Überprüfbarkeit der edu.digicard im Rahmen von SchülerInnenfreifahren in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland

Als Ersatz für den Schülerausweis gibt es in Österreich die edu.digicard (Digitaler Schülerausweis bzw. edu card), welcher an Schulen und im Rahmen der Ausweispflicht für SchülerInnenfreifahrten angenommen werden muss ("Die edu.digicard wird im Bereich der Schüler/innenfreifahrt insbesondere in Wien, Niederösterreich und im Burgenland akzeptiert, sofern die Vorlage eines gültigen Schüler/innenausweises an ein Kontrollorgan der Verkehrsverbünde erforderlich ist." - Quelle: https://www.bmb.gv.at/Themen/schule/zrp… unter "Wo wird die edu.digicard akzeptiert?").

1. Auf welcher rechtlichen Grundlage, Richtlinie oder vertraglichen Vereinbarung (z. B. Verträge mit den Transportunternehmen oder dem zuständigen Bundesministerium) basiert die Akzeptanz der edu.digicard durch die betroffenen Transportunternehmen?

2. Welche internen Dienstanweisungen, Vorgaben oder technischen Spezifikationen definieren den genauen Ablauf der Kontrolle der edu.digicard durch die Kontrollorgane der jeweiligen Unternehmen in den genannten Bundesländern?

3. Welche externen Dienstleister, Subunternehmen oder IT-Provider sind an der technischen Abwicklung, Datenverarbeitung und Überprüfung beteiligt (beginnend beim Server-Hosting der edu.digicard-Daten bis hin zur Softwarebereitstellung auf den Endgeräten der Kontrollorgane)?

4. Welche Datenschutzvorgaben (z. B. Löschkonzepte gemäß DSGVO) kommen zur Anwendung, sobald die Kontrolle erfolgreich durchgeführt wurde? Wie, wo und wie lange werden etwaige Protokolldaten der Scans gespeichert?

5. Welche technischen Kommunikationsschnittstellen und Netzwerkprotokolle (z. B. WLAN, Bluetooth, NFC, Mobilfunk) sind auf den Endgeräten der Kontrollorgane zwingend erforderlich, um eine Überprüfung der edu.digicard erfolgreich durchzuführen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. März 2026
  • Frist
    28. April 2026
  • 2 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) GmbH Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Überprüfbarkeit der edu.digicard im Rahmen von SchülerInnenfreifahren in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland [#4628]
Datum
29. März 2026 20:55
An
Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Als Ersatz für den Schülerausweis gibt es in Österreich die edu.digicard (Digitaler Schülerausweis bzw. edu card), welcher an Schulen und im Rahmen der Ausweispflicht für SchülerInnenfreifahrten angenommen werden muss ("Die edu.digicard wird im Bereich der Schüler/innenfreifahrt insbesondere in Wien, Niederösterreich und im Burgenland akzeptiert, sofern die Vorlage eines gültigen Schüler/innenausweises an ein Kontrollorgan der Verkehrsverbünde erforderlich ist." - Quelle: https://www.bmb.gv.at/Themen/schule/zrp… unter "Wo wird die edu.digicard akzeptiert?"). 1. Auf welcher rechtlichen Grundlage, Richtlinie oder vertraglichen Vereinbarung (z. B. Verträge mit den Transportunternehmen oder dem zuständigen Bundesministerium) basiert die Akzeptanz der edu.digicard durch die betroffenen Transportunternehmen? 2. Welche internen Dienstanweisungen, Vorgaben oder technischen Spezifikationen definieren den genauen Ablauf der Kontrolle der edu.digicard durch die Kontrollorgane der jeweiligen Unternehmen in den genannten Bundesländern? 3. Welche externen Dienstleister, Subunternehmen oder IT-Provider sind an der technischen Abwicklung, Datenverarbeitung und Überprüfung beteiligt (beginnend beim Server-Hosting der edu.digicard-Daten bis hin zur Softwarebereitstellung auf den Endgeräten der Kontrollorgane)? 4. Welche Datenschutzvorgaben (z. B. Löschkonzepte gemäß DSGVO) kommen zur Anwendung, sobald die Kontrolle erfolgreich durchgeführt wurde? Wie, wo und wie lange werden etwaige Protokolldaten der Scans gespeichert? 5. Welche technischen Kommunikationsschnittstellen und Netzwerkprotokolle (z. B. WLAN, Bluetooth, NFC, Mobilfunk) sind auf den Endgeräten der Kontrollorgane zwingend erforderlich, um eine Überprüfung der edu.digicard erfolgreich durchzuführen?
Bitte informieren Sie mich, ob die angefragten Informationen aus Ihrer Sicht aus einer Verwaltungstätigkeit (Privatwirtschaftsverwaltung) oder aus einer unternehmerischen Tätigkeit stammen und welcher Abschnitt bzw. welche Verfahrensregeln aus Ihrer Sicht zur Anwendung kommen werden. Die Glaubhaftmachung der Identität erfolgt seperat. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4628 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4628/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) GmbH
Aufforderung zur Glaubhaftmachung der Identität – Antrag nach dem IFG Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben am 29.…
Von
Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) GmbH
Betreff
Aufforderung zur Glaubhaftmachung der Identität – Antrag nach dem IFG
Datum
8. April 2026 11:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben am 29.3.2026 Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erhalten. Gemäß den Vorgaben des IFG ist Voraussetzung für die Bearbeitung eines solchen Antrags, dass die Identität der antragstellenden Person glaubhaft gemacht wird (§ 13 Abs 4 IFG). Wir ersuchen Sie daher, Ihre Identität glaubhaft zu machen, beispielsweise durch Übermittlung * einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder * einer elektronischen Identifikation (zB ID Austria) oder * einer sonstigen geeigneten Unterlage, aus der Ihre Identität eindeutig hervorgeht. Bitte übermitteln Sie die entsprechenden Nachweise bis spätestens bis 14.4.2026 in Antwort auf diese E-Mail. Sollte die Glaubhaftmachung der Identität nicht oder nicht fristgerecht erfolgen, wird Ihr Antrag als zurückgezogen gesehen und nicht weiter bearbeitet. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) GmbH
Ihr Informationsbegehren vom 29.3.2026 Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie den Anhang! Mit freundlich…
Von
Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) GmbH
Betreff
Ihr Informationsbegehren vom 29.3.2026
Datum
24. April 2026 08:29
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
brief-20260423.pdf
191,4 KB
da-edu-digicard.pdf
769,2 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie den Anhang! Mit freundlichen Grüßen