommen werden muss ("Die edu.digicard wird im Bereich der Schüler/innenfreifahrt insbesondere in Wien, Niederösterreich und im Burgenland akzeptiert, sofern die Vorlage eines gültigen Schüler/innenausweises an ein Kontrollorgan der Verkehrsverbünde erforderlich ist." - Quelle: https://www.bmb.gv.at/Themen/schule/zrp… unter "Wo wird die edu.digicard akzeptiert?"). 1. Auf welcher rechtlichen Grundlage, Richtlinie oder vertraglichen Vereinbarung (z. B. Verträge mit dem Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) oder dem zuständigen Bundesministerium) basiert die Akzeptanz der edu.digicard durch die ÖBB? 2. Welche internen Dienstanweisungen, Vorgaben oder technischen Spezifikationen definieren den genauen Ablauf der Kontrolle der edu.digicard durch die Kontrollorgane der ÖBB in den genannten Bundesländern? 3. Welche externen Dienstleister, Subunternehmen oder IT-Provider sind an der technischen Abwicklung, Datenverarbeitung und Überprüfung beteiligt (beginnend beim Server-Hosting der edu.digicard-Daten bis hin zur Softwarebereitstellung auf den Endgeräten der Kontrollorgane)? 4. Welche Datenschutzvorgaben (z. B. Löschkonzepte gemäß DSGVO) kommen zur Anwendung, sobald die Kontrolle erfolgreich durchgeführt wurde? Wie, wo und wie lange werden etwaige Protokolldaten der Scans gespeichert? 5. Welche technischen Kommunikationsschnittstellen und Netzwerkprotokolle (z. B. WLAN, Bluetooth, NFC, Mobilfunk) sind auf den Endgeräten der Kontrollorgane zwingend erforderlich, um eine Überprüfung der edu.digicard erfolgreich durchzuführen?
Bitte informieren Sie mich, ob die angefragten Informationen aus Ihrer Sicht aus einer Verwaltungstätigkeit (Privatwirtschaftsverwaltung) oder aus einer unternehmerischen Tätigkeit stammen und welcher Abschnitt bzw. welche Verfahrensregeln aus Ihrer Sicht zur Anwendung kommen werden. Die Glaubhaftmachung der Identität erfolgt seperat. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4626 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4626/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
ÖBB-Personenverkehr AG
[GIDB-372]: Ihr Informationsbegehren vom 30.03.2026 an die ÖBB-Personenverkehr AG - zusätzliche Informationen erfo…
Von
ÖBB-Personenverkehr AG
Betreff
[GIDB-372]: Ihr Informationsbegehren vom 30.03.2026 an die ÖBB-Personenverkehr AG - zusätzliche Informationen erforderlich
Datum
7. April 2026 13:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Informationsbegehren über "Information zu Edu.Digicard", das am 30. März 2026 schriftlich bei der ÖBB-Personenverkehr AG eingelangt ist. Für die weitere Bearbeitung Ihres Informationsbegehrens fehlen uns leider wichtige Informationen. Wir bitten Sie daher um schriftliche Ergänzung Ihres Informationsbegehrens hinsichtlich der nachfolgenden Punkte: * Ausweiskopie zur Glaubhaftmachung Ihrer Identität Bitte übermitteln Sie uns diese Informationen bis zum Geschäftsschluss des 09. April 2026 an das Postfach "<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>", sodass wir Ihren Antrag weiterbearbeiten können. Mit freundlichen Grüßen
ÖBB-Personenverkehr AG
[GIDB-372]: Ihr Informationsbegehren vom 30.03.2026 an die ÖBB-Personenverkehr AG – Informationserteilung Sehr gee…
Von
ÖBB-Personenverkehr AG
Betreff
[GIDB-372]: Ihr Informationsbegehren vom 30.03.2026 an die ÖBB-Personenverkehr AG – Informationserteilung
Datum
22. April 2026 11:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Informationsbegehren über „Informationen zu Edu.Digicard“, das am 30. März 2026 schriftlich bei der ÖBB-Personenverkehr AG eingelangt ist. Fristgerecht erteilen wir Ihnen die beantragte Information * möglichst direkt in dieser E-Mail: Die ÖBB-Personenverkehr AG ist als private informationspflichtige Unternehmung gemäß IFG nicht angehalten Rechtsauskünfte zu erteilen. Die ÖBB-Personenverkehr AG erteilt ungeachtet dessen, aber ohne Rechtsverpflichtung, nachfolgende Auskünfte: Die edu.digicard __ ist der vom Bundesministerium für Bildung und Frauen (BMBWF) ins Leben gerufene, fälschungssichere Schülerausweis. ** Gemäß § 57b Schulunterrichtsgesetz (SchUG) dient diese digitale Schüler:innen-Karte als Nachweis der Eigenschaft als Schüler:in an der betreffenden Schule. Die Anerkennung der edu.digicard als Lichtbildausweis gemäß § 57b SchUG erfolgt über die Tarifbestimmungen der einzelnen Verkehrsbünde in Österreich. Die Schüler:innen-Freifahrt wird durch die einzelnen Verkehrsverbünde ausgegeben und verantwortet und nicht durch die ÖBB-Personenverkehr AG. Die ÖBB-Personenverkehr AG verfügt über keine internen Dienstanweisungen und/oder technische Spezifikationen die explizit auf die Kontrolle der edu.digicard zugeschnitten sind. Die Zugbegleiter der ÖBB-Personenverkehr AG können die öffentlich verfügbare edu.digicard Prüf-App zur Kontrolle der edu.digicard verwenden oder mittels Sichtvalidierung kontrollieren. Die edu.digicard Prüf-App wird vom BMBWF bereitgestellt, die ÖBB-Personenverkehr AG ist ausschließlich Nutzerin der App. Da die ÖBB-Personenverkehr AG Nutzerin der edu.digicard Prüf-App und nicht Eigentümerin oder Bereitstellerin ist, werden von der ÖBB-Personenverkehr AG keine Daten dazu erhoben. Mit freundlichen Grüßen